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bekomme ich alg,wenn ich hier kündige um beruflich in einer anderen stadt fuss zu fassen??

Frage von schwippshummel schwippshummel

ich arbeite vollzeit als verkäuferin,suche aber schon länger in der stadt in der mein partner lebt einen job.das klappt leider nicht wirklich.jetzt würde ich gerne kündigen um mich dort voll auf die jobsuche zu konzentrieren.hab ich diesem fall eine chance auf arbeitslosengeld oder werde ich für 3 monate gesperrt???wer kann mir bitte mit einem rat zur verfügung stehen???

herzlichen dank

schwippshummel

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Antworten (7)

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    Antwort von RedBergfee RedBergfee

    Erst ne neue Arbeit suchen, dann umziehen. Ansonsten gibts Sperre.

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    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    wer selber kündigt und somit seine arbeitslosigkeit selbst verschuldet erhält eine sperrzeit.

    ob dein partner in einer anderen stadt wohnt ist unbedeutend, es sei denn ihr seid verheiratet.

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    Antwort von Nettchen Nettchen

    Hallo, wenn man selber kündigt wird man automatisch gesperrt. Es ist unerheblich ob man in einem anderen Job Fuß fassen möchte, es zählt nur, dass du einen Job aufgegeben hast und du dich somit selbst in die Arbeitslosigkeit gebracht hast.

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    Antwort von bitmap bitmap

    Die Sperre beträgt 12 Wochen, nicht 3 Monate. Wer meint ich wäre krümelkackerisch der rechne mal spaßeshalber z.B. Juli+August+September = 91 Tage und 12 Wochen sind 84 Tage ... ein Unterschied von 1 Woche.

    Ob es eine Sperre gibt, wird nach den Umständen entschieden. Zieht man zum Ehemann = kein Problem. Zieht man zum Lebensgefährten -> kommt drauf an, ob man vorher schon [möglichst jahrelang] zusammen gelebt hat oder/und gemeinsame Kinder da sind ... usw. Auch die Entfernung und vorherige Bemühungen, um eine Stelle am ''Ziel''ort spielen eine Rolle. Ich erinnere mich an ein Urteil, wo eine Frau gegen das Arbeitsamt (damals hieß es noch so) gewonnen hatt, die zu ihrem Lebensgefährten zog, weil sie nachweisen konnte, sich intensiv um ne Stelle am ''Ziel''ort bemüht zu haben.


    Also schau dich schon mal nach ner Stelle - dort, wo du hinziehen willst - um bzw. bewirb dich. Nach Kündigung (auch der des Arbeitnehmers) hat übrigens der Arbeitgeber angemessene Zeit zur Stellensuche freizustellen. http://kuerzer.de/2q3v6MGJS

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    Antwort von wim50 wim50

    Was du bekommst, sind 3 Monate Sperrzeit.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Nicht zwangsläufig. (Siehe meine Antwort von 02:16 Uhr)

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    Antwort von maxelputzel maxelputzel

    na klar die allgemeinheit zahlt für dich weil du eben mal entschieden hast zu deiner freundin zu ziehn .. kein problem soll ich dir auchnoch deine möbel tragen?

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    Antwort von danimaus76 danimaus76

    Wenn du selbst kündigst kriegst du eine 3 monatige Sperre. Auch beim Aufhebungsvertrag..

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