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Bekannte hat nagelneuen Laptop auf Autodach liegen lassen - zahlt die Haftpflicht?

gefragt von beast76 am 17.01.2008 um 0:26 Uhr

Hallo erstmal an alle... ..folgendes ist geschehen: War eine Bekannte besuchen, wollten wegfahren, sie ging voraus, auch mit meinem grad mal 2 Tage neuem Laptop unterm Arm. Sie machte schon mal am Auto den Kindersitz fest, legte vor dem öffnen der Autotüre den Laptop aufs Wagendach. Da sie es ein wenig eilig hatte und ungeduldig war ging sie dann auch gleich wieder zurück (der Parkplatz ist ca. 150m Meter weg und nicht einsehbar), ließ dabei den Laptop gedankenverloren auf dem Wagendach liegen. Als wir dann 2min später hinkamen war er weg......zahlt sowas ihre Haftpflichtversicherung? Danke im voraus

beast76


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Reply


EWorld
beantwortet von EWorld am 17. Januar 2008 00:28
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Ich glaube das fällt in die Kategorie grobe Fahrlässigkeit und Haftpfl. wird sich nichts davon annehmen.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 17. Januar 2008 00:39

Trifft's genau. Dummheit spornt (vielleicht) durch Erfahrung an. DH


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 17. Januar 2008 00:33
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nein, lasst euch eine andere geschichte einfallen.

die haftpflicht zahlt nur, wenn man einen schaden verursacht hat und hier liegt offenbar ein diebstahl vor.

der noch dazu einladend herbeigeführt wurde.

Kommentar von 1fbd04cbe07943860c54a31479062621smallMaienblume am 17. Januar 2008 00:35

Hupps! Fallengelassen...

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small♥ Sender am 17. Januar 2008 00:38

Dann sollte man aber auch einen nagelneuen, frisch fallengelassenen Laptop mit Totalschaden vorweisen können.

Versicherungen sind doch nicht Plemplem. Und am Ende bist Du noch wegen einer Falschaussage dran.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 17. Januar 2008 00:38

das blöde ist eben nur, der laptop ist nicht mehr da und den wollen die von der versicherung ja sehen....

Kommentar von 1fbd04cbe07943860c54a31479062621smallMaienblume am 17. Januar 2008 01:34

Wie wäre es mit: auf dem Autodach liegengelassen, und losgefahren? Und erst zu Hause gemerkt?


Luise
beantwortet von Luise am 17. Januar 2008 04:51
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Die Versicherung zahlt definitiv nicht. Aber frag mal beim Fundamt nach, für alle Fälle. Könnte ja sein, zwar unwahrscheinlich, aber Fragen kostet nichts. Es gibt ja auch noch gute Menschen.


Andylu
beantwortet von Andylu am 17. Januar 2008 00:41
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Runtergefallen geht nicht, die Versicherung will dann den kaputten Laptop sehen! Wow, das wird schwer!


♥ Sender
beantwortet von ♥ Sender am 17. Januar 2008 00:43
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Ich bin mir gar nicht sicher, ob ihre Haftpflicht nicht doch zahlt.

Schuld hat die Freundin ja ohnehin. (Wenn man mal davon ausgeht, dass ich niemandem meinen Laptop in die Hand drücken würde, um ihn transportieren zu lassen.)

Da ist doch ganz eindeutig Schusseligkeit im Spiel. In wie weit das grob fahrlässig ist, weiß ich nicht.

Das muss aber auch nicht Dein Problem sein. Das ist ihr Problem, sie wird schon auf Nachfrage erfahren, was ihre Haftpflicht davon hält.




Kommentar von Kerawara am 12. Juni 2008 12:57

sehe ich ähnlich, weil das weder mit Dummheit, noch mit anrüchigem Versicherungsbetrug zu tun hat.


kraudischen
beantwortet von kraudischen am 17. Januar 2008 00:30
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Das kann auf Kulanz klappen, aber müssen tun Sie wohl nicht.Kommt auf die Versicherung an. L.G.

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 17. Januar 2008 00:50

So Kulant ist keine Versicherung,wenn sie sein...was auch immer unterm Arm hat,ist es in dem Moment geliehen und Geliehenes zahlt die Haftpflicht nicht.Die Story ist sowas von Grottenschlecht,das sogar mir als Leichtgläubigen Menschen,nur ein Lächeln dabei rüberkommt und der Gegenstand(Sack Kartoffeln oder Laptop)ist nicht mehr da. ;o)

Kommentar von Simple_avatar5smallkraudischen am 17. Januar 2008 03:25

Meine Versicherung würde selbst das noch zahlen. L.G.


anonym
beantwortet von maltem am 17. Januar 2008 07:12
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Da ichs letztens mit einem Versicherungsmenschen über Haftpflichtversicherungen hatte, hier ein paar Infos, die hoffentlich ein wenig Licht ins Dunkel bringen:

  • Eine Haftpflichversicherung zahlt - was nur die wenigsten wissen - auch bei grober Fahrlässigkeit (und ist wohl auch die einzige Versicherung die das mit einschließt, daher zahlte auch die zitierte Laptop-Diestahlversicherung nicht). Das einzige, was sie nicht abdeckt, ist Vorsatz.

  • Thema "geliehen": Leihen ist nur, wenn man jemand etwas zur Benutzung überlässt. Dann zahlt die Haftpflicht nicht. In diesem Fall aber unerheblich, da die Bekannte ihn ja nicht benutzt, sondern nur getragen hat.

  • Aber nun zum Entscheidenden, das XY auch schon richtig gesagt hat: die Haftpflicht zahlt, wenn ich Schäden am Eigentum eines Anderen verursache. Diebstahl ist aber kein "Schaden" im Sinne dieser Versicherung. Trotzdem sicherheitshalber mal die Versicherungsbedingungen lesen, aber ich fürchte, da wird nix zu holen sein.


medicangel
beantwortet von medicangel am 17. Januar 2008 00:44
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Ich habe selten ein besseres Märchen gehört,warum hat sie den Laptop gehabt und nicht du?Was hatte sie mit dem Laptop vor und warum sollte dir eine Versicherung so eine Milchmädchenstory abnehmen...nee,so wird das nichts und denk daran ...auch ein Versuch ist strafbar.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 17. Januar 2008 00:48

du sagst es! aber es gibt die tollsten erlebnisse im leben :o)))

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 17. Januar 2008 00:54

xy,da hast du garantiert Recht,aber der Versicherungsheini wird wahrscheinlich vor Lachen vom Stuhl kippen....also ich hab drangestoßen und er ist runtergefallen,hört sich ja schon megabehämmert an,dann ausgerechnet in den Putzeimer mit Wasser,ist aber noch nachvollziehbar wenn dann ein kapputes Laptop da ist.

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 17. Januar 2008 00:59

und das Laptop ist naklar erst 2 Tage alt und die Rechnung dafür hat die Flut mitgenommen.Ich schmeisse mich grad vor Lachen auf den Boden.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 17. Januar 2008 01:05

@medicangel: ich lach auch grad ne runde und hör den versicherungsonkel schon schallend lachen :o))))


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 17. Januar 2008 01:59
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nein - wegen grober Fahrlässigkeit


MarcoPolo
beantwortet von MarcoPolo am 17. Januar 2008 02:55
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Laptop-Diebstahl: Versicherung zahlt nicht bei Fahrlässigkeit

Für teure Laptops schließen viele Außendienstler und andere Geschäftsreisende häufig eine Diebstahlversicherung ab. Ein „Rundum-Sorglos-Paket“ buchen sie damit aber nicht, wie ein Blick auf die Rechtsprechung zeigt.

Schon wer seinen Laptop nur kurze Zeit aus den Augen läßt, zum Beispiel beim Telefonieren oder beim Kauf einer Fahrkarte am Bahnhof, handelt grob fahrlässig. Nutzt ein Dieb die „Gunst der Sekunde“, bleibt der Bestohlene auf dem Schaden sitzen – die Diebstahlversicherung braucht unter Verweis auf die Fahrlässigkeit nicht zu zahlen.

Eine ähnliche Regelung gilt beim Computer-Diebstahl aus dem Auto. Liegt das Notebook sichtbar im Wagen, etwa auf dem Beifahrer- oder Rücksitz, so gehen die Gerichte auch hier von „grober Fahrlässigkeit“ aus und geben den Versicherungen das Recht, die Zahlung zu verweigern.

http://www.versicherungen-blog.net/2006/01/05/laptop-diebstahl-versicherung-zahl...


thehop
beantwortet von thehop am 17. Januar 2008 07:44
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Einige aktuelle (Marken) Laptops haben eine Diebsstahlsversicherung includiert - würde auf die Rechnung sehen, da könnte das vermerkt sein.
Netzwerkarte, BIOS-Kennung usw. sind weltweit einmalig und daher verfolgbar.


Mismid
beantwortet von Mismid am 17. Januar 2008 07:59
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wenn man eine Reisgepächversicherung abschließt und den Koffer unbeaufsichtigt läßt zahlt diese auch nicht


anjanni
beantwortet von anjanni am 17. Januar 2008 09:02
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Nee - nicht mit dieser Geschichte...

Ich habe noch nie verstanden, warum Leute Dinge auf's Autodach legen. Ich hätte Sorge, daß mir der Lack zerkratzen würde... Tür auf - Gegenstand auf Sitz - und dann den Rest erledigen (Kind anschnallen, was auch immer...)


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