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Bekanntmachung in Zeitung

Frage von HaPe47 HaPe47

Kann ich eine Bekanntmachung in einer Zeitung machen, in der in mitteile, dass ich mit einer bestimmten Person weder verwandt noch verschwaegert bin. Diese Person ist mehrfach negativ aufgefallen, da sie ihre Rechnungen nicht bezahlt und auch anderen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ich bin schon oft angesprochen und habe auch Anrufe erhalten, ob ich besagte Person bin. Ich habe einen Kosmetiksalon und befuerchte Nachteile durch diese haeufige Verwechslung.

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Antworten (9)

  • 12
    Antwort von mitra54 mitra54

    Ja, kannst du. Ich würde mir den Text unter Umständen von einem Anwalt aufsetzen lassen, damit du keine Problem bekommst.

    Kommentar von wj2000 wj2000wj2000

    Sehe ich genauso.DH!

    Kommentar von TawaGirl TawaGirlTawaGirl

    Genau, würde ich auch so machen. DH

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    Antwort von HerrLich HerrLich

    Ich denke mal, Du darfst das. Die Zeitung wird es Dir kompetent beantworten können.

  • 2
    Antwort von Qetan Qetan

    Natürlich kannst Du das.

  • 1
    Antwort von critter critter

    Solche Anzeigen habe ich schon gesehen. Und wenn die Süddeutsche diese druckt, sind sie mit Sicherheit statthaft.

  • 1
    Antwort von Luise Luise

    Schreibe es halt ohne direkte Bezugnahmen auf die andere Person:

    Um Missverständnissen und Verwechslungen vorzubeugen, erkläre ich hiermit, dass ich HaPe, InhaberIn eines Kosmetiksalons immer allen meinen Verpflichtungen nachgekommen bin und meine Rechnungen pünktlich bezahle... Das ist dann sicher problemlos. Und wer Bescheid weiß, der wird das zur Kenntnis nehmen.

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    Antwort von Eisenmann Eisenmann

    Nur nach vorheriger Absprache mit einem Anwalt. Wenn Du eine Firma hast, bis Du sicher im Einzelhandelsverband oder im Kosmetikerverband, oder aber in der IHK, die erteilen manchmal kostenlose Rechtsauskunft. Oder Du sprichst einen Anwalt an und bietest ihm eine Kosmetikbehandlung als Ausgleich an, wenn es Dir zu teuer ist.

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    Antwort von Brigitta Brigitta

    Du bist nicht rechenschaftspflichtig!

    Kommentar von HerrLich HerrLichHerrLich

    Es ging um kann und nich tum muss

    Kommentar von frijola frijolafrijola

    DH!

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    Antwort von america america

    nehme einen rechtsbeistand, ich denke dass es nicht ganz so einfach ist, denn du stellst die besagte person öffentlich plos und das könnte aus rechtswegen bedenklich sein

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    Antwort von Baiana Baiana

    Kannst Du schon - aber ob es das Geld wert ist? Denn schließlich müsste es schon sehr lange in der Zeitung stehen, damit es jeder potentielle Kunde liest.

    Kommentar von TawaGirl TawaGirlTawaGirl

    Wenn es keine rechtlichen Bedenken gibt, ist es das allemal wert. Wenn die Kunden wegbleiben und die Lieferanten keine Ware mehr für das Geschäft liefern wird es mit Sicherheit teurer. LG TawaGirl

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