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Bekomme Hartz 4 und habe seit heute eine Kontopfändung was kann ich tun

Frage von beppo060268 beppo060268
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Antworten (6)

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Die bank darf das geld innerhalb der ersten sieben Tage nicht an den gläubiger auszahlen. Du musst es komplett vom Konto holen

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    Antwort von DerHans DerHans

    Grundsätzlich das Geld innerhalb von 7 Tagen abheben, sonst ist es weg

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    Antwort von janet1128 janet1128

    Bei der Bank anrufen und nachfragen!?

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    kannste vergessen

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    Antwort von sluginsland sluginsland

    Wenn die Bedingungen erfüllt sind (sind sie bei Harz IV meistens), hol dir einen Pfändungsschutz...

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Der pfändungsschutz ist bei Sozialleistungen schon Kraft Gesetzes gegeben

    Kommentar von sluginsland sluginslandsluginsland

    Gut, warum hat man dann trotzdem pfänden können ?

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Weil dem Schuldner 7 Tage bleiben, seinen Kram zu regeln1

    Kommentar von sluginsland sluginslandsluginsland

    Ok, das leuchtet ein....

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    probieren kann man es ja, wenn das Geld nicht abgehoben wird, ist es weg

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    Antwort von Berserker Berserker

    Frag mal in einem hart4-forum nach.

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    Antwort von Thorzton Thorzton

    Du hast einen Pfändungsfreien Betrag bis ca. 960 Euro, geh zum Anwalt

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Völliger Quatsch!

    Kommentar von Thorzton ThorztonThorzton

    Ach?

    Kommentar von Thorzton ThorztonThorzton

    Nach derzeitigem Gesetzentwurf sichert das "P-Konto" Selbständigen eine Freibetrag von 985 €, der nicht gepfändet werden darf (Pfändungsuntergrenze). Damit ist erstmals das Existenzminimum vor Zugriffen eines Gläubigers geschützt. Kreditinstitute müssen daher auf Antrag ein bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) umwandeln. Bisher wurden gepfändete Konten automatisch gesperrt und meistens dann auch gekündigt, laufende Konten konnten dann nicht mehr bezahlt werden. Das "P-Konto" bleibt und wird nicht gekündigt.

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Genau. Und bei diesem entwurf wird es auch bleiben!

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    falsch, Freibetrag gilt bei Arbeitseinkommen. Sozial-Leistungen müssen innerhalb von 7 Tagen komplett ausgezahlt werden. Die Bank darf sich auch nicht selbst "schadlos" halten. Das gilt auch für Gebühren

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