1

bekomm ich harz4 wenn ich verheiratet bin und bei meinen eltern wohne bin 18 und aleinerzihend

Frage von geldeaglama geldeaglama

bitte hilft mir bin 18 verheiratet und in 5 monat schwanger.. mein mann ist zurzeit in der türkei weil er einen deutschkurs besuchen muss deswegen muss ich bei menen eltern leben..

bin aber finaziel am ende meine elten können auch nicht helfen

werde ich harz 4 bekommen bin nähmlich mit meinem beybi hofnungslos

mir wurde gesagt das das einkommen von meinen eltern nicht berüchsichtigt wird da ich verheiratet bin

wieviel werde ich bekommen????

oder werde ich überhaupt etwas bekommen von harz4???

5 Abstimmungen
Abstimmungen
ja du bekommst sicher was.. 2
nein du kriegst nichts 2
nur wenn du aleine lllebst 1
Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (9)

  • 1
    Antwort von jessi2009 jessi2009

    das kapier ich nicht, wieso muss dein mann in der türkei einen deutschkurs besuchen? Du hast keinen Anspruch auf Hartz4

    Kommentar von geldeaglama geldeaglama

    weil er sonst nich nach deutschland kann... ohne deutsch zertifikat

  • 0
    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Ist ein etwas komplizierter Fall.
    Grundsätzlich brauchst du, wenn du verheiratet bist, nicht mehr bei deinen Eltern leben (auch wenn du unter 25 bist), d.h. du und dein Ehemann hätten auf jeden Fall ein Anrecht auf eine eigene Wohnung.
    Mit der eigenen Wohnung wärst du aus der Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern raus und bildetest mit deinem Mann eine eigene BG, wobei die ARGE unter 25 grundsätzlich immer etwaige Unterhaltsansprüche gegenüber deinen Eltern zumindest prüfen muss.
    Das Problem eben ist, dass dein Mann nicht in Deutschland lebt, damit nicht ALG2-berechtigt ist und die ARGE dich dem Tatsachenprinzip folgend so behandeln könnte, als wärst du unverheiratet.
    M.E. ist es eine Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters, ob er dir jetzt schon eine eigene Wohnung zugesteht (sobald das Kind geboren ist, hättest du auch Anspruch auf eine eigene Wohnung, egal, ob dein Mann schon hier ist oder nicht).

    Daher zur ARGE hingehen (mit Zeugen!) und nachfragen.

  • 0
    Antwort von geldeaglama geldeaglama

    das beybi war nich geplant ich war über al in mcdonalds bei putz stellen usw aber die geben mir keine arbeit... ich hate eine ausbildungs stelle so bald die die schwangerschaft mitbekommen haben musste ich raus was soll ich jetz tun hab keine andere chance alz harz4

  • 0
    Antwort von fishhus fishhus
    Abgestimmt für: nur wenn du aleine lllebst

    Kann es sein das Du nur geheiratet hast- damit Dein Mann jetzt nach Deutschland kommen kann.Ich verstehe Deine Frage nicht-wenn Du verheiratet bist muss Doch dein Mann für Dich und euer Kind aufkommen- oder glaubst Du der Steuerzahler ist für Dich zuständig. Und unter 25 Jahren sind deine Eltern für Dich und das Kind unterhaltspflichtig. Aber so ist nun mal_ zwangsverheiratet in der Türkei und hier Hartz4 beziehen.

    Kommentar von geldeaglama geldeaglama

    nein deswegen hab ich nicht geheiratet mein mann will nicht nach deutschland und wir sind kurz davor uns deswegen zutrenen... er hat keine ordentliche arbei

    und ich habe die deusche statsangehörigkein und bin nach deutschland gekommen damit mein kind ein gutes leben hat

  • 0
    Antwort von Shantih Shantih
    Abgestimmt für: ja du bekommst sicher was..

    Das ganze Raten hilft nicht, du musst zum Amt gehen und dich da beraten lassen. Für verheiratete Kinder müssen Eltern nicht merh aufkommen, das weiss ich sicher. Anders ist, wenn du da wohnst, dann fragen die sich natürlich ob sie dich auch mit ernähren können. Andererseits würdest du ja nicht da wohnen, wenn dein Mann hier wäre.... also kann dir hier keiner Antwort geben, gehe zum Amt und lass dich da beraten

  • 0
    Antwort von adianthum adianthum
    Abgestimmt für: ja du bekommst sicher was..

    Aber nur wenn deine Eltern zu wenig verdienen und unter dem Satz liegen. Das Amt wird sich allerdings das Geld von deinem Mann zurückholen, sobald er in Deutschland ist und arbeiten geht. Du wirst alle möglichen Formulare ausfüllen müssen, unter anderem auch über die Einkünfte deines Mannes usw. Wie sich das letztlich alles rechnet kann ich dir allerdings nicht sagen. Normalerweise müsste dein Mann dir Unterhalt überweisen. Aber wenn der nicht ausreicht, müsste auch ergänzendes HartzIV gezahlt werden. Am besten nimmst du jemanden der sich auskennt mit zur Antragstellung.

  • 0
    Antwort von Belinda5353 Belinda5353

    Frag beim Amt nach da bist du auf der sicheren Seite.Alles Gute!

  • 0
    Antwort von DrKnowHow DrKnowHow
    Abgestimmt für: nein du kriegst nichts

    Es kommt auf deine Bedarfsgemeinschaft an, also wie viel deine Eltern verdienen. Aber die grenze ist so gering, dass man als Normalverdiener sehr schnell drüber kommt. Am besten mal nachfragen, da ändert sich immer wieder mal was und die berechnen das sowieso individuell. Aber den Gang zum Amt, das ewige warten und 100 Seiten Unterlagen ausfüllen kann dir auch diese Umfrage abnehmen, umso schneller du hingehst umso schneller weist du es genau.

  • 0
    Antwort von Redgirlfan Redgirlfan
    Abgestimmt für: nein du kriegst nichts

    Unter 25 Jährige bekommen kein Hartz 4

    Kommentar von DrKnowHow DrKnowHow

    Was ist den das für ein Quatsch? Nur weil ich unter 25 bin krieg ich kein Hartz 4, das solltest du mal genauer begründen und erläutern, hab ich ja noch nie gehört. Außerdem hab ich schon über einen längeren Zeitraum nach der Schule unter 25 Hartz 4 bekommen!

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Auf H4 - entweder ALG2 oder Sozialgeld - hast du quasi von Geburt an Anspruch (gibt zwar ein paar Auschlusskriterien, aber die ändern nichts am Grundsatz).

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.