Die meisten Versicherungen definieren die Anzahl und Art der Fahrer im Vertrag. Z. B. Nur Versicherungsnehmer(VN), VN und Partner, Sonstige. Sollten sie in Ihrem Vertrag 'Sonstige Fahrer' angegeben haben, sind sie auf der sicheren Seite.
Die Haftpflicht wird zwar in jedem Fall einen entstehenden Schaden Dritten gegenüber übernehmen, sollte diese Klausel jedoch nicht vereinbart werden wird die Versicherung sie in Regress nehmen, wenn eine andere Person als vereinbart fährt.
Was den Schaden an ihrem eigenen Fahrzeug betrifft wird dieses höchstens die Vollkasko übernehmen. (Auch hier Fahrerklausel beachten, sonst wieder Regress oder keine Zahlung) Sollte eine solche nicht bestehen, wären sie auf den zivilrechtlichen Weg angewiesen. Allerdings ist dieser nicht ohne Probleme.
Grundsätzlich: Es gibt ein paar Dinge die man nicht verleiht. Dazu gehören (Ehe-)Partnerin, Tresorschlüssel und das eigene Auto... :-)
Wenn sie sich dennoch für das Verleihen Ihres Kfz entscheiden sollten, sprechen sie vorher mit der Versicherung und lassen "sonstige Fahrer" einbauen und sich dies per Fax bestätigen. Geht normalerweise sehr schnell und unbürokratisch.
Im Normalfall sind das die "leichten" obliegenheiten oder wie sich das schimpft und da müsste im vertrag normalerweise aufgeführt sein, dass bei missachtung dieser leichten obliegenheiten ein sb von 500-1000 euro anfällt!so wäre das bei einer normalen versicherung, wer natürlich immer die günstigste kfz braucht ist dann wohl selbst schuld!
Leider eben nicht, es ist ein Vertragbestand nach dem der ganze Vertrag kalkuliert wird, ebenso auch der Basisbeitrag / "Riskiobeitrag", da es ein gewaltiger Unterschied ob 2 oder 20 People mit dem Auto fahren..leichte Obliegenheiten sind z.B. Geburtsdatum nicht stimmtig, Kilometerstand weicht ab ect...aber bei so etwas ,macht der KfZ Versicherer kein Fehlerlesen mehr..auch irgendwo verständlich..sonst würde sich doch jeder hier das Auto des anderen mal schnappen und fahren..