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bekomme grundsicherung, bekommt dann das amt dann das ganze guthaben von der heizkostenabrechnung???

Frage von nemohamburg nemohamburg

hallo ich habe mal eine frage... ich ärgere mich jedes jahr wenn ich ein guthaben wieder bekomme von der heizkostenabrechnung und das amt kurze zeit später mich schon anschreibt. ich bin frührentnerin und bin alleinerziehend mit einer kleinen tochter. meine rente reicht nicht aus und so bekomme ich etwas von der grundsicherung. das amt zahlt mir nicht mal die hälfte der miete dazu, will aber immer das ganze guthaben haben. ich diskutierte jetzt auch wieder mit denen vor ein paar tagen...und man geht ohne worte dort wieder raus. weiss jemand etwas darüber...von den pappnasen vom amt erfährt man ja ehe nur die hälfte was einem zu steht (so ist es bei mir).

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Antworten (2)

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    Antwort von McSteven McSteven

    In die Berechnung der Grundsicherung fließt die tatsächliche Höhe der Kosten der Unterkunft ein. Nach § 35 SGB XII werden die tatsächlichen Kosten für Heizung und Betriebskosten übernommen, sofern angemessen.

    Das Amt berücksichtigt schließlich auch die monatliche VORAUSzahlung in ihrer tatsächlichen Höhe in der Berechnung. Wenn also ein Guthaben übrig bleibt, sinken in diesem Monat logischerweise Deine Kosten der Unterkunft, und es ist nur folgerichtig, dass das Amt das dann auch in der Berechnung berücksichtigt. Umgekehrt bekommst Du ja von dort auch die Differenz, wenn es eine Nachzahlung gäbe.

    Fazit: für Grundsicherungsempfänger lohnt es sich nicht zu frieren, um Heizkosten nur fürs Amt zu sparen.

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    Antwort von Stadtreinigung Stadtreinigung

    Der Spies sollte umgedreht werden,wenn die Betriebskosten Steigen in der Abrechnung,dann ist der Vermieter in der Pflicht,die Miete Anzupassen,umgekehrt genauso,dann hast du aber allerdings auch kein Geld zuviel

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