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bekomme alg1,wie bekomme i. ne Whg wer bezahlt miete und kaution?

Frage von finger5 finger5

Hallo beziehe alg1,habe alg2 beantragt,wer kommt für miete und kaution auf in Leipzig?Wohne z.Zeit kostenfrei bei meiner Schwester,will aber eine eigene Wohnung?

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Antworten (2)

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    Antwort von jumba jumba

    die frage ist ob es sinn machen wird das du bei deiner schwester ausziehst. wie alt bist du denn? seit wan u. warum wohnst du bei deiner schwester?

    du darfst ab u25 einen eigenen wohnraum bis zu 50 qm haben. die mietobergrenze u. die grenze der angemessenen betriebskosten erfährst du von deinem sachbearbeiter. sollte der umzug nicht lebensnotwendig sein, wirst du kaution u. umzug aus eigener tasche bezahlen, ansonsten kannst du ein darlehen für kaution beantragen. dieses wird monatlich wieder von deinen leistungen in raten abgezogen. wenn du günstige wohnungen gefunden hast, musst du dir vor mietvertragsunterzeichnung eine mietübernahmeerklärung seitens der arge holen. anderherum würde die arge nur das zahlen was als angemessen für eine person gilt. könnte heißen die differenz musst du von deinem regelsatz bezahlen.

    Kommentar von PeterSchmitt2 PeterSchmitt2PeterSchmitt2

    Sie plant erst den Umzug!! Also gilt für sie die NEUE Regelung:

    Berlin. Die CDU/CSU plant eine weitreichende Änderung im Mietrecht. Im Zuge dessen sollen die Mietzahlungen von Hartz IV Beziehern direkt von den Jobcentern an die Vermieter ausgezahlt werden. In den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und FDP habe man sich auf diese Änderungen bereits geeinigt, so Wolfgang Bosbach (CDU) gegenüber der "Berliner Zeitung".

    Diese Praxis wird bei uns übrigens schon seit längerem angewandt beim Übergang von ALG 1 zu ALG 2. Bevor du also von Schwachsinn faselst, solltest du dich mal erkundigen!

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    Antwort von PeterSchmitt2 PeterSchmitt2

    Die Miete wird von der ARGE direkt an den Vermieter überwiesen. Damit sind die Mietkosten abgedeckt. Näheres auch noch hier:

    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a8f1377711.php

    Kommentar von jumba jumbajumba

    so ein schwachsinn. die miete wird an den hilfeempfänger überwiesen. u. das immer. anders verfahren wird nur wenn der hilfeempfänger mietschulden aufbaut u. somit nachweisbar ist, das er die gelder nicht zweckentsprechend einsetzt. damit hat er bewiesen das er nicht selbständig handeln kann u. dies die arge für ihn übernehmen muss.

    Kommentar von PeterSchmitt2 PeterSchmitt2PeterSchmitt2

    @ jumba: "...so ein schwachsinn" - dazu möchte ich mich nicht äußern.

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