Hallo! Ich bin letzten Monat leider nicht nach meiner Probeziet übernommen worden und bin jetz leider Arbeitslos. Habe mir leider im Januar dieses Jahres eine Wohnung zugelegt und jetzt wollt ich fragen ob es möglich ist neben dem ALG 1 noch zusätzlich Wohngeld zu beantragen. UNd wenn ja wisst ihr auch wie man dies berechnet. Oder kennt ihr einen guten Online-Rechner? Wäre echt eine super Hilfe
Danke schon mal
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Eine ähnliche Frage habe ich auch schon mal gestellt. Der Link von der einen Antwort ist ganz hilfreich. http://www.gutefrage.net/frage/wie-wird-das-wohngeld-berechnet
Deine Antworten wirst Du am besten auf
http://www.wohngeld.de/wohngeld.de_neu/portal/index.aspx
finden.
Ich selbst fand mich dort wirklich gut zurecht.
ja die antworten hatte ich mir auch schon durchgelesen, aber es sieht nur so aus als ob es für arbeitnehmer wäre.. finde es schade das es so was nicht im guten format gibt.... naja ist wohl besser wenn ich mich mal direkt ans amt wende
manu1979 am 10. April 2008 12:50 Es ist meiner Meinung nach egal, woher dein Unterhalt kommt, ob vom Arbeitsamt oder Arbeitgeber. Ausschlaggebend ist die Höhe deines Einkommes.
Liebe/r Nicki87,
bitte achte in Zukunft darauf, Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.
Viele Grüße
Marie vom gutefrage.net-Support
ja du kannst Wohngeld beantragen wenn du Alg.1 erhälst. Nur bei Alg.2 geht das nicht!