Holztreppchen(Holzbrett) am Balkon befestigt,damit die Katze hochlaufen kann.Vermieter macht Probleme.Brett ist in den Farben der Außenfassade gestrichen.Man merkt kaum einen Unterschied von weitem.
Bekannte wohnen zur Miete im EG,haben einen Balkon.Ist es erlaubt das die Katze ein und aus geht?-
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tigerolitigeroli
Eine Katze gehört zu den Kleintieren. Nach neuester Rechtssprechung (es gibt dazu aktuelle Urteile, die als Muster-Urteile gelten) kann kein Vermieter Kleintiere verbieten, es sei denn, sie sind per Mietvertrag bereits ausgeschlossen.
Dass dann zur artgerechten Haltung dieser Kleintiere bestimmte Bedingungen in der Wohnung geschaffen werden müssen, ohne den Wohnzweck zu verändern, ist damit auch erlaubt.
Ein Brett am Balkon ist eine mobile Installation. Sofern dieses Brett keinen vorbeigehenden Mitmieter oder Bewohner behindert, würde ich es drauf ankommen lassen. Der Vermieter müsste klagen, um den Mieter zu zwingen, das Brett zu entfernen. Ob er denn soweit geht, bezweifle ich.
Am besten wäre sowieso eine vernünftige Einigung, vielleicht bei einem Kaffee?
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KatzentatzeKatzentatze
Leider zählt ein Brett, dass dan den balkon moniert wurde, genauso wie ein Katzennetz zu baulichen Veränderungen, die vom Vermieter genehmigt werden müssen. Bekannte haben für ihren Tiger aus dem Grund mit ca. 10cm Abstand zum Balkon eine etwas dickere Stange mit mehreren kleinen Brettern zum Hochklettern und abspringen auf den Balkon, gemacht. Dagegen konnte der Vermieter nichts sagen, weil sie den Garten frei nutzen durften.
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CatfanCatfan richtig,mir fiel das Wort bauliche Veränderung nicht ein;-)Aber auch ein guter Tip mit dem Abstand:-)
DH vg
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Toni71 Stimmt...Abstand wäre eine Idee :-)
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tigerolitigeroli Dieses Brett ist doch ein bewegliches Teil, also keine bauliche Veränderung.
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rama6rama6
Kann es sein,das der Vermieter in seinem Garten keine Katze haben möchte?Urinschaden oder Schutz der Vögel?Katze in der Wohnung halten ist etwas anderes wie Unbewachter freier Auslauf.
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DrSeltsamDrSeltsam
In Ermangelung eines Substanzeingriffs liegt ganz sicher keine bauliche Veränderung vor.
Aus der Erlaubnis, eine Katze halten zu dürfen resultiert nicht zugleich die Erlaubnis bzgl. des beschriebenen Kletterbretts.
Es stellt sich daher die Frage, ob das Aufstellen dieser Kletterstiege zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehört.
Innerhalb der Wohnung zu bejahen, außerhalb der Wohnung nicht.
Folge: Erlaubnisabhängigkeit.
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buggi1 Ja
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buggi1 Ja
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simoneFNsimoneFN
Schade, ich muss jetzt weg. Ich hätte gerne noch gewusst warum genau der Vermieter Probs macht. Später vielleicht dann.....
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MarahMarah
Wenn das Holztreppchen die Hausansicht nicht allzu sehr stört und durch die Befestigung nichts beschädigt wurde, sehe ich da kein Problem! Vor Gericht würde das vermutlich für Euch gut ausgehen aber vielleicht greift der Vermieter dann zu anderen Mitteln...Blöd ist sowas!
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Toni71 Das könnte sein,doch den Burgfrieden sollte man deshalb nicht gefährden. Zur Befestigung: Es wurde nichts gebohrt oder beschädigt.
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MarahMarah Also- als bauliche Veränderung würde ich das nicht sehen. Es ist ja jeder Zeit rückgängig zu machen- ohne Bohrlöcher,ect. ... Zum Hinterhof raus, sehen die meisten Richter, dass auch nicht als Störung des optischen Gesamteindrucks an...Ich würde das vielleicht mal von einem Anwalt begutachten lassen- der kann Euch sicherlich beraten und Euch ein paar gute Argumente nennen. Vielleicht lässt sich der Vermieter ja von einem privaten Schreiben mit rechtlichen Fachbegriffen und Ausformulierungen schon beeindrucken und gibt nach...Ich drücke jedenfalls die Daumen! LG
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simoneFNsimoneFN
Wenn die Katze erlaubt ist, ist das Holztreppchen auch erlaubt. Würd ich mal sagen. Warum genau macht der Vermieter Probleme?
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CatfanCatfan hallo glaube nicht das es so einfach ist.Auch ein Katzenschutznetzt am Balkon muss der Vermieter nicht erlauben.Denke mal das es mit dem Brett nichts anderes sein wird.
vg
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Toni71 Macht es einer ,machen es alle,so die Begründung.
Klar,ne vernünftige Einigung wäre das Beste für alle Seiten.Am meisten würde sich die Katze freun :-)