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Bekannter Klagefall gegen Unitymedia wegen EU-Rechtsverstoß?

Frage von myDecember myDecember

Hallo,

ich habe rein aus Interesse mal recherchiert, warum der deutsche Kabelmarkt so deutlich aufgeteilt ist. Dabei bin ich bei Wikipedia über die interessante Information gestoßen, dass es für Kabelanbiter (womoglich für alle Anbieter) illegal ist, einen Fernsehanschluss in den Nebenkosten anzubieten und abzurechnen (Wikipedia.de > Kabelfernsehen > Zusammenarbeit von Wohnungsverwaltungen und Kabelnetzbetreiber). Nun steht nicht nur dort, dass dies Unitymedia macht, sondern es wird von Unitymedia auf ihrer Webseite öffentlich angeboten.

Meine Frage ist, ob dagegen schon jemand geklagt hat und ob es erfolgreich war oder nicht. Und warum Unitymedia, obwohl sie offensichtlich gegen EU-Recht verstoßen, trotzdem das Angebot öffentlich bewerben.

 

Links zu Nachrichtenartikel wären nett. Danke.

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Antworten (2)

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    Antwort von Probbie Probbie

    Unitymedia verstößt nicht gegen EU-Recht. Grund ist ganz einfach, dass man einen Kabelanbieter noch nie frei wählen konnte. Hast du in NRW oder Hessen Kabelanschluss, ist dieser von Unitymedia. Unitymedia ist ein Zusammenschluss aus mehreren ehemaligen Kabelanbietern, wie z.B. Ish, TeleColumbus, Westkabel etc.

    Und selbst, wenn du das könntest, wozu würdest du dagegen dann vorgehen wollen? Vielleicht kann ich dir da ja weiterhelfen.

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Nein. Der Vermieter bietet die Leistung an, weil er sich dafür entschieden hat. Der Mieter bekommt diese Leistung deshalb nicht geschenkt. wird entweder mit dem Mietpreis gezahlt oder alsExtraposten bei den Nebenkosten. Egal wie, der Mieter zahlt dafür. Bei preisgebunden Wohnungen wird es meist immer extra in der Nebenkostenabrechnung angegeben. Die Kosten sind für den Vermieter nie absetzbar.

    Kommentar von myDecember myDecember

    Aber es verstößt gegen das EU-Recht, weil der Mieter icht freiwählen KANN welchen Kabelanbiter er nutzt. Überhaupt welchen Anbieter er nutzt. Denn er muss so oder so immer für den Kabelanschluss beim Vermieter zahlen.

    Diese Umstände sind gegen das EU-Recht.

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