Hallo,
unter Insolvenzbekanntmachungen.de finde ich bei dem Unternehmen, bei welchem ich eine Anzeige wegen Betrugs gestellt habe, folgenden Eintrag:
"wird der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insol-venzverfahrens über ihres Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die am 17-09-2009 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben."
Kann mir jemand sagen, was dieser bedeutet?
... 6-stellig... ganz schön bitter... bei mir war es eine höhere 3-stellige Eurozahl... ärgerlich, aber kann man wohl leider nichts mehr machen
Ja das ist wahr. Ich würde wenigstens die Betrugsanzeige weiter verfolgen, wenn du die Möglichkeit hast. Dann hast du zwar dein Geld auch nicht aber dafür kommt der auch nicht gänzlich ungeschoren davon.