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Bekomm ich mein Geld erstattet, wenn Ebay-Verkäufer falsches Teilegutachten mitschickt???

Frage von shaft700 shaft700

Hallo,

ich habe mir letzten Sommer Alu-Felgen über Ebay bestellt. Vor kurzem wollte ich sie montieren und beim TÜV eintragen lassen. Leider hat es sich herausgestellt, dass das vom Verkäufer mitgeschickte Teilegutachten für einen ganz anderen Felgen-Typ ist. Ich hab also beim Hersteller angerufen und nach langem hin und her, hat sich herausgestellt, dass die Felgen erstens nicht mehr produziert werden, zweitens für den Export bestimmt waren und drittens ich keine Möglichkeit habe, diese Felgen in Deutschlang zugelassen bzw. eingetragen zu bekommen. Leider hatte ich noch viele Zusatzkosten zu den Felgen wie z.B. die passenden Reifen, Radbolzen, Zentrierringe, Montage und Wuchtung und eine kostenpflichtige Begutachtung durch den TÜV. Die Felgen habe ich für 441 Euro inkl. Versand ersteigert. Die Folgekosten OHNE Reifen belaufen sich auf etwa 200 Euro. Für die Reifen habe ich ca. nochmal 500 Euro beazhlt. Also alles in allem hab ich durch den Kauf bei Ebay 1100 Euro Verlust gemacht. Was kann ich nun tun? Kann ich den Verkäufer zwingen, die Felgen zurück zu nehmen? Muss er auch für die Folgekosten aufkommen? Muss der Reifenhändler die Reifen zurücknehmen? Oder bleibe ich auf den Kosten sitzen? Um alles erwähnt zu haben, möchte ich noch hinzufügen, dass ich die Felgen schon Mal montiert hatt

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Antworten (7)

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    Antwort von 100015279 100015279

    hm Da bist Du wohl ein bisschen zu spät dran. Sowas muss man immer sofort überprüfen.

    Ich würde das dem RA geben.

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    Antwort von Questor Questor

    Vielleicht weiß der Verkäufer überhaupt nicht das ein falsches Gutachten mit geschickt wurde und dachte, es ist wohl alles ok. Nach dieser Zeit denkt der auch sicher nicht mehr daran. Ich würde in dem Fall DIR die komplette Schuld zusprechen, erst mal hast du viel zu lange gewartet, dann erkundigt man sich bei gebrauchten Sachen besonders gründlich, ob alles in Ordnung ist und gibt nicht noch fröhlich weiteres Geld aus. Du hättest ja mal eine Felge ins Auto schmeißen können und den freundlichen TÜV Ingenieur vor Ort befragen können - dann hättest du es gleich gewusst!

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    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Könnte sein, dass sämtliche Fristen für eine Zivilklage schon rum sind.

    Allerdings kannst du dem Verkäufer immer noch wegen Betruges und/oder arglistiger Täuschung anzeigen. Das ist ein Straftatbestand.

    Generell frag doch mal einen Anwalt oder geh auf http://www.frag-einen-anwalt.de

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    Antwort von wim50 wim50

    Da kommst du bestenfalls noch mit einer Zivilklage raus.

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    Antwort von Gezill Gezill

    nun ja, man kann hier ja schon von arglistiger täuschung ausgehen, was bedeute, dass der kaufvertrag nichtig ist. aber ob es da bestimmte fristen gibt, kann ich dir nicht dsagen, aber das kann man bestimmt ergooglen. 1 jahr nach kenntnis des käufers, würde mal nen RA einschalten

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    Antwort von dalia4499 dalia4499

    ich glaube nicht...

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    Antwort von newmoon newmoon

    oh... DESHALB KAUFT MAN SOWAS NICHT BEI EBAY...

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