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Bekanntmachung von Insolvenzverfahren

Frage von Andima Andima

Hallo,

unter Insolvenzbekanntmachungen.de finde ich bei dem Unternehmen, bei welchem ich eine Anzeige wegen Betrugs gestellt habe, folgenden Eintrag:

"wird der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insol-venzverfahrens über ihres Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die am 17-09-2009 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben."

Kann mir jemand sagen, was dieser bedeutet?

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Antworten (4)

  • 3
    Antwort von Dea2010 Dea2010

    "mangels Masse"... es sind keinerlei Werte mehr vorhanden, die ein Insolvenzverwalter verwerten könnte um die Firma aufzulösen.

    "Sicherungsmaßnahmen" bedeutet, dass außer dem Insolvenzverwalter keiner Rechtsgeschäfte vornehmen dürfte. Diese Einschränkung wurde aufgehoben, weil eben keine Insolvenz zwngsweise eingeleitet wurde.

  • 2
    Antwort von Rothammel Rothammel

    Der hat angeblich keinen Cent mehr,oder alles seinen Partnerin vorher überschrieben.Dann bleibt dir nur übrig bis 30 Jahre zu warten falls er wieder zu Geld kommt.Wenn erschlau ist kannst du das Geld in den Wind schreiben.

  • 2
    Antwort von Nolti Nolti

    Das heißt in einfachen Worten, dass es kein Insolvenzverfahren geben wird, da nichts von Wert zum Aufteilen für die Gläubiger da ist. / Willkommen im Club! Ich hatte schon 3 solcher Kunden ( einer davon schuldete mir eine 6-stellige DM-Summe....)

    Kommentar von Andima AndimaAndima

    ... 6-stellig... ganz schön bitter... bei mir war es eine höhere 3-stellige Eurozahl... ärgerlich, aber kann man wohl leider nichts mehr machen

    Kommentar von Nolti NoltiNolti

    Ja das ist wahr. Ich würde wenigstens die Betrugsanzeige weiter verfolgen, wenn du die Möglichkeit hast. Dann hast du zwar dein Geld auch nicht aber dafür kommt der auch nicht gänzlich ungeschoren davon.

  • 1
    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Was ist denn aus der Betrugsanzeige geworden.-Wenn deine Forderung wegen Betrug festegestellt ist, kannste gegen den bis auf Hartz niveau durchvollstrecken.-Bei Schulden wg Straftaten gibts nämlich keine Pfändungsgrenzen.-n gerissener u. böser Anwalt kann den richtig nerven.-Wenn der dicke Autos fährt usw.- kann es sogar möglich sein, dass man an den dran geht der dem den ausschweifenden Lebensstil ermöglicht.-Wie gesagt, was geht aber nur bei Forderungen aus so genannter vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, also Straftat, wie z.B. Betrug.-Dazu bedarf es aber auch n Urteil.-Dann brauchste noch n engagierten Anwalt, der sich festbeißt, wie n Terrier.-Den meisten wird das aber zu aufwändig sein.-

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