guten tag ich bekomme hartz4 (plus kindergeld und uvg meines sohnes9gesamt einkommen 555€ jetzt hab ich aus meinem umkreis erfahren mir steh ein mehrbedarf zu? wegen alleinerziehend ist das richtig und wie hoch ist der regelsatz?
bekomm ich als alleinerzeihende mutter ein zuschuss vom sozialamt in höhe von circa 60€
Antworten (6)
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Indy72Indy72
2-Personen-Haushalt, ein Kind, alleinerziehend
Regelleistungen: 555,00€ Mehrbedarf: 125,00€ Bedarf: 680,00€ zu berücksichtigendes Einkommen: −154,00€ Arbeitslosengeld-II und Sozialgeld (gerundet): 526,00€
Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzungen für den Erhalt von Arbeitslosengeld-II auch die Bedürftigkeit des Antragstellers umfasst! Ein Kinderzuschlag würde Ihren Bedarf leider nicht decken.
Dazu kommt die Pauschale für den angemessenen Wohnraum.
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sabrinakimberlysabrinakimberly
Man bekommt ein Mehrbedarf wegen alleinerziehend. Aber wenn du Harz4 bekommst, müsste das schon in der Berechnung drin stehen. Schau mal nach. Regelsatz alleinerziehend sind 347 Euro. Mehrbedarf 125 Euro für allein erziehende mit 1 Kind unter 7 bzw 2 oder 3 Kinder unter 16.
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CatfanCatfan
Hallo Am besten Sie gehen damit zu ihren Sachbearbeiter bei der Behörde und fragen ihn direkt. vg
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xyungeloestxyungeloest
ja, dir steht ein mehrbedarf von 17 % vom regelsatz ( 347 euro ) zu , wenn du alleinerziehend bist.
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moon73moon73
Alle für dich wichtigen Infos findest du hier.: http://www.sozialhilfe24.de
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