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Bekannten Auto leihen, wie sieht es mit der Versicherung aus?

Frage von HomerJ08 HomerJ08

Hallo, mein Bruder möchte sich für die Fahrt nach Holland mein Auto leihen. Ich würde es gerne machen, aber habe etwas Bammel, dass der Wagen Schaden nimmt, auch wenn es nur Kratzer sind...

Wie würde das ablaufen, wenn jetzt was passieren sollte? Übernimmt das seine Versicherung, meine oder kann man für die Tage eine extra Versicherung abschließen?

Ich denke, wenn jetzt tatsächlich was passiert sieht es direkt nach Betrug aus, da wir Verwandt sind...

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Antworten (17)

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Wenn du bei deiner Versicherung auch andere Fahrer angegeben hast, also deinen Bruder, bist du auf der sicheren Seite. Wenn ein Unfall passiert, hast du die Arschkarte.

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    Antwort von elTOROnegro elTOROnegro

    Du kannst keine Extravesicherung abschließen. Du bist der Halter also verantwortlich für schäden. Frag deine Versicherung ob überhaupt eine Nutzung durch dritte vereinbart wurde. Wenn nicht zahlt Deine Versicherung gar nichts weil Du gegen den bestehenden Vertrag verstosen hast.

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    Antwort von fleppenweg fleppenweg

    hallo,Wenn du eine kasko hast,und andere Fahrer nicht ausgeschlossen sind,übernimmt Deine Kasko eventuelle Schäden,seine Versicherung zahlt da nix,damit kannst Du auch in der Prämie hochgestuft werden

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    Antwort von Michel76 Michel76

    Es wird normal deine ev. vorhandene Vollkasko bezahlen, unabhängig davon wer gefahren ist. Und bei Schäden die dein Bruder dritten zufügt, natürlich deine Haftpflicht.

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    Antwort von Mausi2548 Mausi2548

    Um Schäden am eigenen KFZ (durch Eigenverschulden des Fahrers) abzusichern, brauchst Du eine Vollkasko. Außerdem darfst Du den Zusatz, daß nur Du das Auto lenken darfst NICHT im Vertrag stehen haben.

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    Antwort von bernardo bernardo

    Falls in Deinem Vertrag sog. "Sonstige Personen " nicht als Fahrer eingetragen sind, solltest Du das umgehend nachholen, denn auch Geschwister werdenzu diesem Personenekreis gerechnet. Das kostetet in der Regel um die 10% mehr Prämie, dafür hast Du aber keinen Ärger im Schadensfalle. Besteht dieser Zusatz nicht wird die Versicherung im Schadensfall ev. Mehrbeiträge für die gesamte Versicherungszeit nachfordern. Die Möglichkeit, Schadensregulierungen insgesamt zu verweigern wird in der Regeln nicht angewandt.

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    Antwort von Chorny Chorny

    Wie einige meiner Vorredner schon richtig erwähnt haben, solltest Du im Versicherungsschein nachsehen, wer das Fahrzeug fahren darf. In den meisten Fällen ist das der Versicherungsnehmer und sein/ihr Partner, bei einigen Gesellschaften auch alle weiteren Fahrer über 23 bzw. 25 Jahre. Du könntest bei deiner Versicherung nachfragen, ob dein Bruder das Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum nutzen darf. Das ist bei einigen Gesellschaften kostenfrei bis zu 6 Wochen im Jahr möglich, die Person muß dann mit Namen und Geburtsdatum angegeben werden. Wenn dein Bruder verschuldet einen Unfall baut, also z.B. einem reinfährt, wird der Schaden für den Geschädigten über deine Haftpflichtversicherung abgewickelt, dein Schaden über deine Vollkaskoversicherung - soweit vorhanden. Wenn eine Zahlung geleistet wird, wirst Du im folgenden Kalenderjahr hochgestuft, mußt also mehr Beitrag zahlen. Das lässt sich vermeiden, wenn Du einen Rabattschutz abgeschlossen hast oder schon so hoch in den Prozenten bist (SF 25 = 25 schadenfreie Jahre), dass Du zwar gestuft wirst, es aber an den Prozenten nichts ändert.

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    Antwort von vater1001 vater1001

    Du bist der Versicherungsnehmer für Dein Auto. Sorge dafür das in der Police auch weitere Fahrer erlaubt sin, wenn nicht ändere das so das auch, z.Bsp. Dein Bruder, berechtigter Fahrer ist. Wenn das nicht ist hast Du im Falle eines Falles ein großes Problem.

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    Antwort von bastibooster bastibooster

    Also im normalfall ist das auto auf dich, oder deine eltern und dich oder deinen ehegaten und dich versichert und dann gibt es meistens noch die möglichkeit von "beliebige personen"!das müsstest du dann wohl nehmen!fraglich ist jetzt nur nur noch ob ihr beide schon über 23. seid!?wenn nicht, müsste auch das umgestellt werden! wegen ein paar kratzern brauchst du auch nicht zur versicherung rennen, das rendiert sich nicht, da du ja dann in deinen schadenfreiheitsrabatten wieder runter gestuft wirst! Hast du denn überhaupt eine Volkaskoversicherung?

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    Antwort von DerMakler DerMakler

    ..mann ,mann..bei einigen Antworten stellen sich echt die Nackenhaare auf..einzig allein Edivol hat richtig geantwortet und die Nummer mit dem grünen VersicherungsKärtchen noch als Sahnehäubchen obendrauf ..By the Way : Wer nicht als Fahrer eingetragen ist und man verleiht trotz eingetragenden Fahrerkreis an den "Falschen" das Auto gibt es nichts ,nada..jente..Zwar sagt das PflichVerG, das generell eine Verpflichtung zur Entschädigung besteht, aber die Versicherer können auch auf Grund der Missachtung des Vertrages und seiner Zusätze einen SB bis zu 5000,- € und bei höherwertigen PKW´s bis zu 10 000,- veranschlagen in der Haftpflicht...also wieder nix, nada, jente..Police nachgucken, wer fahren darf, gut ist..Einzig Ausnahme : unabwendbare Notfälle (Herzinfakt und wird vom Fremden ins Krankenhaus) dann besteht ebenfalls Versicherungsschutz..HG DerMakler

    Kommentar von bastibooster bastiboosterbastibooster

    Im Normalfall sind das die "leichten" obliegenheiten oder wie sich das schimpft und da müsste im vertrag normalerweise aufgeführt sein, dass bei missachtung dieser leichten obliegenheiten ein sb von 500-1000 euro anfällt!so wäre das bei einer normalen versicherung, wer natürlich immer die günstigste kfz braucht ist dann wohl selbst schuld!

    Kommentar von DerMakler DerMaklerDerMakler

    Leider eben nicht, es ist ein Vertragbestand nach dem der ganze Vertrag kalkuliert wird, ebenso auch der Basisbeitrag / "Riskiobeitrag", da es ein gewaltiger Unterschied ob 2 oder 20 People mit dem Auto fahren..leichte Obliegenheiten sind z.B. Geburtsdatum nicht stimmtig, Kilometerstand weicht ab ect...aber bei so etwas ,macht der KfZ Versicherer kein Fehlerlesen mehr..auch irgendwo verständlich..sonst würde sich doch jeder hier das Auto des anderen mal schnappen und fahren..

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    Antwort von JassiSarahABFFL JassiSarahABFFL

    als du dein auto angemeldet hast musstest angeben wer alles mit dem auto fahren darf. wenn du angegeben hast das dein bruder auchh damit fahren darf dann übernimmt die versicherung die kosten wenn nicht dann musst du das selber zahlen ob man das auto für die tage versichern kann das weis ich nicht!!!

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    Antwort von Shakotai Shakotai

    Die meisten Versicherungen definieren die Anzahl und Art der Fahrer im Vertrag. Z. B. Nur Versicherungsnehmer(VN), VN und Partner, Sonstige. Sollten sie in Ihrem Vertrag 'Sonstige Fahrer' angegeben haben, sind sie auf der sicheren Seite.

    Die Haftpflicht wird zwar in jedem Fall einen entstehenden Schaden Dritten gegenüber übernehmen, sollte diese Klausel jedoch nicht vereinbart werden wird die Versicherung sie in Regress nehmen, wenn eine andere Person als vereinbart fährt.

    Was den Schaden an ihrem eigenen Fahrzeug betrifft wird dieses höchstens die Vollkasko übernehmen. (Auch hier Fahrerklausel beachten, sonst wieder Regress oder keine Zahlung) Sollte eine solche nicht bestehen, wären sie auf den zivilrechtlichen Weg angewiesen. Allerdings ist dieser nicht ohne Probleme.

    Grundsätzlich: Es gibt ein paar Dinge die man nicht verleiht. Dazu gehören (Ehe-)Partnerin, Tresorschlüssel und das eigene Auto... :-)

    Wenn sie sich dennoch für das Verleihen Ihres Kfz entscheiden sollten, sprechen sie vorher mit der Versicherung und lassen "sonstige Fahrer" einbauen und sich dies per Fax bestätigen. Geht normalerweise sehr schnell und unbürokratisch.

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    Antwort von Edivol Edivol

    Erst mal schauen, was in der Vers.-Police steht: Wer darf den Wagen fahren? Nur Vers.Nehmer, also Du, wenn auf Deinen Namen zugelassen. Wenn das geklärt ist und drin steht : Alle Fahrer, aber dies mit Alter begrenzt? Alle Fahrer in Deutschland leben, EU-Führerschein? Wenn dies paßt, dann darf Dein Bruder fahren und die Haftpflicht tritt bei einem Schd.-Fall ein. Kasko wenn besteht natürlich auch, aber natürlich geht Dein Rabatt bei evtl. Schäden nach oben. Nach Holland bitte auch grüne Vers.Karte nicht vergessen und wäre es zweckmäßig Deinem Bruder ein Schriftstück zu geben, daß er den Wagen mit Deiner Erlaubnis fährt.

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Es läuft über Deine Versicherung. Ihr solltet euch vorher einig sein, wer den eigenen Schaden bezahlt, es sei denn Du hast eine Vollkasko.

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    Antwort von actiontoilette actiontoilette

    du musst in den versicherungspapieren nachsehen, wer alles mit deinem wagen fahren darf. es kann sein, dass nur du allein den wagen fahren darfst, oder z.B. keine personen unter 23 jahren. fährt jetzt dein bruder, der die versicherungsbedingungen nicht erfüllt den wagen kaputt, übernimmt deine versicherung den schaden nicht, und das muss über die haftpflicht deines bruders abgewickelt werden. ich denke aber, dass es eine kurzzeitige versicherung gibt, damit dein bruder über den zeitraum mit deinem wagen abgesichert ist. kann sein dass das dann extra kostet. hoffe ich konnte helfen

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    Antwort von ChMeier ChMeier

    Mit Vollkasko ist das kein Problem, da hftest Du nur bis zur SB. Wichtig ist, dass man nicht angegeben hat, der einzige Fahrer zu sein. Die Versicherungen geben dafür 5 Euro Rabatt, aber den ist der Ärger nicht wert, wenn mal jemand anders fahren MUSS...

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    Antwort von DerHans DerHans

    Wieso, hat dein Bruder eine Versicherung für dein Auto? Welche sollte das sein? Wenn er ihr zu Schrott fährt, hast du Pech gehabt. Natürlich gilt die HaftpflichT für Schäden von Dritten genau so, als ob du selbst fährst. Auf der Rückreise von Holland wird der Wagen auch gerne mal vom Zoll unter die Lupe genommen.

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