Ich hatte ein unglaublich tolle Polaroid-Kamera, die ich dummerweise einem Bekannten für den Urlaub ausgeliehen habe. An einem Abend war er am Strand unterwegs und irgendein dahergelaufener Typ bot ihm 400 Euro cash auf die Hand für meine Kamera. Ich kann es bis jetzt noch nicht fassen, aber der Depp hat eingewilligt und die Kohle mit seiner Kumpels versoffen! Erst hatte ich Skrupel, aber ich glaube ich werde ihn anzeigen. Kann ich fordern, dass er mir die Kamera ersetzt!?
Bekannter verkauft meine Kamera – welche Möglichkeiten habe ich?
Antworten (17)
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EifelmenschEifelmensch
Da du ihm die Kamera überlassen hattest, war der Handel rechtswirksam.
Du kannst von ihn jedoch den Ersatz deines Schadens (Kamera, die nicht mehr da ist) verlangen.
Außerdem könnte er sich einer Unterschlagung strafbar gemacht haben.
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LaurenzDOLaurenzDO
das ist eine klassische unterschlagung, aber bevor du ihn anzeist versuche es doch erstmal auf "normalem" wef, und vor allem prüfe genau was du beweisen kannst !
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firstguardianfirstguardian
Wenn die Rechtslage eindeutig beweisbar ist, kann geklagt werden. Sollte bei diesem Kleinkriminellen aber nichts zu holen sein, wirfst Du schlechtem Geld Gutes hinterher!
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dolphindolphin
Grundsätzlich ja.
Wenn er es allerdings abstreitet brauchst Du entsprechende Beweise, dass Du ihm diese Kamera geliehen hast. (Zeugen? /Schriftlich?)
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DragoleinDragolein
Wenn Du nachweisen kannst, dass es Dein Eigentum war und Du weiterhin beweisen kannst, dass Dein Bekannter die Kamera verkauft hat und Du das Geld nicht bekommen hast, dann hast Du gute Chancen darauf Deinen Bekannten zivilrechtlich zu verklagen. Aussicht auf Erfolg schätze ich als eher gering ein.
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HrRiebmann gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten... Ich fürchte Du wirst selbst schuld sein daran, dass Du einer Nicht-Vertrauenswürdigen Person die Kamera geliehen hast... Versuchen kannst Du's trotzdem!
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EifelmenschEifelmensch Anzeige wegen Unterschlagung und Schadenersatzforderung ist hier ohne weiteres möglich! ... und was hat das mit "Schuld" des Geschädigten zu tun?
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Beetle75Beetle75
Du mußt es beweisen können, Kaufbeleg oder Zeugen, dass Du ihm die Kamera nur geliehen hast. Auf alle Fälle dann anzeigen
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ullagioullagio
Deine Schuld,man verleiht sowas nicht,von wegen,Guter Kumpel
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EifelmenschEifelmensch Mit der Ansicht musst du aber sehr einsam sein!
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Luca0016657Luca0016657 Wo war nochmal Daumen runter???
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zyronzyron
Anzeigen bei der örtlichen Polizei und du kannst verlangen das der Käufer dir dein Eigentum wieder aushändigt. Beweise:Kaufbeleg, Zeugen beim Kauf usw.
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EifelmenschEifelmensch Die Kamera ist weg! Wie soll sein "Freund" die aushändigen können?
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ehmjaehmja
ja kannst du, wenn du besweise hast, aber frag erst deinen bekannten, ob er sie dir freiwillig ersetzt
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Wolli61Wolli61
Zeige ihn für Schadensersatz an.
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EifelmenschEifelmensch Man kann jemanden auf Schadenersatz verklagen (Zivilrecht).
Anzeigen (bei der Polizei) kann man Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
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FvEFvEFvEFvE
nette kumpels hat du. aber ob sich der aufwand lohnt ist fraglich. leih dir doch was von deinem kumpel und verkauf es auch
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Lilly91Lilly91 ja genau,tu so als wärs kein Poblem und leih dir etwas Gleichwertiges,ja und dann ups...da ist dann so ein Typ gekommen..usw... Das wird ihn bestimmt mehr ärgern,glaub nämlich nicht dass du Chancen hast bei ner Anzeige irgendetwas rauszuholen
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pati2006pati2006 Ja das ärgert ihn wahrscheinlich mehr. Ist nur di frage ob er dann nicht anzeige macht. und da kannst du dann auch nicht sagen ja er hat das aber auch gemacht. außer du zeigst ihn dann auch an, keine ahnung wie lang man sowas machen kann.
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wielewiele
Klar, er soll Dir die Kamera ersetzen. Eine Anzeige würde ich erstmal nicht machen.
Gruß wiele
unterschlagung ist das, betrug scheidet aus !