Hallo ich habe folgendes Problem: ich möchte gerne wieder in meine alte Heimat (Bayern) ziehen. Momentan bin ich Praktikantin, sollte ab August eine Ausbildung anfangen, die mir von der Arge vermittelt wurde. Trotz Praktikum bekomme ich noch HartzV (bin alleinerziehend). Nun meine Frage: da der Umzug zeitlich noch nicht feststeht, ich aber dennoch die Ausbildung nicht beginnen möchte, da ich sie spätestens bis nächstes Jahr September abbrechen werde, wollte ich fragen, ob und wenn ja wie lange ich eine Sperre bekomme vom Amt, wenn ich selbst aufgrund des Umzugs kündige oder mein Chef mir kündigt. Dazu muss ich noch sagen, dass mein Chef noch nie eine Azubi hatte und es sich auch anders vorgestellt hat, als es momentan läuft. Deswegen wurde ich bei der Arge vorgeladen und habe denen aber auch mein Vorhaben berichtet. Dort war aber nur die Rede, ich solle, wenn ich mich dazu entscheide, wegzuziehen, meinen Chef rechtzeitig informieren, da es unfair wäre, auf den letzten Drücker erst mit der Sprache raus zu rücken.
Bekomm ich eine Sperre von der Arge wenn ich kündige?
Antworten (7)
-
1Antwort von
erweherweh
Bei Hartz IV gibt es doch nichts mehr zu sperren, oder. Allenfalls mußt Du dann in die Sozialabteilung. Und wenn Du noch einen guten Grund findest, zB Großeltern können dann auf Dein Kind aufpassen oder so was, müßte das doch ohne Probleme klappen. Aber das ist nur meine Meinung.
-
0Antwort von
Ela84w das Problem ist, dass ich hier niemanden habe ausser den Kiga, ansonsten bin ich auf mich allein gestellt. In Bayern hingegen wohnt meine Famile, die mir auch Unterstützung in der Betreuung angeboten hat wenn ich wieder dort wohne. Der Umzug ist auch so eine Sache, ohne Arbeit in Bayern wird er nicht bewilligt, oder lassen die auch andere Gründe für einen Umzug zählen? Davon hätte ich so einige, warum es das beste wäre ...
-
-
0Antwort von
marbejamarbeja
Dann frage bei der Arge mal genauer nach, wie lange Du eine Sperre bekommst.
-
Aber wenn ich mich kündigen lasse, ist das doch dann wegen Eigenverschulden und führt doch auch zur Sperre ... oder irre ich mich?
Aber wohl besser als andersrum.
Das kommt drauf an, welchen Kündigungsgrund der Chef draufschreibt. Beliebter "Allzweckgrund" sind "betriebliche Gründe". Dafür vergibt das Amt keine Sperre.