Bekomme Hartz 4 und habe seit heute eine Kontopfändung was kann ich tun
Antworten (6)
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Volker13Volker13
Die bank darf das geld innerhalb der ersten sieben Tage nicht an den gläubiger auszahlen. Du musst es komplett vom Konto holen
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janet1128 Bei der Bank anrufen und nachfragen!?
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sluginslandsluginsland
Wenn die Bedingungen erfüllt sind (sind sie bei Harz IV meistens), hol dir einen Pfändungsschutz...
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Volker13Volker13 Der pfändungsschutz ist bei Sozialleistungen schon Kraft Gesetzes gegeben
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sluginslandsluginsland Gut, warum hat man dann trotzdem pfänden können ?
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Volker13Volker13 Weil dem Schuldner 7 Tage bleiben, seinen Kram zu regeln1
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sluginslandsluginsland Ok, das leuchtet ein....
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DerHansDerHans probieren kann man es ja, wenn das Geld nicht abgehoben wird, ist es weg
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ThorztonThorzton
Du hast einen Pfändungsfreien Betrag bis ca. 960 Euro, geh zum Anwalt
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Volker13Volker13 Völliger Quatsch!
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ThorztonThorzton Ach?
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ThorztonThorzton Nach derzeitigem Gesetzentwurf sichert das "P-Konto" Selbständigen eine Freibetrag von 985 €, der nicht gepfändet werden darf (Pfändungsuntergrenze). Damit ist erstmals das Existenzminimum vor Zugriffen eines Gläubigers geschützt. Kreditinstitute müssen daher auf Antrag ein bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) umwandeln. Bisher wurden gepfändete Konten automatisch gesperrt und meistens dann auch gekündigt, laufende Konten konnten dann nicht mehr bezahlt werden. Das "P-Konto" bleibt und wird nicht gekündigt.
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Volker13Volker13 Genau. Und bei diesem entwurf wird es auch bleiben!
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DerHansDerHans falsch, Freibetrag gilt bei Arbeitseinkommen. Sozial-Leistungen müssen innerhalb von 7 Tagen komplett ausgezahlt werden. Die Bank darf sich auch nicht selbst "schadlos" halten. Das gilt auch für Gebühren
kannste vergessen