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Bekomm ich von meinem Lebensgefährten Unterhalt?

Frage von isi71 isi71

Mein Lebensgefährte will sich nach 8Jahren Beziehung von mir trennen. Wir haben 2Kinder und da er auf Montage ist, kann ich nur ein paar Stunden in einem 400Euro Job arbeiten. Nun würde mich intressieren ob er auch für mich Unterhalt zahlen muß, oder nur für die Kinder?

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von nero070 nero070

    Wie alt sind denn die Kinder? Und wäre er überhaupt leistungsfähig?

    Kommentar von isi71 isi71

    Die Kinder sind 6 und 2Jahre,ja sicher,er ist leistungsfähig,er verdient gut,sonst wäre das über die Jahre schon nicht gegangen!

    Kommentar von nero070 nero070nero070

    wenn ein Kind noch unter 3 Jahre alt ist, kannst Du Betreuungsunterhalt bekommen. Vorausgesetzt, dem Vater verbleiben nach Abzug des Kindesunterhalts noch mehr als 1.000€. Das wäre sein SB Dir ggü. Sein Einkommen müsste als Netto Mindestens 1.440€ betragen. dann wäre 1€ für den BU übrig.

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    Antwort von Woelkchen1 Woelkchen1

    Er muss nur solange Unterhalt für dich zahlen solange die Kinder unter 3 sind. Ansonsten bekommen nur die Kinder Ihren Unterhalt

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    Antwort von Benediktiner Benediktiner

    Ihr seit nicht verheiratet? Wenn die Kinder unter 3 sind, muss er möglicherweise Betreuungsunterhalt für dich bezahlen.

    Kommentar von isi71 isi71

    Nein wir sind nicht verheiratet, unser jüngster ist 2Jahre,geht aber in die KITA.

    Kommentar von Benediktiner BenediktinerBenediktiner

    Google mal nach Betreuungsunterhalt

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    Antwort von ingridshaus ingridshaus

    Für die Kinder muß er auf jeden Fall zahlen, aber Du wirst nichts bekommen.

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    Antwort von Donkie Donkie

    für die kinder auf alle fälle!aber für dich??das könntest du kostenlos beim jugendamt oder einem anwalt klären!

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    Antwort von kassi1 kassi1

    ...schau mal hier: Wir waren nicht verheiratet. Bekomme ich trotzdem Unterhalt?

    Grundsätzlich nicht.

    Sie bekommen nur dann Unterhalt, wenn Sie zusammen mit Ihrem Partner ein Kind haben und wegen der Pflege und Erziehung des Kindes nicht arbeiten können. Hier hat sich seit dem 1.1.2008 Entscheidendes geändert: früher gab es nur Unterhalt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes für die betreuende Mutter. Neuerdings gibt es in fast allen Fällen weitergehend Unterhalt, nämlich ebenso wie bei geschiedenen Müttern.

    Wenn Sie meinen, dass Sie einen Unterhaltsanspruch haben könnten, dann lassen Sie sich entweder beim Anwalt oder beim Jugendamt beraten. Fragen schadet nichts. Wenn Sie nichts unternehmen, bekommen Sie auf keinen Fall Unterhalt. Sie bekommen auch keinen Unterhalt für die Vergangenheit. Unterhalt wird nur für die Zukunft gezahlt. Kümmern Sie sich also sofort um Ihre Ansprüche, sonst könnte es zu spät sein.

    Kommentar von Benediktiner BenediktinerBenediktiner

    das ist nicht unbedingt richtig, und hängt von den umständen ab, Stichwort Betreuungsunterhalt

    Kommentar von kassi1 kassi1kassi1

    gefunden unter scheidung-aktuell.de

    das "grundsätzlich nicht" muss weg... sorry es ist noch früh...

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    Antwort von willonoack willonoack

    Die nichteheliche Mutter bekommt vom Erzeuger ihrer Kinder nur gem. § 1615 l Bürgerliches Gesetzbuch Unterhalt und zwar bei Pflege. und Erziehungsbedürtigkeit der Brut, durch die sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann, für mindestens 3 Jahre ab vier Monate vor der Geburt. Danach nur noch bei grober Unbilligkeit für das Kind.

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    Antwort von willonoack willonoack

    Für nichteheliche Mütter gibt es außer im Fall des § 1615 l Bürgerliches Gesetzbuch (Unterhalt für 6 Wochen vor und nach Entbindung und wegen Pflege und Erziehung der nichtehelichen Brut, soweit die Frauen deswegen nicht arbeiten können bis mindestens 3 Jahre nach der Geburt, danach nur noch nach Billigkeit!), keinen Cent. Soweit sie keine Arbeit finden kann, gibt es für sie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld nach SGB II.

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    Antwort von Narinta Narinta

    Also ihr wart nicht Verheiratet, oder? Ich bin mir ned sicher, aber wenns seine Kinder sind,g laub ich muss er da nur für die Kinder aufkommen. Aber wie gesagt, bin mir ned sicher wies ist wenn man ned Verheiratet war.

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