Frage,was muss ich beachten wenn ich mich mehr in der Nebenwohnung aufhalte,.Bekomme ich trotzdem mein Arbeitslosengeld weiter bezahlt oder muss ich zum arbeitsamt gehen bei meinen Nebenwohnsitz?

Du musst der Vermittlung zur Verfügung stehen. Das heißt auch, dass du unter der Woche erreichbar sein musst (auch kurzfristig telefonisch), um den Aufforderungen der Arbeitsagentur Folge leisten zu können.
Solange es nicht auffällt und Du keine Termine unentschuldigt versäumst :-)

wozu brauchst Du eine Nebenwohnung?????
Weil ich dort ein Freund habe und arbeit suchen möchte
bitmap am 7. November 2009 13:52 Und wie weit entfernt ist das von deinem jetzigen Wohnort?
550km
Kann noch nicht umziehen weil mein Sohn seine Ausbildung macht bis Sept.Er wohnt bei mir.Ist 20Jahre alt.
hajottka am 7. November 2009 14:11 dann zieh doch um
muss ich das den Arbeitsamt melden bei meinen Hauptwohnsitz?Was passiert dann?
Melden musst du erst mal, dass du arbeitslos wirst bei der Arbeitsagentur vor Ort (= Arbeitssuchendmeldung). Und da es keine 3 Monate mehr bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses sind, kannst du dich da auch gleich arbeitslos melden. Frag dort vor Ort, ob du dich nochmal extra an dem Ort bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden musst, wo du hin ziehst (oder ob die deine Daten einfach weiterleiten), da du da, wo du jetzt wohnst, nicht zur Verfügung stehen wirst (bei 550 km kann man nicht mal eben täglich heimfahren, um in den Briefkasten zu schauen, ob Post von denen da ist oder ob aufm AB ne Nachricht ist, dass du dich melden sollst wegen Arbeitsstellenangebot).