Hallo ich hab eine Frage Ich fange Oktober eine ausbildung an und bekomme 818 euro brutto im ersten ausbildungsjahr, kirchensteuer zahl ich auch keine und bin 19 jahre alt, wohne auch noch bei meiner mutter, bekomm ich jetzt imme rnoch kinder geld oder wird mir das gestrichen?
Antworten (7)
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aristokrataristokrat
Einkommensanrechnung ab 18 [Bearbeiten]
Eigene Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes können zum Verlust des Kindergeldes führen.
Seit 2004 beträgt die Grenze für eigene Einkünfte und Bezüge jährlich gem. § 32 Abs. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz 7.680 Euro (2001: DM 14.040, 2002 und 2003: je 7.188 Euro). Besteht der Kindergeldanspruch nur während eines Teiles des Kalenderjahres, wird die Einkommensgrenze nach vollen Kalendermonaten berechnet (seit 2004 pro Monat 640 Euro). Ebenfalls nach Monaten (also Zwölfteln) bemessen werden der Arbeitnehmerpauschbetrag und die Kostenpauschale.
Zu den eigenen Einkünften des Kindes zählen alle Einkünfte des Kindes. Einkünfte sind steuerpflichtige Überschüsse, Gewinne oder Verluste aus einer der sieben steuerlichen Einkunftsarten. Eigene Bezüge sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, soweit sie nicht schon in den steuerpflichtigen Einkünften enthalten sind; diese Bezüge dürfen um eine Kostenpauschale von 180 € gekürzt werden.
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie Aufwendungen des Kindes als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes abgezogen[2]. Ebenso verhält es sich mit Beiträgen eines beihilfeberechtigten Kindes für eine private Kranken- und Pflegeversicherung.
Bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist der Werbungskostenpauschbetrag von 920 Euro zu berücksichtigen, falls keine höheren Werbungskosten geltend gemacht werden.
Wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes nach Abzug der genannten Beiträge höher sind als die Einkommensgrenze von 7.680 €, besteht kein Kindergeldanspruch. Das für das laufende Jahr bereits erhaltene Kindergeld muss dann komplett zurückgezahlt werden.
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HaribobaerHaribobaer
meine freundin hatte das gleiche problem leztens...allerdings sind wir schon in der ausbildung...
ich glaube es waren 760€ die man verdienen darf, dass man noch kindergeld bekommt, aber darüber??frag doch mal beim arbeitsamt nach!!
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mineiromineiro
Wenn überhaupt jemand Kindergeld bekommt, dann sind das deine Eltern! Du selbst hast überhaupt keinen Anspruch!
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Serek2k9Serek2k9
Ich wollts nur wissen weil ich seit dem ich 16 bin das kindergeld als taschengeld bekomme und meiner ma gesagt hab wenn ich mit der ausbildung anfange sie das kindergeld von mir behalten kann weil sie auch nicht so viel verdient
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June0815 du bekommst eh kein kindergeld das ist für deine mutter
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