... ich (22) zuletzt im Februar gearbeitet hab, und die letzten 3 Monate in der Schweiz bei meinen Eltern verbracht habe? Nach meiner Kündigung im Februar (ich wurde gekündigt, da das Geschäft mich nicht mehr bezahlen konnte) habe ich bis gestern bei meinen Eltern in der Schweiz "Urlaub" gemacht!
Nein Du bekommst ALGI und eine 90 tägige Sperre weil Du Dich nicht sofort Arbeitssuchend gemeldet hast.

Warum hast du dich nicht sofort Arbeitslos gemeldet? Das ist normalerweise deine Pflicht. Mind. 3 Monate bevor du arbeitslos wirst, bzw. sobald du es halt erährst. Die meckern schon wegen weniger Tage. Kann sein, dass du eine Sperre bekommst.

das muß Du beantragen und Du wirst sehen was dabei raus kommt, etwas anderes wird Dir hier wohl keiner sagen können.....

Warum solltest Du nicht ArbeitslosengeldII bekommen wenn Du bedürftig bist? Melde Dich umgehend bei der ARGE, Geld gibt es frühestens ab Antragstellung. Und da Du 3 Monate bei Deinen Eltern warst, warst Du weder bedürftig noch standest Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Das geht so in Ordnung!

http://www.sozialhilfe24.de schau mal rein, da findest du bestimmt Antworten