gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Bekomm ich mein Geld wieder?

gefragt von MarinaKMarinaK am 02.09.2008 um 16:38 Uhr

Hi Leute! Vor einiger Zeit habe ich meinem damaligen Freund 1.000 Euro geliehen. Die Beziehung ist nun vorbei und er weigert sich mir mein Geld zurück zu geben. Er hat damals mit seiner Unterschrift bestätigt das er das Geld von mir erhalten, und zurückzuzahlen hat. Hab ich mit dieser Unterschrift beim Anwalt eine Chance alles zurück zu kriegen? Vielen Dank für eure Antworten!


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33537)
geld (21611)
Beziehung (7711)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von Mietnormade am 2. September 2008 16:40
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde schätzen auch ohne Anwalt sind die Chancen gut.


dragon100
beantwortet von dragon100 am 2. September 2008 16:40
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja.Setz ihm eine Frist(14tg) und dann gehe zum Anwalt,wenn er nicht zahlt.Und beim nächsten Mal vorsichtiger!Viel Erfolg:-)


GoldenSilence
beantwortet von GoldenSilence am 2. September 2008 16:40
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

jupp, Vertrag ist Vertrag...


anonym
beantwortet von Janni1979 am 2. September 2008 16:40
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du hast doch ein schreiben das du ihm das Geld geliehen hast das er unterschieben hat damit stehen deine Chancen gut wenn er das Geld dann auch bezahlen kann.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 2. September 2008 16:40
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja natürlich, hast du mit diesem Schuldeingeständnis sehr gute Chancen, dein Geld zu kriegen.



Indy72
beantwortet von Indy72 am 2. September 2008 16:41
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eigentlich schon. Das wird er abstottern müssen. Wenn du seine Unterschrift hast, gehst du damit auch ohne Anwat zum Amtsgericht. Nur wenn er nachher bockt, dann wirst du schon einen Anwalt brauchen. Ansonsten ist es realistischer, dass du das Geld ohne Anwalt eher kriegst, denn der will auch bezahlt sein, wenn nicht vom Schuldner, dann aushilfsweise von dir. Du würdest auch in Vorleistung gebehn müssen.


oohpss
beantwortet von oohpss am 2. September 2008 16:44
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja und auch ohne Anwalt.
Schau mal unter Wikipedia mit dem Begriff "Mahnverfahren".
Die zugehörigen Formulare gibt es im gut sortierten Schreiwarenhandel.

Kommentar von doro05 am 2. September 2008 17:31

Genau so. Den Anwalt kannst Du Dir in diesem Fall sparen und die Dinge selber in die Hand nehmen. Und nach Vorliegen des Mahnbescheids, auch selber den Gerichtsvollzieher beauftragen. Ich hoffe für Dich, dass es noch etwas zu holen gibt".


Quandt
beantwortet von Quandt am 2. September 2008 16:40
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja!


XXroeXX
beantwortet von XXroeXX am 2. September 2008 16:42
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Klar! Du hast mit ihm einen Vertrag abgeschlossen (was super von dir war) - und jetzt hast du was gegen ihn in der Hand, wenn er nicht zahlt.


Qetan
beantwortet von Qetan am 2. September 2008 16:42
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Klug von Dir, ihn unterschreiben zu lassen. Ja, so bekommst Du das Geld zurück.

Kommentar von E7444ef996bf5c522217cd9100feb4ebsmallFontainebleau am 2. September 2008 17:06

aber nur vorausgesetzt er ist zahlungsfähig.. wo nichts ist, kann auch nichts geholt werden. wünsche dir viel glück! und nächstes mal vorsichtiger sein!

Kommentar von Kaldex am 2. September 2008 18:17

Ja, sie kann aber via Mahnverfahren einen Titel erwerben, der 30 Jahre gilt. Viele sind nämlich sorglos und wiedersprechen nicht. Und dann wird vollstreckt, ohne weitere Prüfung der Sache. Irgendwann wird er doch wieder mal flüssig sein. Das Ganze funktioniert auch ohne RA - aber MIT RA wirds teurer für ihn. Falls Du ihm eine reinwürgen willst ...

Kommentar von 582de24f95674e1716968d2e72975a08smallVayaconDios am 2. September 2008 19:01

ja, unbedingt! geld ist kostbar und man gibt es nicht einfach so her.... oder???


Berserker
beantwortet von Berserker am 2. September 2008 16:43
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mit einem Schuldschein hast Du 3 Möglichkeiten: Anwalt, Inkassobüro, oder direkt Anzeige bei der Polizei.


Caesar1
beantwortet von Caesar1 am 2. September 2008 22:46
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

auf jeden fall hast du mal ein druckmittel. die frage ist nur ob er das schnallt oder nicht.

er hat eine vereinbarung unterschrieben die rechtsverbindlich ist.

in erster linie ist es ja schon erbärmlich und asozial wenn der typ sich geld leiht und dann einfach nicht zurückzahlt.

ich würde ihm klarmachen dass du zum anwalt gehst und auch vor einer lohnpfändung (sofern er einen job hat) nicht zurückschreckst.

ich persönlich würde das ganze noch untermauern indem ich in seinem ganzen umfeld diesen sachverhalt präsentieren würde.

jeder mensch hat einen schwachpunkt (auch ein asozialer schmarotzer)


dingsvomdach
beantwortet von dingsvomdach am 2. September 2008 17:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

kluges Mädchen,toll dass du seine Unterschrift hast! Mir wurde mal gesagt:sobald du seine Unterschrift auf ebendiesem Dokument hast (Vereinbarung) kannst du ihn dingfest machen.Geh zum Rechtsanwalt,einer Beratungsstelle oder Polizei.Informiere deinen EX freundlicherweise über dein Vorhaben,gib ihm 10 Tage Zeit-vielleicht kommt er dann zur Vernunft.Drücke dir alle Daumen!


anonym
beantwortet von MaBeJo am 31. Januar 2009 13:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, wenn du etwas Schriftliches in der Hand hast, dann schon! Hatte mal so etwas Ähnliches. Vor Gericht musst du das Geld zurück bekommen. Alles Gute!


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.