Ich bin Kleinunternehmer und ein Bekannter hat für mich etwas im Baumarkt gekauft, was ich geschäftlich benötige. Er hat es per Bankeinzug mit seienr ec-Karte von seinem Bankkonto bezahlt. Wie rechne ich es buchhaltungstechnisch ab: Unter "Kasse" also Belege in bar? Also ich zahle ihm bar das Geld. Er hingegen soll damit natürlich keine steuerlichen Probleme bekommen, denn er tat mir lediglich einen Gefallen.
Bekannter kauft etwas in meinem Namen für die Firma - wie steuerlich abrechnen?
Antworten (4)
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pat64pat64
Mit Ausgabebeleg Deiner Kasse. Also er gibt Dir die Baumarktquittung, Du gibst ihm Bares und er unterschreibt Dir dafür den Ausgabebeleg Deiner Kasse als "dankend erhalten". Beide Belege zusammen brauchst Du dann für Deine Buchhaltung um die Ausgabe als Betriebskosten geltend zu machen.
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RobertA71RobertA71
Erstelle eine "interne Gutschrift" über den Betrag, damit du einen ordentlichen Buchungsbeleg hast und hänge den Kassenzettel hintendran und schon kannst du es verbuchen.
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ElfsansibarElfsansibar
Der Beleg vom Bekannten muss mit einer Notiz versehen werden, dass eine Barerstattung von Ihnen als KU erfolgt ist, also eine Quittung mit Datum und Unterschrift.
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hgwiegershgwiegers
du musst das natürlich dem finanzamt nachweisen können wegen der mwst
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