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Bekannte gibt den Vater nicht an

Frage von carsten1979 carsten1979

Eine Bekannte von mir ist schwanger. Sie hat sich wegen Gewalt in der Beziehung vom Vater des Kindes getrennt. Er ist Ägypter und lebt auch wieder in seiner Heimat. Sie weiß das er alles tun wird um an das Kind zu kommen (Entführung). Aus diesem Grund will sie auf der Geburtsurkunde angeben. Vater unbekannt. Geht das? Darf sie das? Was ist wenn das Kind später mal fragt? Ich kann ihre Angst verstehen, aber dennoch ist mir das suspekt.

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von egl2091 egl2091

    Ja, das darf sie. In dem Fall würde ich sagen, es ist auch zum Wohle des Kindes. Wenn das Kind später mal fragt, kann sie ihm die ganze Geschichte erzählen, dafür braucht der Mann nicht als Vater eingetragen zu sein.

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    Antwort von adavan adavan

    Solange sie keinen Unterhalt geltend macht, ist es völlig egal, ob er auf der Urkunde steht oder nicht. Der Vater bekommt die Urkunde ja nicht zu sehen. Wenn er das Kind entführen will, kann er sich anders erkundigen (bzw. den Wohnort über gemeinsame Bekannte ausspionieren)

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    Antwort von Nordseefan Nordseefan

    Sie muss den Vater nicht angeben. Sie kann dem Kind später ja trozdem erklären wer sein Vater ist. Dazu muss er nicht in der Geburtsurkunde stehen.

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    Antwort von jockl jockl

    Klar kann die Bekannte das, nur wird diese Probleme im Zusammenhang mit Unterhalt bekommen.

    Kommentar von carsten1979 carsten1979carsten1979

    Sie verdient gut und kann auf Unterhalt verzichten. Der würde sicher von Ägypten nach Deutschland eh nicht fließen.

    Kommentar von jockl jockljockl

    Das war nicht gemeint, da war an Unterhaltsvorschuss seitens des Jungendamtes gedacht und das scheint ja hier zu entfallen.

    Kommentar von carsten1979 carsten1979carsten1979

    Sie will nichts mehr mit dem Mann zu tun haben. Auf Unterhalt wird verzichtet, sie ist Steuerberaterin. Nagt also nicht am Hungertuch. Sie hat nur Angst das er sich mit der Geburtsurkunde fürs Kind einen Pass ausstellen läßt und er das Kind entführt. Er hat es schon angekündigt.

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    Antwort von FataMorgana2010 FataMorgana2010

    Ja, die Mutter darf das. Ob das gut für das Kind ist, ist eine ganz andere Frage, aber dürfen darf sie. :-))) Und wenn der Vater wirklich so ist, dann sollte sie es auch tun. Natürlich ist es besser für ein Kind, Mutter und Vater zu haben, aber die Möglichkeit gibt es hier wohl nicht.

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