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Bekomme ich ALG 2 oder eine sonstige Leistung vom Amt?

Frage von Kathy2012 Kathy2012

Hallo Leute,

ich habe folgendes Problem!!! Im Jahr 2010 habe ich meine Schule abgeschlossen und mich auf den Weg gemacht eine Ausbildung zu finden. Leider habe ich in Hamburg, meiner alten Heimat, keine gefunden, also habe ich erstmal angefangen zu arbeiten. Ich war fast genau 1 Jahr als Verkäuferin auf Teilzeit tätig. Nun bin ich um vielleicht doch noch eine Chance auf eine Ausbildungsstelle zu erhalten nach Bremen gezogen, zu einer Freundin meiner Mutter. Habe jetzt auch schon nächste Woche ein Praktikum bezüglich meiner Ausbildung. Das Problem ist, dass ich hier leider noch keine Stelle als vorübergehende Verkäuferin oder sonstiges gefunden habe um meinen Lebensunterhalt weiter zu finanzieren, daher kommt mein Vater momentan wegen Miete und Lebensunterhaltskosten auf. Natürlich meldet sich jetzt auch die Krankenversicherung, in der ich leider nur bis zu 23 Lebensjahr in der Familienversicherung untergebracht bin. Das PRoblem ist das ich ohne einen Job momentan mein Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 150 Euro selber bezahlen muss. Meine Eltern sind nicht in der Lage dies auch noch mitzufinanzieren. Ich suche wirklich dringend einen Job und führe meine Absagen und Schreiben auch alle in einem Ordner zusammen um dies belegen zu können.Ich möchte wirklich kein großes Geld vom Staat beziehen, aber wenn es um die Krankenversicherung geht ist das natürlich ziemlich wichtig. Meine Frage ist jetzt, ob ich überhaupt Anspruch auf irgendeine Leistung vom Amt habe?! Es wäre wirklich sehr lieb von euch wenn ihr mir helfen könntet!

Liebe Grüße

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Antworten (11)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von MichaelSelm MichaelSelm

    Dir steht ALG II zu. Das bedeutet als Einzelperson 374,- € zum Leben und für alles andere im Monat. Und zusätzlich die angemessene Miete für deinen Ort. Hinzu kommt die Erstausstattung für eine Wohnung.

    Gehe zum Jobcenter und stelle dort einen Antrag auf ALG II. Sollte das Jobcenter sich nicht für zuständig erklären, muss es deinen Antrag an die zuständige Stelle weiter leiten.

    Du kannst nun aber nicht wochenlang warten, bis du Geld erhältst. Daher stelle einen Antrag auf eine Wohnung und Leistung nach dem SGB II. Und zusätzlich beantrage eine Vorschusszahlung.

    Diese Zahlung muss geleistet werden, wenn absehbar ist, das du einen Anspruch hast. Das geht hervor aus dem SGB I Allgemeiner Teil § 43 u.a.m.

    Dort heist es:

    § 43 Vorläufige Leistungen

    (1) Besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen und ist zwischen mehreren Leistungsträgern streitig, wer zur Leistung verpflichtet ist, kann der unter ihnen zuerst angegangene Leistungsträger vorläufig Leistungen erbringen, deren Umfang er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. Er hat Leistungen nach Satz 1 zu erbringen, wenn der Berechtigte es beantragt; die vorläufigen Leistungen beginnen spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.

    Das bedeutet spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats musst du das erste Geld erhalten. Und Krankenversicherung hast du ab Antragstellung. Also sofort.

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    Antwort von Eddy63 Eddy63

    Wenn du 1 Jahr in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hast hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld ,aber du musst aufs Amt.Dann ist auch deine Krankenversicherung abgedeckt.Und ansonsten auf jeden Fall arbeitssuchen bzw, ausbildungssuchend melden das ist wichtig.

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    Antwort von Whitesatin Whitesatin

    Ich weiß die Antwort ist ausgelutscht, aber es wird dich auf dem Amt niemand auffressen wenn du dich einfach direkt da vor Ort informierst und mit jemandem sprichst, der es dir garantiert sagen kann :-)

    Und so wie du das beschreibst hast du ohnehin keine Zeit zu verlieren, also husch husch g

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Du bist ohne Zustimmung des Jobcenters als unter 25-Jährige mutmaßlich aus dem Elternhaus in den (faktischen) Leistungsbezug umgezogen, ohne einen wichtigen Grund dafür zu haben.
    Damit wirst du keinen Anspruch auf Mietübernahme haben und zudem nur den abgesenkten Regelsatz erhalten. Immerhin wird das Amt die KV übernehmen müssen:

    Kommentar von Kathy2012 Kathy2012

    Es geht hier auch nicht um meine Miete! Ich habe eine Unterkunft und muss auch nur für Essen und meine sonstigen Ausgaben aufkommen!Da unterstützen mich meine Eltern auch. Und ich denke schon das es ein wichtiger Grund ist wenn es um eine Ausbildung geht. Vielleicht sehen die das anders. Und bis vor kurzem habe ich ja auch noch gearbeitet. Es geht mir lediglich um die Krankenversicherung.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Die Job- bzw. Ausbiuldungsplatzsuche ist nie ein wichtiger Grund; eine Zusage durch einen Arbeitgeber oder ein unterschriebener Vertrag schon.
    Ob du bis vor kurzem gearbeitet hast oder deinen Bedarf decken konntest, ist auch unerheblich. Als unter 25-Jährige hast grundsätzlich bei deinen Eltern zu wohnen, solange du mit deinem aktuellen Einkommen und Vermögen deinen Beadrf nicht decken kannst.

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    Antwort von Brigitte2602 Brigitte2602

    Hallo,

    Hartz 4 kannst du vorübergehend auf jedem Fall beantragen,dann stehst du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung.Das aller Wichtigste ist,dass du dann auch automatisch krankenversichert bist.ALG 2 widr dir nicht zustehen,weil du nur ein knappes J.gearbeitet hast.Es kommt natürlich darauf an,ob und wieviel dir deine Eltern zum Lebensunterhalt beisteuern können,auch dies wird bei der Berechnung von Hartz 4 berücksichtigt.Geh zum Amt und kläre das möglichst schnell,denn wenn du mal zum Arzt oder sogar ins Krankenhaus musst,hast du die Arschkarte gezogen und bleibst auf die Kosten hängen. Viel Glück und Erfolg bei der Antragsstellung!!!

    VlG,

    Brigitte

    Kommentar von Kathy2012 Kathy2012

    Dankeschön euch allen!

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    Antwort von diroda diroda

    Erst ab dem Tag an dem du dich arbeitslos meldes kannst du Geld bekommen. Das kannst du aber nur an deinem Wohnort. Sofort hingehen und Ausweis mitnehmen.

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    Antwort von Kathy2012 Kathy2012

    Okay, da danke ich euch allen doch schon mal für die schnelle Beantwortung!! Ja es ist halt kein schönes Gefühl sich da melden zu müssen. Ich würde auch wirklich gern gerade einen Nebenjob haben, aber wenn du eine Ausbildung suchst und die verlangen dann ein Praktikum vorab von dir (was ich wirklich auch gut verstehen kann) dann kann man in seinem Job nicht einfach mal eine Woche auf krank machen. Vor allem stellen die einen ja erst gar nicht ein wenn man sagt man sucht eine Ausbildung die am 01.08. beginnen soll. Die meißten möchten ja auch was auf Dauer! Aber ich werde beim Amt jetzt mal vorbeischauen!

    Also Danke vielmals, hat mir auch wieder ein wenig mehr Mut gemacht =)

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    Antwort von Blinzell Blinzell

    Ja, hast Du, Kathy. Reiche Deinen Antrag ein, schnell. Die Prüfung wird dauern :-).

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    Antwort von HellAdmiral HellAdmiral

    Du bist aus Gründen umgezogen, die der Beendigung deiner Erwerbslosigkeit dienen, damit hast du einen generellen Rechtsanspruch auf entsprechende Leistung bis zum Beginn deiner Ausbildung.

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    Antwort von ArthFe ArthFe

    Einfach mal beim zuständigen Amt anrufen / vorsprechen - alle Unterlagen gleich mitnehmen bzgl. Einkommen und Ausgaben (Miete, Krankenversicherung ect.). Evtl. steht dir ALG I zu, aber ich denke, auf jeden Fall ergänzende Leistungen - damit wärst du auch krankenversichert.

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    Antwort von schildi schildi

    melde dich erst einmal arbeitslos

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