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bekomme ich Alg2 gestrichen wenn mein Freund wieder Arbeit hat?

Frage von Launeschaf Launeschaf

Mein Freund, ich und unsere Tochter (6Monate) wohnen zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft, bekommen Hartz4. Nun hat er wieder Arbeit in Aussicht, würde ca 1100 Euro monatlich verdienen. Bekomme ich mein Alg2 gestrichen wenn er wieder Arbeit hat?

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Antworten (5)

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    Antwort von ivonne82 ivonne82

    ob du nichts oder noch einen teil bekommst hängt von eurem gesammtbedarf und einnahmen ab. sind die 1100 brutto, habt ihr einen freibetrag darauf in höhe von 270 euro. dieser freibetrag wird dann vom netto abgezogen, darf also von der arge nicht als einkommen berücksichtigt werden. der freibetrag ist etwas höher wenn der bruttolohn höher ist oder man höhere werbungskosten nachweisen kann. man kann aber anhand deiner angaben nichgt sagen ob ihr noch was bekommt oder nicht. wenn ihr nur noch einen geringen alg2 anspruch habt, wird euch die arge warscheinlich auffordern wohngeld plus kiz zu beantragen, da dies vorrangige leistungen sind.

    Kommentar von casilein casileincasilein

    Es könnte noch ein Problem mit Deiner Krankenversicherung geben: Du musst Dich freiwillig versichern, wenn Ihr kein Alg2 mehr bekommt. Dadurch könntet Ihr dann doch wieder unter die Bedarfsgrenze rutschen.

    Kommentar von ivonne82 ivonne82ivonne82

    wenn man durch zahlung der krankenkassenbeiträge in in die bedürftigkeit kommen würde, muss die arge die krankenversicherung zahlen. ob ganz oder nur den teil der zur bedürftigkeit führt kann ich aber leider auch nicht genau sagen.

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    Antwort von daniz daniz

    hier müsstest du es berechnen können... http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html

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    Antwort von Sabimaus Sabimaus

    Hallo

    Leider muss ich dir sagen das es für euch schlecht aussieht.Ihr werdet dann wohl jedem monat zum arbeitsamt rennen müssen und eine Lohnabrechnung abgeben müssen.Dann wird berrechnet wieviel euch dann noch zusteht.

    Lg

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    Antwort von Welfensammler Welfensammler

    Zumindest gekürzt. Da ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet, werden ja alle Einkommen in einen Topf geschmissen.

    Ob unterm Strich noch ein Hartz4-Anspruch bei rauskommt, entscheidet der Sachbearbeiter.

    Kommentar von Larah10 Larah10Larah10

    "Entscheiden,ob" darf er allerdings nicht .. sondern nur ausrechnen ;)

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    Antwort von shalom shalom

    Ja, weil die Einkünfte der Bedarfsgemeinschaft größer geworden sind.

    Zumindest werden die Sätze neu berechnet.

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