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Bekanntmachung in Zeitung

gefragt von HaPe47 am 30.04.2008 um 19:11 Uhr

Kann ich eine Bekanntmachung in einer Zeitung machen, in der in mitteile, dass ich mit einer bestimmten Person weder verwandt noch verschwaegert bin. Diese Person ist mehrfach negativ aufgefallen, da sie ihre Rechnungen nicht bezahlt und auch anderen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ich bin schon oft angesprochen und habe auch Anrufe erhalten, ob ich besagte Person bin. Ich habe einen Kosmetiksalon und befuerchte Nachteile durch diese haeufige Verwechslung.


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mitra54
beantwortet von mitra54 am 30. April 2008 19:12
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Ja, kannst du. Ich würde mir den Text unter Umständen von einem Anwalt aufsetzen lassen, damit du keine Problem bekommst.

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallwj2000 am 30. April 2008 19:13

Sehe ich genauso.DH!

Kommentar von 0feed1e73a91c4a4124aa14bf0b2d347smallTawaGirl am 30. April 2008 19:17

Genau, würde ich auch so machen. DH


Qetan
beantwortet von Qetan am 30. April 2008 19:12
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Natürlich kannst Du das.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 30. April 2008 19:13
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Ich denke mal, Du darfst das. Die Zeitung wird es Dir kompetent beantworten können.


Luise
beantwortet von Luise am 30. April 2008 19:16
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Schreibe es halt ohne direkte Bezugnahmen auf die andere Person:

Um Missverständnissen und Verwechslungen vorzubeugen, erkläre ich hiermit, dass ich HaPe, InhaberIn eines Kosmetiksalons immer allen meinen Verpflichtungen nachgekommen bin und meine Rechnungen pünktlich bezahle... Das ist dann sicher problemlos. Und wer Bescheid weiß, der wird das zur Kenntnis nehmen.


critter
beantwortet von critter am 30. April 2008 19:25
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Solche Anzeigen habe ich schon gesehen. Und wenn die Süddeutsche diese druckt, sind sie mit Sicherheit statthaft.


Baiana
beantwortet von Baiana am 30. April 2008 19:17
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Kannst Du schon - aber ob es das Geld wert ist? Denn schließlich müsste es schon sehr lange in der Zeitung stehen, damit es jeder potentielle Kunde liest.

Kommentar von 0feed1e73a91c4a4124aa14bf0b2d347smallTawaGirl am 30. April 2008 19:19

Wenn es keine rechtlichen Bedenken gibt, ist es das allemal wert. Wenn die Kunden wegbleiben und die Lieferanten keine Ware mehr für das Geschäft liefern wird es mit Sicherheit teurer. LG TawaGirl


america
beantwortet von america am 30. April 2008 19:17
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nehme einen rechtsbeistand, ich denke dass es nicht ganz so einfach ist, denn du stellst die besagte person öffentlich plos und das könnte aus rechtswegen bedenklich sein


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 30. April 2008 19:18
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Du bist nicht rechenschaftspflichtig!

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 30. April 2008 20:42

Es ging um kann und nich tum muss

Kommentar von 970fb40b663861d35f7b68e6b51df54dsmallfrijola am 30. April 2008 23:54

DH!


Eisenmann
beantwortet von Eisenmann am 16. Oktober 2008 09:20
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Nur nach vorheriger Absprache mit einem Anwalt. Wenn Du eine Firma hast, bis Du sicher im Einzelhandelsverband oder im Kosmetikerverband, oder aber in der IHK, die erteilen manchmal kostenlose Rechtsauskunft. Oder Du sprichst einen Anwalt an und bietest ihm eine Kosmetikbehandlung als Ausgleich an, wenn es Dir zu teuer ist.


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