Der Unterhalt das Kindergeld ihr Wohngeld und die Praktikumvergütung alles wird bei mir mit angerechnet.Nun wird meine Tochter aufsässig.Sie wird bald 18 und meint sie wird mir eine Bescheinigung für die Arge ausfüllen das sie mir die hälfte von der Miete zahlt und ansonsten ihr Lebensunterhalt selber bestreitet und damit aus der Bedarfsgemeinschaft rausfällt.Geht das???
bekomme Alg2 ,arbeite noch auf 400euro.Meine Tochter wohnt auch bei mirund wird bald18
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ivonne82ivonne82
nein sie kommt nicht so einfach aus der bg raus. das geht nur wenn sie auszieht. dann hat sie aber keinen harz4 anspruch mehr und wenn sie dann in den nächsten 7 jahren wieder hilfebedürftig wird muss sie wieder bei dir einziehen denn du bist bis dahin unterhaltspflichtig. also sollte sie sich überlegen ob sie dich jetzt im stich lassen will. lass sie doch beantragen vielleicht glaubt sie es wenn die arge ihr erklärt das es nicht geht.
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kikkerlkikkerl
ob du kriegst oder nicht hängt vom jeweiligen amt ab. du hast recht auf eine grundsicherung von 359 euro im monat ausser der miete. deine tochter etwas weniger. die miete sollte auch dem rahmen des mietspiegels deiner gegend entsprechen. frag am besten bei deinem amt nach. pauschal kann niemand beantworten.
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DRBaertlingDRBaertling
Nichts als dummes Geschwätz, seitens Ihrer Tochter. Sie füllt keinerlei Bescheinigungen aus- denn wenn ich recht vermute, sind Sie der Vorstand der Bedarfsgemeinschaft. Und gleich wer, kann ein Antrag an den Sozialleistungsträger gestellt werden, eine "Bescheinigung" gibt erst dieser! Ich bitte mir nachzusehen, wenn ich so frei bin, Ihnen einen Tipp zu geben: setzen Sie Ihre Tochter schnellstens vor die Tür. Das Sie dann das wenige Geld allein verbrauchen können, ist sekundär. Aber ist Ihnen Ihr Nervenkostüm etwas wert...? 18 Jahre waren Sie in erster Linie Mutter, aber ich gebe zu Bedenken, auch Sie haben Recht auf Glück/ Leben.
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NDBreaks die tochter einfach rauszuwerfen ist natürlich die ideale lösung...TOP (ironie)
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NDBreaks hi
deine tochter kommt NUR aus der bedarfsgemeinschaft raus, wenn sie nicht mehr bei dir wohnt...ja ich weiß das gesetz ist hart und beschissen...aber der gesetzgeber sagt, dass eine bedarfsgemeinschaft aus allen besteht, die in einer wohnung wohnen...die sagen einem sogar eine eheähnliche gemeinschaft nach wenn man 1 jahr als mann und frau in einer WG!! gewohnt hat...ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen ansonsten stöber ich mal im entsprechenden gesetz nach
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MortiMorti
Nö - außerdem sind da noch Heizkosten, Stromkosten, Wasserkosten, eventuelle Kosten für Festnetz etc..
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AstridBochum Nein, das geht nicht. In einer Bedarfsgemeinschaft wird bei ALG II jedes Einkommen angerechnet und halt anteilig Miete berechnet.
Lieber Gruß, Astrid
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evalina WIE KOMMT MEINE TOCHTER AUS DER BEDARFSGEMEINSCHAFT RAUS?SIE KANN DOCH FÜR IHREN LEBENSUNTERHALT SELBER SORGEN
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AstridBochum Solange Deine Tochter bei Dir wohnt, seid Ihr eine Bedarfsgemeinschaft.
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RhelenaRhelena
Nein, das geht so nicht. Ihr bleibt eine Bedarfsgemeinschaft.
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evalina ich kann doch aus einer BEDARFSGEMEINSCHAFT eine HAUSHALTSGEMEINSCHAFT machen?Wenn nicht werde ich meine Tochter verlieren und sie wird bei ihrem Freund einziehen:Was dann auch verständlich ist
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AnnabergAnnaberg
Ich glaube nicht, das die Arge da mitgeht.
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evalina Sie kann ihren Lebensunterhalt selber bestreiten.Wenn sie 18 ist kann sie mit ihrem geld machen was sie will.Soweit sie die hälfte der Unterkunftskosten trägt.Für meinen Lebensunterhalt ist sie nicht zuständig
dh!
Außerdem wird sie den kompletten Umzug selbst finanzieren müssen. Deine "aufsässige" Tochter sollte mal durchrechnen, ob sie sich das tatsächlich alles leisten kann. Oftmals gibt es eine Menge Kosten, von denen jungen Menschen nix wissen.
Falls sie auszieht, könnte es außerdem noch sein, dass die Arge Deine Wohnung für nicht mehr angemessen hält und Dich auffordert, eine kleinere Wohnung zu beziehen.