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Bekomm ich eine eigene Wohnung?

Frage von ibenvuh ibenvuh

Ich bin 24 und lebe schon seit 6 Jahren in einer eigenen Wohnung. Die hab ich mir mit meinem Freund geteilt, mit dem jetzt Schluss ist. Ich arbeite, aber verdiene nicht grade viel-. Die Option zurück zu meiner Mutter, besteht auch nicht, weil wir uns nicht sonderlich verstehen. Jetzt zu meiner Frage. Kann das Amt mir sagen, dass ich bis 25 dennoch zurück zur Mutter muss oder bekomm ich eine eigene Wohnung. Und an wen muss ich mich wenden? Arge, ALG 2, Wohngeld? Hab mich ein wenig durchgegoogelt und eigentlich trifft alles nicht auf mich zu, da die ja auch sagen, bis 25 kann man zu Hause wohnen. Wäre euch echt dankbar für eine schnelle Antwort, denn in einer 2 Zimmer Wohnung und getrennten Leuten ist es echt blöd zu leben. Vielen Dank schonmal

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Antworten (3)

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    Antwort von lucysteven lucysteven

    Du kannst trotzdem zum wohngeld amt gehen, die können dich darüber auch genauestens informiren oder beantragst bei der Arge Alg zum aufstocken wenn dein lohn nicht reicht

    ich wohn seid ich 21 bin alleine weil meine mutter mich schwanger vor die tür gesetzt hat mit den worten ich hab kein bock auf baby geschrei da ist die tür auf wiedersehn

    Kommentar von ibenvuh ibenvuh

    und die werden nicht sagen ich muss zurück zu mutter? weil die sache ist die das gesetz ist vor 6 jahren geändert worden und ich bin einen monat später erst ausgezogen, damit fall ich ja ins neue gesetz

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    Antwort von Morpheuxien Morpheuxien

    Du kannst auf jedenfall Wohngeld beantragen. Zusätzlich wäre Alg II Aufstockung möglich, falls dein Gehalt wirklich so niedrig ist. Da du bereits von zuhause aus ausgezogen bist, kann das Amt ja nicht sagen, du musst wieder zu deiner Mutter zurück. Und da du ja arbeiten gehst, kann das Amt dich eh nicht so behandeln, wie einen H4ler. Gehe zu einer WOhngeldstelle in deinem Ort und die werden dir weitere Infos geben.

    Kommentar von ibenvuh ibenvuh

    ja aber ich bin 1 monat nach gesetzänderung (dass man bis 25 nix bekommt) ausgezogen.

    Kommentar von Morpheuxien MorpheuxienMorpheuxien

    das tut hier nichts zu Sache. Du bist ausgezogen und fertig ende aus :)

    Kommentar von ibenvuh ibenvuh

    ok und versteh ich das alles richtig? ich brauch ne wohnung und kann dann erst beantragen gehen? oder schon vorher, weil ich kann ja schlecht ne wohnung mieten, die ich mir eigentlich nicht leisten kann, weil ich dann nicht genug zum leben hab. und dabei red ich jetzt nicht von party oder so sondern von normalen ausgaben wie ein busticket, versicherungen, gez, essen und trinken. gut bin raucherin, was als luxus zählt, aber wenn ich dafür kein geld hab muss das eben ausfallen

    Kommentar von Morpheuxien MorpheuxienMorpheuxien

    Du musst zuerst zum Amt. Wenn du Alg II bekommst, dann müssen die ja die Wohnung genehmigen.

    Kommentar von ibenvuh ibenvuh

    ok gut dann weiß ich fürs erste bescheid und werd gucken, dass ich auch morgen direkt dort einen termin hab damit alles schnell über die bühne geht.

    vielen vielen dank

    Kommentar von ibenvuh ibenvuh

    ok gut dann weiß ich fürs erste bescheid und werd gucken, dass ich auch morgen direkt dort einen termin hab damit alles schnell über die bühne geht.

    vielen vielen dank

    Kommentar von ibenvuh ibenvuh

    ok gut dann weiß ich fürs erste bescheid und werd gucken, dass ich auch morgen direkt dort einen termin hab damit alles schnell über die bühne geht.

    vielen vielen dank

    Kommentar von ibenvuh ibenvuh

    ok gut dann weiß ich fürs erste bescheid und werd gucken, dass ich auch morgen direkt dort einen termin hab damit alles schnell über die bühne geht.

    vielen vielen dank

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    Antwort von TashunkeWitko TashunkeWitko

    eigentlich bekommst dafür wohngeld.

    Kommentar von ibenvuh ibenvuh

    und die werden nicht sagen ich muss zurück zu mutter? weil die sache ist die das gesetz ist vor 6 jahren geändert worden und ich bin einen monat später erst ausgezogen, damit fall ich ja ins neue gesetz

    Kommentar von TashunkeWitko TashunkeWitkoTashunkeWitko

    vllt sagen sie das, aber das ist trotzdem nicht zulässig.

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