1

Bekannter Polizist

Frage von darkboy57 darkboy57

Kann mich ein Polizist den ich kenne verhören ich denke nicht da er einen vorteil hätte wenn er zB wüsste wie man dich gut erpresst

ich hoffe ich versteht es wie es gemeint ist

danke

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (11)

  • 3
    Antwort von rockerholic rockerholic

    Natürlich darf er das. Erpressen darf er dich jedoch nicht.

  • 2
    Antwort von Hardstyler Hardstyler

    ähm..les dir nächstes mal deine frage vorher duch und sende sie erst dann ab, wenn auch du sie verstehst :D

    aber ich glaube schon, dass hat ja nichts mit erpressen zu tun

  • 1
    Antwort von RuedigerKaarst RuedigerKaarst

    Weshalb sollte er Dich nicht verhören dürfen?

    Was würden die Polizisten bei mir machen, wenn sie doch meinen Bruder und meine Schwägerin als Kollegen haben? :o

    Wenn man sich nichts zu schulden kommen lässt, wird man sowieso nur als Zeuge verhört.
    Was für ein Bild hast Du denn von der Polizei, dass Du Angst hast, dass ein Vollzugsbeamter Dich erpressen könnte?

    Naheliegender wäre es wohl, wenn Du von anderen Leuten, die Dich besser kennen, erpresst werden könntest, sofern Du erpressbar bist.

  • 1
    Antwort von TheDancingPen TheDancingPen

    Was heisst den Gut. Ist er dein Vater, dein Onkel ein entfernter Verwandter oder nur der liebe Dorfpolizist den jeder kennt.

    Bei einem wirklichen Verhör sollte ein Anwalt dabei sein, dieser kann dir dann auch sagen ob der Polizist durch eure Vorgeschichte befangen ist oder nicht.

  • 1
    Antwort von crazyrat crazyrat

    In einem solchen Fall, wenn die Bekanntschaft in der Behörde bekannt wäre, würde wohl ein anderer Beamter das Verhör führen. Außer er gibt eine entsprechende Angelegenheit, die nur er entsprechend durchführen kann.

    Aber erwarte Dir in einer solchen Situation keine Vorteile daraus. Und eine Erpressung von Ihm in dem Rahmen wäre eine andere Straftat, die sehr schwer wiegen würde.

  • 1
    Antwort von xeroxxx xeroxxx

    Ja natürlich kann er.

  • 1
    Antwort von lonadiotella lonadiotella

    Natürlich darf er das. Warum sollte der Staat bei der Strafverfolgung nicht alle Vorteile nutzen, die ihm zur Verfügung stehen. Abgesehen erpressen Polizisten niemanden.

    Kommentar von RuedigerKaarst RuedigerKaarstRuedigerKaarst

    Auch Polizisten könnten einen erpressen, denn überall gibt es schwarze Schafe.
    Nur wäre der Job und die spätere Pension dann futsch.

    Kommentar von lonadiotella lonadiotellalonadiotella

    Ja natürlich könnten sie das. Ist aber nicht der Regelfall :)

  • 1
    Antwort von Nona13 Nona13

    erpressung is Ilegal...

  • 0
    Antwort von EKOCOP EKOCOP

    In Österreich dürfte er das nicht, da bei uns "Befangenheit" besteht. In so einem Fall ist (!) die Amtshandlung von einem anderen Kollegen durchzuführen, es sei den die Maßnahme wäre unaufschiebbar (also etwa dann wenn du gerade Amok läufst)

    Wobei es natürlich auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit ist. Einen Polizisten in einer 1000-Seelen-Gemeinde "kennen" natürlich alle!

    Kommentar von EKOCOP EKOCOP

    Aus diesem Grund werden Ermittlungen gegen Polizisten auch nicht von Polizisten geführt, sondern je nach Delikt:

    Bei Strafrechtsvergehen durch die Staatsanwaltschaft eines anderen Bundeslandes. Dienstrechtlich durch das Büro für interne Angelegenheiten. Verwaltungsrechtlich durch den Magistrat.

    Ich denke in Deutschland wird es ähnlich gelagert sein.

  • 0
    Antwort von yourlife yourlife

    nee. Nicht so wirklich... Wenn du ohe Punkt und Komma schreibst!?

    lg

  • 0
    Antwort von Sobobo95 Sobobo95

    um was gehts jetzt? was fürn thema

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.