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Bekannter verkauft meine Kamera – welche Möglichkeiten habe ich?

Frage von Fruschea Fruschea

Ich hatte ein unglaublich tolle Polaroid-Kamera, die ich dummerweise einem Bekannten für den Urlaub ausgeliehen habe. An einem Abend war er am Strand unterwegs und irgendein dahergelaufener Typ bot ihm 400 Euro cash auf die Hand für meine Kamera. Ich kann es bis jetzt noch nicht fassen, aber der Depp hat eingewilligt und die Kohle mit seiner Kumpels versoffen! Erst hatte ich Skrupel, aber ich glaube ich werde ihn anzeigen. Kann ich fordern, dass er mir die Kamera ersetzt!?

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Antworten (17)

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    Antwort von Mariposa68 Mariposa68

    Wenn du Beweise hast, klar

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    Antwort von 20DaSa03 20DaSa03

    Ja klar! Freunde tun sowas nicht!

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    Antwort von tetra13 tetra13

    zeig ihn an wegen betrug

    Kommentar von LaurenzDO LaurenzDOLaurenzDO

    unterschlagung ist das, betrug scheidet aus !

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    Antwort von Eifelmensch Eifelmensch

    Da du ihm die Kamera überlassen hattest, war der Handel rechtswirksam.

    Du kannst von ihn jedoch den Ersatz deines Schadens (Kamera, die nicht mehr da ist) verlangen.

    Außerdem könnte er sich einer Unterschlagung strafbar gemacht haben.

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    Antwort von LaurenzDO LaurenzDO

    das ist eine klassische unterschlagung, aber bevor du ihn anzeist versuche es doch erstmal auf "normalem" wef, und vor allem prüfe genau was du beweisen kannst !

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Wenn die Rechtslage eindeutig beweisbar ist, kann geklagt werden. Sollte bei diesem Kleinkriminellen aber nichts zu holen sein, wirfst Du schlechtem Geld Gutes hinterher!

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    Antwort von dolphin dolphin

    Grundsätzlich ja.

    Wenn er es allerdings abstreitet brauchst Du entsprechende Beweise, dass Du ihm diese Kamera geliehen hast. (Zeugen? /Schriftlich?)

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    Antwort von holsch holsch

    ja

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    Antwort von Dragolein Dragolein

    Wenn Du nachweisen kannst, dass es Dein Eigentum war und Du weiterhin beweisen kannst, dass Dein Bekannter die Kamera verkauft hat und Du das Geld nicht bekommen hast, dann hast Du gute Chancen darauf Deinen Bekannten zivilrechtlich zu verklagen. Aussicht auf Erfolg schätze ich als eher gering ein.

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    Antwort von HrRiebmann HrRiebmann

    gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten... Ich fürchte Du wirst selbst schuld sein daran, dass Du einer Nicht-Vertrauenswürdigen Person die Kamera geliehen hast... Versuchen kannst Du's trotzdem!

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Anzeige wegen Unterschlagung und Schadenersatzforderung ist hier ohne weiteres möglich! ... und was hat das mit "Schuld" des Geschädigten zu tun?

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    Antwort von Beetle75 Beetle75

    Du mußt es beweisen können, Kaufbeleg oder Zeugen, dass Du ihm die Kamera nur geliehen hast. Auf alle Fälle dann anzeigen

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    Antwort von ullagio ullagio

    Deine Schuld,man verleiht sowas nicht,von wegen,Guter Kumpel

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Mit der Ansicht musst du aber sehr einsam sein!

    Kommentar von Luca0016657 Luca0016657Luca0016657

    Wo war nochmal Daumen runter???

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    Antwort von zyron zyron

    Anzeigen bei der örtlichen Polizei und du kannst verlangen das der Käufer dir dein Eigentum wieder aushändigt. Beweise:Kaufbeleg, Zeugen beim Kauf usw.

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Die Kamera ist weg! Wie soll sein "Freund" die aushändigen können?

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    Antwort von ehmja ehmja

    ja kannst du, wenn du besweise hast, aber frag erst deinen bekannten, ob er sie dir freiwillig ersetzt

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    Antwort von Wolli61 Wolli61

    Zeige ihn für Schadensersatz an.

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Man kann jemanden auf Schadenersatz verklagen (Zivilrecht).

    Anzeigen (bei der Polizei) kann man Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

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    Antwort von FvEFvE FvEFvE

    nette kumpels hat du. aber ob sich der aufwand lohnt ist fraglich. leih dir doch was von deinem kumpel und verkauf es auch

    Kommentar von Lilly91 Lilly91Lilly91

    ja genau,tu so als wärs kein Poblem und leih dir etwas Gleichwertiges,ja und dann ups...da ist dann so ein Typ gekommen..usw... Das wird ihn bestimmt mehr ärgern,glaub nämlich nicht dass du Chancen hast bei ner Anzeige irgendetwas rauszuholen

    Kommentar von pati2006 pati2006pati2006

    Ja das ärgert ihn wahrscheinlich mehr. Ist nur di frage ob er dann nicht anzeige macht. und da kannst du dann auch nicht sagen ja er hat das aber auch gemacht. außer du zeigst ihn dann auch an, keine ahnung wie lang man sowas machen kann.

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    Antwort von wiele wiele

    Klar, er soll Dir die Kamera ersetzen. Eine Anzeige würde ich erstmal nicht machen.

    Gruß wiele

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