1

Bekanntschaft schuldet mir 100 euro aus Mietkaution

Frage von ranke41 ranke41

Hallo, ich versuche es kurz zu machen. War bis 1. Februar 09 Untermieter bei einer Bekannten. Hatte damals hälfte der Kaution bezahlt. Es wurde schriftl. Vereinb. das INNERHALB von 3 Monaten, nach Auszug Kaution zurückgezahlt wird. Größte Teil wurde zurückgezahlt....100 euro fehlen. sie meldet sich, seit letztem Gespräch, trotz Kontaktaufnahme nicht mehr. (persönl. Anmerkung, sie ist recht unzuverlässig) Mietschuldenfreiheit von ihr schriftlich bestätigt und dass das Zimmer ordnungsgemäß übergeben wurde. Sie hat im letzten Gespräch angegeben, das sie aufgrund eine 52 euro hohen Telefonrechn.( die sie noch abklären wollte mit telefongesellschaft) die 100 euro zurückhält bzw nur 48 euro bezahlt. (was nicht geschehen ist). Wenn überhaupt die 52 euro berechtigt sind habe ich die nicht verursacht, sondern eine drittperson, was sie auch weiß und sagte! Die bekannte ( die, die rechnung verursacht haben soll) bat auch schon mehrmals um zuschickung der rechnung, weil sie die einsehen will und begleichen will, wenn es berechtigt ist. So, jetzt meine Frage, darf sie von MEINER KAUTION GELD EINBEHALTEN, für eine rechnung, die ich nicht verurschat habe, was sie ja auch selbst sagt. Wie komme ich an die 100 euro, ohne zu große Kosten. Sie hofft, das sie ignoriert wird, weil sich das ja nicht lohnt wegen 100 euro was zu tun....auch ihre Aussage!! Danke im vorraus. I

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (7)

  • 3
    Antwort von firstguardian firstguardian

    Schick ihr ´nen Mahnbescheid. Die Telefongebühren haben nichts mit der Miete oder einer Kaution zu tun!

    Kommentar von ranke41 ranke41ranke41

    Was kostet so ein Mahnbescheid. Richtet sich nach Höhe der einzuklagenden Summe. Ist das richtig?

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Die Kosten trägt der Beklagte.

  • 2
    Antwort von jer0nim0 jer0nim0

    Schriftlich anmahnen und danach Mahnbescheid. Das kann man alles selber machen.

    Wenn sie da allerdings widerspricht, dann bleibt nur der Gang zu Gericht. Das geht evnt auch ohne Anwalt. Ist aber zeitaufwändig, und auch ne Klageschrift muss man erstmal selber verfassen.

    Ich würd sagen, bei dem Betrag, kann man nit viel machen. Bleib noch bisschen dran und wenn nix passiert, dann isses halt Pech.

  • 1
    Antwort von romi66 romi66

    Ehrlich gesagt, bei einem Untermietverhältnis glaube ich wird das rechtlich schwer und außerdem viel zu aufwendig. Ich befürchte, dass Du das als Lehrgeld verbuchen musst. Ich hab einen Haufen solcher Erlebnisse hinter mir, bis ich kapiert habe, dass manche Leute eben so sind. Die habe ich dann entweder aus meinem Bekanntenkreis gestrichen oder die haben nie wieder einen Cent von mir gesehen, egal in welcher Notlage sie waren. Ich würde ihr vielleicht einmal einen Brief schreiben, in dem Du Deine Enttäuschung ausdrückst und ihr mitteilst, dass Du Dich an einen Anwalt wendest. So als Drohung, vielleicht hilfts.

    Kommentar von ranke41 ranke41ranke41

    Lehrgeld? habe alles schriftlich...was sollte ich denn noch tun?

  • 1
    Antwort von eddali eddali

    wenn Du alles schriftlich hast, also auch das Geld, was Du schon zurückbekommen hast, dann zeig sie an, da man ja nicht mit ihr reden kann

    Kommentar von ranke41 ranke41ranke41

    Anzeigen? okay, unter welchen Aspekt??? Betrug?

  • 1
    Antwort von Franciscarved Franciscarved

    immer die gleiche scheiße mit der Kautionsrückzahlung! ich habe meine erst nach Einschaltung des MIeterschutzbundes bekommen, aber der Beitritt kostet für 2 Jahre rund 70 euro, das lohnt sich wegen der 100 euro kaum, und das scheint sie auch zu wissen. Hört sich nach einem Nachteil für dich an.. aber mach ihr mal ein bisschen Panik mit einem Mahnbescheid! da geht schon den meisten der Ar*ch auf Grundeis und sie zahlen leiber als Ärger zu riskieren!

    Kommentar von FreeEagle FreeEagleFreeEagle

    Hast Du die Frage gelesen?

    Kommentar von Franciscarved FranciscarvedFranciscarved

    was möchtest du mir sagen??

    Kommentar von ranke41 ranke41ranke41

    DANKE FÜR EURE HILFE!!!! Lieb von Euch. Gott sei Dank habe ich alles schriftlich. Mietschuldenfreiheit bei ihr. Zimmer ordnungsgemäß übergeben. und so weiter.

  • 0
    Antwort von tinimini tinimini

    Wie willst du einen nackten Neger in die Tasche greifen? Die scheint kein Geld zu haben sonst wäre sie ja wohl um keine Ausrede verlegen.

    Kommentar von ranke41 ranke41ranke41

    Sie hat das Geld....vermietet wieder das zimmer und kassiert ordentlich!! nichts mit nackt!!!

    Kommentar von tinimini tiniminitinimini

    Dann ist sie eiskalt.

    Kommentar von ranke41 ranke41ranke41

    Also Leute....noch mal DANKE für eure Zeit + Rat. Ich denke mal, das ich noch einen Brief per rückantwort schreibe und wenn das nix bringt. Mahnverfahren.

  • 0
    Antwort von butty09 butty09

    noch mal reden,ansonsten anwalt...inkassodienst einschalten..die kosten legst du vor,bekommst du aber wenn sie zahlt wieder

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.