Hallo zusammen, was muß mein Bekannter machen weil noch sind die beiden verheiratet und er wird doch automatisch als Vater eingetragen oder nicht? Vielen Dank Gruß Dara
Antworten (10)
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3Antwort von
bienemaja79bienemaja79
Schwanger nach Scheidung
Schwanger bei Scheidung, kann bedeuten, dass das Kind nicht vom Ehemann ist, sondern vom neuen Partner und der Ehepartner trotzdem als Vater eingetragen wird. Bei einem noch verheirateten Paar wird es immer so gehandhabt, dass der Ehepartner als Vater eingetragen wird, egal ob er es ist oder der neue Partner der Frau. Um das zu vermeiden stellen viel einen Eilantrag für die Scheidung. Wenn das Kind nicht zu früh und der Gerichtstermin rechtzeitig ist, wird das Kind erst geboren, wenn das Scheidungsverfahren abgeschlossen und das Urteil zur Scheidung vorliegt. In diesem Fall wird der leibliche Vater eingetragen.
Falls das Kind dennoch zur Welt kommt, wenn die Ehe noch nicht geschieden ist, kann die Frau zusammen mit dem neuen Partner und dem Ex-Mann beim Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben. Der wirkliche Kindsvater, erkennt die Vaterschaft an und Partnerin sowie deren Ex- Ehemann geben mit ihrer Unterschrift ihr Einverständnis. Mit dem Formular vom Jugendamt, kann man im Anschluss beim Standesamt den Namen des leiblichen Vaters in der Urkunde eintragen lassen.
Hier kannst du denn ganzen Text lesen: http://www.herzsache.de/liebeskummer/scheidung/scheidung-schwanger.php
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2Antwort von
KnabberstangeKnabberstange
War bei mir auch..war noch Verh. aber schwanger vom Freund.
Der Ehemann muss beim Jugendamt die Vaterschaft ablehnen und der Freund muss sie annehmen.
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1Antwort von
SamAllisterSamAllister
Sind sich alle drei einig, dann können sie alle 3 zum Jugendamt gehen(auch schon vor der Geburt). Er unterschreibt eine Vaterschaftsaberkennung, der Vater eine Vaterschaftsanerkennung.
Das ist dann kostenlos für alle, und auch ohne Vaterschaftstest möglich.
Stellt sich einer der 3 quer, wird er ein Vaterschaftserkennungsverfahren durchführen müssen.
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1Antwort von
blablubblubblablubblub
Der leibliche Vater kann die Vaterschaft anerkennen, und der Ex-Ehemann muss auf die Vaterschaft verzichten! Wenn die ganze Sache einvernehmlich ist, ist das kein Problem!
Kommentar von
SamAllisterSamAllister DH
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1Antwort von
CibolaCibola
Als anerkannter Vater zählt derjenige, der bei der Geburt des Kindes mit der Frau verheiratet ist.
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CibolaCibola Natürlich kann das alles geregelt werden, wenn der leibliche Vater die Vaterschaft anerkennt, usw...
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KnabberstangeKnabberstange Genauso isses Cibola
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0Antwort von
MoonriverInPink Soweit ich weiss wird dann von Amts wegen eine Vaterschaftstest gefordert(wenn er es abstreitet) und danach ist er dann erst offiziell nicht der Vater.
Aber dem Kindsvater wird ja wohl nicht dran gelegen sein,dass der andere als Vater da rein kommt.
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0Antwort von
leuchtkugelleuchtkugel
wenn sie noch verheiratet ist ist das Kind eheich - das heißt - der Ehemann -
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KronkorkenkugelKronkorkenkugel
Er muss die Vaterschaft abstreiten - Test machen lassen - raus aus der Sache. Ganz einfach. Ausserer wars doch.......
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cara1002cara1002
Normalerweise nicht. Es muss kein Vater angegeben werden - bzw. wenn einer angegeben wird muss der Mann/Vater die Vaterschaft anerkennen.
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haevenhaeven
er kann erstmal garnichts machen, wenn das kind da ist vaterschaftstest
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KnabberstangeKnabberstange Blödsinn
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haevenhaeven nein, kein blödsinn, war bei meiner freundin auch so
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KnabberstangeKnabberstange na da haben sie dich und deine Freundin aber übers Ohr gehauen.
Wozu ein Vaterschaftstest wenn du ausschließen kannst das der Ex Ehemann nicht der Vater ist.
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haevenhaeven wieso mich???? ich bin eine frau und hatte damit nichts zu tun,......ausserdem ist das wirklich so
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blablubblubblablubblub Ein Vaterschaftstest wird nur gemacht, wenns Streit gibt! Wenn alle Beteiligten einverstanden sind, ist das kein Problem!
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KnabberstangeKnabberstange Ganz genau..d.h blablablub
PS: Dafür muss son Schriebs vom Jugendamt von den Eltern und dem Ex-Ehemann unterschrieben werden!