Die Sperre beträgt 12 Wochen, nicht 3 Monate. Wer meint ich wäre krümelkackerisch der rechne mal spaßeshalber z.B. Juli+August+September = 91 Tage und 12 Wochen sind 84 Tage ... ein Unterschied von 1 Woche.
Ob es eine Sperre gibt, wird nach den Umständen entschieden. Zieht man zum Ehemann = kein Problem. Zieht man zum Lebensgefährten -> kommt drauf an, ob man vorher schon [möglichst jahrelang] zusammen gelebt hat oder/und gemeinsame Kinder da sind ... usw. Auch die Entfernung und vorherige Bemühungen, um eine Stelle am ''Ziel''ort spielen eine Rolle. Ich erinnere mich an ein Urteil, wo eine Frau gegen das Arbeitsamt (damals hieß es noch so) gewonnen hatt, die zu ihrem Lebensgefährten zog, weil sie nachweisen konnte, sich intensiv um ne Stelle am ''Ziel''ort bemüht zu haben.
Also schau dich schon mal nach ner Stelle - dort, wo du hinziehen willst - um bzw. bewirb dich. Nach Kündigung (auch der des Arbeitnehmers) hat übrigens der Arbeitgeber angemessene Zeit zur Stellensuche freizustellen. http://kuerzer.de/2q3v6MGJS
Nicht zwangsläufig. (Siehe meine Antwort von 02:16 Uhr)