Wie wird die Höhe der Leistungen für Bekleidungen berechnet? Im §27b SGB XII sind die Regelungen zum notwendigen Lebensunterhalt in Einrichtungen benannt. Der Barbetrag beträgt dabei 27% des Regelsatzes UND ZUSÄTZLICH Leistungen für Bekleidung. Näheres steht dort aber nicht. Das kann ja aber nicht völlige Willkür sein. Ich finde aber leider auch keine Tabelle zur Berechnung des Eckregelsatzes (auf einer Seite, die auch im Rahmen eines wissenschaftlichen Arbeit als Quelle dienen kann...), um zu wissen, ob es einen Posten nur für Bekleidung gibt und ob dieser übernommen wird...
Kann mir da jemand helfen?
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