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Bekomme ein Kind und Amt sagt der Vater müsste sogar mir unterhalt zahlen...

Frage von SimonsMaedchen SimonsMaedchen

Also ich erwarte für november ein kind und klar der Vater zahlt dann unterhalt für das kind , aber muss er auch für mich unterhalt zahlen obwohl wir weder verheiratet sind noch haben wir jemals zusammengelebt???

 

bitte antwortet mir es ist sehr dringend.

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Antworten (13)

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    Antwort von hopskaese hopskaese

    der vater muss auch für dich unterhalt zahlen

    das ist richtig

    war bei mir damals auch so und wir waren auch nicht verheiratet

    denn du kannst ja nicht arbeiten gehen und der staat sieht es so, das er ja auf deutsch mit dran schuld ist.. also auch für geradestehen muss

    aber nur solange du in der elternzeit bist... danach nicht mehr ;)

    wenn sein einkommen zu gering ist, muss er das dem amt mitteilen... dann muss er auch keinen zahlen... also für dich ;)

  • 2
    Antwort von jamaga1 jamaga1

    Der Vater des Kindes ist u.U. auch Dir unterhaltsverpflichtet (Betreuungsunterhalt), für einen Zeitraum von 3 Jahren ab der Geburt des Kindes. http://www.sozialleistungen.info/unterhalt/betreuungsunterhalt.html

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    Antwort von lilli2007 lilli2007

    Ab 6 Wochen vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt ist dein Ex auch für dich unterhaltspflichtig, das heißt Betreuungsunterhalt,  natürlich nur wenn er entsprechend Einkommen hat, erst kommt der Unterhalt für euer Kind dann kommst du. Er hat dir gegenüber einen Selbstbehalt von 1050 Euro beim Kind 950 Euro.

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    Antwort von guinan guinan

    Das Amt hat Recht. Du findest die rechtlichen Regelungen dazu unter dem Begriff "Betreuungsunterhalt". Er steht dir in den ersten 3 Jahren, wo du wegen Erziehung und Versorgung des Kindes nicht arbeiten kannst, zu. Und zwar völlig egal, ob du je verheiratet warst oder nicht.

    Sonst wäre ja der Elternteil, der gut ist und Verantwortung übernimmt, immer stark benachteiligt und zur Armut verdammt. Zum Kinderkriegen gehören 2 und die daraus entstehenden Pflichten werden auch geteilt- und kümmert sich jemand nicht, muss er finanziell ausgleichen, wozu er personell nicht in der Lage ist.

    http://www.eltern.de/beruf-und-geld/recht/betreuungsunterhalt.html

    Kommentar von newstylerin10 newstylerin10

    aber, dass muss er auch nur, wenn er einen job hat... weil ein gewisser regelsatz, braucht er ja auch zum leben!

    arbeitet er denn?

    Kommentar von SimonsMaedchen SimonsMaedchenSimonsMaedchen

    ja er arbeitet

    Kommentar von guinan guinanguinan

    Wenn er nicht genug Geld hat, ist er zwar theoretisch verpflichtet, aber der Mangelfall tritt ein. Dann tritt der Staat ein- holt sich von ihm aber auch rückwirkend das ausgelegte Geld, falls er irgendwann wieder besser verdienen sollte.

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    Antwort von faband faband

    dann zahlt er NUR fuer das kind unterhalt....

     

    NICHT mehr !

    Kommentar von jamaga1 jamaga1jamaga1

    Das stimmt nicht!!!

    Kommentar von faband fabandfaband

    so wie es oben beschrieben wurde.... stimmt es doch !

    Kommentar von vincent vincentvincent

    Le3ider falsch, siehe meine Antwort.

    Kommentar von guinan guinanguinan

    Etwas glauben und etwas belegen sind 2 verschiedene Niveaus derselben Diskussion. Es ist falsch- die mit den richtigen Antworten haben es belegt.

    Kommentar von hopskaese hopskaesehopskaese

    stimmt nicht... gebe jamaga vollkommen recht ;)

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    Antwort von rhapsodyinblue rhapsodyinblue

    Warum? Ihr seid weder verheiratet, noch wohnt ihr zusammen! Also braucht er für dich nichts zahlen, nur für das Kind.

    Kommentar von jamaga1 jamaga1jamaga1

    Auch diese Antwort ist falsch!!!

    Kommentar von rhapsodyinblue rhapsodyinbluerhapsodyinblue

    Hat sich das wohl geändert?

    Kommentar von hopskaese hopskaesehopskaese

    vor 8 jahren war es auch schon so

    Kommentar von rhapsodyinblue rhapsodyinbluerhapsodyinblue

    Und was, wenn der Erzeuger nicht bekannt ist, bzw. wenn mehrere in Frage kommen?

    Kommentar von SimonsMaedchen SimonsMaedchenSimonsMaedchen

    kommt nur einer in frage und des is mein freund

    Kommentar von rhapsodyinblue rhapsodyinbluerhapsodyinblue

    Die Frage war nicht persönlich, sondern rein rhetorisch.

    Kommentar von Sandriiii SandriiiiSandriiii

     wenn der erzeuger nih bekannt ist sieht das alles wieder ganz anders aus...

    Kommentar von guinan guinanguinan

    Wenn der Erzeuger nicht bekannt ist, ist ein unbekannter Erzeuger theoretisch unterhaltsverpflichtet. Ist so, wie wenn ein UNbekannter dein Auto beschädigt und du Ansprüche gegen ihn hast, sie aber nicht bekommst, weil du nicht herausfindest, wer es war. Im Elternfall tritt der Staat ein, im Autofall die Versicherung oder man bleibt drauf sitzen

    Kommentar von LonoMisa LonoMisaLonoMisa

    Dann ist es das Vergnügen der Steuerzahler, obwohl die sich nicht vergnügt haben.

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    RatgeberHelden Antwort von Eifelmensch Eifelmensch

    Ah jetzt, hab eben deine 2. Frage gelesen.

    Bei 1100 Euro Nettoeinkommen dürfte er dir gegenüber nicht leistungsfähig sein.
    An deiner Stelle würde ich nicht davon ausgehen, dass du Unterhalt von ihm bekommst.

     

    Bei seinem Einkommen fällt er sogar schon mir dem Mindestkindesunterhalt unter seinen Selbstbehalt.

  • 0
    Antwort von seatleon2010 seatleon2010

    richtig laut §1615 l  BGB muss er dir den sogenannten Betreuungsunterhalt zahlen

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    ...... falls er leistungsfähig ist!

    Kommentar von seatleon2010 seatleon2010seatleon2010

    das ist ja wohl bei jeder unterhaltsforderung die grundvoraussetzung und wurde außerdem eine frage weiter geklärt

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Du schreibst, er müsste Betetreuungsunterhalt zahlen.

     

    Dem steht jedoch der 1603 (1) entgegen:

    Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.

     

    Ergo: Er muss nicht zahlen!

     

    Wenn man Gesetze zitiert, muss man diese auch in Gänze betrachten. Einzelne herausgelöste Pargraphen bringen einen im Verständnis und der daraus folgenden richtigen Auslegung nicht weiter.

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    Antwort von Doertel Doertel

    Hi,

    das neue Kindschftsrecht besagt ganz klar,dass das uneheliche Kind dem ehelichen gleichgesetzt ist.-Broschüren dazu gibt es in jedem Jugendamt.

    Und klar muss der Vater auch für Dich zahlen,wenn Er denn kann und wenn das Kind auch bei Dir Lebt.-Selbstverständlich nur,bis Du arbeiten gehen kannst.-Du musst Dich,-nachweislich !-also relativ bald darum bemühen.

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    Antwort von SimonsMaedchen SimonsMaedchen

    ja was ich komisch finde ich war beim amt und die meinten der Kindsvater müsste mir die ersten 3 jahre auch unterhalt zahlen.....

    Kommentar von seatleon2010 seatleon2010seatleon2010

    damit haben sie auch recht

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    Antwort von Bernd2001 Bernd2001

    Wenn das Amt das schon sagt, warum stellst du denn hier die Frage nocheinmal?

    Kommentar von SimonsMaedchen SimonsMaedchenSimonsMaedchen

    weil ich mir nicht sicher bin... ich kenne soviele leute die auch in der situation sind und der kindsvater muss nur unterhalt fürs kind zahlen NIE für die frau / freundin selbst...

    Kommentar von SebKar SebKarSebKar

    @Bernd2001

    Weil hier auch andere Antworten zu finden sind, die dann nämlich noch größere Verwirrung stiften.

    Oder weil manche den Antwortern von GF eine größere Kompetenz zusprechen als Fachleuten, Ärzten, Anwälten usw.. :) Weiß kein Mensch warum, ist aber scheinbar so :)

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Nein, nur für das Kind.

    Kommentar von seatleon2010 seatleon2010seatleon2010

    falsch, betreuungsunterhalt §1615 l BGB

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    Antwort von Giftzwerg13 Giftzwerg13

    Da ihr nicht Verheiratet seid muss er dir keinen Unterhalt bezahlen...

    Kommentar von seatleon2010 seatleon2010seatleon2010

    falsch, betreuungsunterhalt §1615 l BGB

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