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Bekomm ich Geld vom Amt wenn ich kündige?

Frage von DiMaNdY DiMaNdY

Ich hätte da mal ne Frage, bezüglich meiner Ausbildung. Es geht darum, dass ich das Gefühl habre, dass mich meine Chefin bald raus scheißt, was man ihr noch nicht mal verübeln kann. Ich würde ja auch selber kündigen aber wie sieht es dann mit Geld vom Arbeitsamt aus wenn ich bis dahin noch keine neue Ausbildung finden sollte? meine Mutter wohnt in Eisenach, müsste ich dann wieder zu ihr ziehen oder kann ich da wohnen bleiben wo ich jetz bin? würde mich über ein paar hilfgreiche antworten freuen. Lg Mandy

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Antworten (15)

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    Antwort von Sahaki Sahaki

    Bist Du wahnsinnig - kündigen? und dann noch erwarten vom "Amt" unterstützt zu werden. Da kann ich nur mit dem Kopfschütteln - DAS ist unsere Zukunft...

    Kommentar von DiMaNdY DiMaNdY

    ich hab nich hgesagt das ich erwarte vom amt geld zu bekommen, denk nich das ich die füße hoch legen will. ich werd mich schon so schnell wie möglich um was neues kümmern

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    Antwort von Ulieule Ulieule

    Du sagst, Deine Chefin wird dich zu recht bald kündigen hast Du so im Gefühl. Warum versuchst Du nicht etwas an Deinem Verhalten zuändern, damit Du dieAusbildungsstelle behälst? Ausbildungsstellen fallen nunmal nicht vom Hinnel.Was willst Du dann machen, ewig vom Amt leben oder was im Leben erreichen. Denke bitte einmal darüber nach.

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    Antwort von Rabenfeder Rabenfeder

    Wer kündigt, bekommt 3 Monate kein Geld, dann lieber mal anständig die Ausbildung beenden. Red mal mit deiner Cheffin, je nachdem was vorgefallen ist, kann ein Gespräch von deiner Seite aus, den guten Willen zeigen und einiges wieder gradebiegen.

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    Antwort von kikkerl kikkerl

    warum tust du lieber nicht etwas dagegen damit deine cheffin dich NICHT rausschmeißt??????

    zu deiner info wenn du selbst kündigst und keinen plausiblen grund dafür bringst lässt hartz 4 grüßen. wenn deine zukunft so aussehen will dann meinetwegen.....

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    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Wenn du noch in der Ausbildung bist und es Schwierigkeiten zwischen dir und der Chefin gibt, egal jetzt warum, dann ist die IHK die richtige Anlaufstelle. Die helfen dir. Auch bei der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz. Es wäre blöd, die Ausbildung zu schmeißen.

    Im übrigen bekommst du nie Kohle vom Amt, wenn du einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz von dir aus kündigst, ohne nachweisen zu können, dass es wirklich unzumutbar war und du alles Mögliche versucht hast, die Mißstände zu beheben.

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    Antwort von schmusibubu schmusibubu

    Wenn du selbst kündigst, hast du ne 3monatige Sperre beim Amt. Erst danach kannst du etwas bekommen. Ich würde aber nicht selbst kündigen! Dann such dir lieber ne andere Firma, wo du die Lehre weitermachen kannst und sprich am Besten mit dem Arbeitsamt darüber, die suchen dir auch was Neues.

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    Antwort von tenacious tenacious

    Nein dann hast du eine 3 monatige Sperre.

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    Antwort von ivonne82 ivonne82

    wenn du selber kündigst bekommst du eine 3 monatige sperre vom amt, also besser auf die kündigung warten. wenn du noch keine 25 jahre alt bist wird die arge dann verlangen das du wieder zu deiner mutter ziehst, sonst gibt es auch weiterhin kein geld.

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    Antwort von DiMaNdY DiMaNdY

    naja ich hab nmit meiner chefin gesprochen und mich für mein verhalten entschuldigt. sie hat die entschuldigung auch angenommen, aber ich bin am wochenende die treppe runter gefallen und hab mir n zeh gebrochen...blöd... und da ich vor nich allzuu langer zeit schon mal krank war denkt sie jetz natürlich ich hätte das was ich ihr gesagt hab nich ernst gemeint

    Kommentar von Reiff ReiffReiff

    was für eine ausbildung machst du denn?

    Kommentar von Reiff ReiffReiff

    finde es schade, wenn Fragesteller auf Rückfragen nicht antworten.

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    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Nein,wenn du kündigst nicht.

    Und der Arbeitgeber kann ein Berufsausbildungsverhältnis außerhalb der Probezeit nur aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

    Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam,wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind.

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    Antwort von Nenek Nenek

    Mal abgesehen von der dreimonatigen Sperre: wenn Du Deine Ausbildung abbrichst, darfst Du sie im selben Beruf nicht fortsetzen.

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    Antwort von Ilsebil Ilsebil

    Das wird Deine Chefin bestimmt nicht tun...lol.... Andererseits: was hast Du denn angestellt, dass es soweit kommen wird?

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    Antwort von schildi schildi

    reiße dich zusammen und behalte deine Lehrstelle

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    Antwort von Maryline Maryline

    ... dann gibts nichts, absolut nichts.

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    Antwort von Ylva82 Ylva82

    Nein,im normalfall nicht.Es sei denn dein chef lässt sich auf einen aufhebungsvertrag ein,das ist dann wie ein beiderseitiges Einverständnis.Aber wenn du kündigst,egal aus welchem Grund,bekommst du erstmal eine Sperrzeit.

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    >>>Es sei denn dein chef lässt sich auf einen aufhebungsvertrag ein,....<<<

    Auch ein Aufhebungsvertrag wird sanktioniert, wenn nicht ein zwingender Grund vorliegt! Die 12 Wochen Sperre sind also so gut wie sicher!

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