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"Bekannt aus Funk und Fernsehen" <- Spruch erlaubt?

Frage von AsusAsus AsusAsus

Hallo

Für eine Promotion wäre in einem Video der Spruch "Bekannt aus Funk und Fernsehen" sehr passend. Auch wenn die Firma "NOCH" nicht in Funk und Fernsehen bekannt ist. Nun die Frage: Ist es denn erlaubt diesen Spruch zu verwenden? Ich meine hat der Spruch irgendwo seine rechtliche Herkunft? "Bekannt aus Stiftung Warentest" dürfte man ja auch nicht schreiben wenn es nicht stimmt. Aber wer würde sich beim Spruch "Bekannt aus Funk und Fernsehen" schon melden? Denke dagegen kann man nichts machen oder? Schließlich kann die Frima mal kurz in einem lokalen Radio einen Werbespot gehabt haben, schon wäre der Spruch in Ordnung.....

Versteht mich jemand? xD

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Antworten (1)

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Werbung darf das.

    Es suggeriert, dass es gut ist nur weil es bekannt ist - mehr nicht.

    Der erfahrene Verbraucher weiss es meist besser, denn wer nicht mehr zu sagen hat, weiss warum. Das meiste, was auf homeshopping-Kanälen angeboten wird, ist minderwertig :-(

    Solange das Produkt tatsächlich in Funk und Fernsehen vorgestellt oder beworben wurde, wäre es lauter und kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

    Sonst droht genau deshalb Abmahnung :-)

    G imager761

    Kommentar von AsusAsus AsusAsus

    okay, das heisst also das die firma, das produkt, die website (what ever) erst mal im FUNK aufgetreten sein muss? aber dabei spielt es ja keine rolle ob das 1LIVE oder ein kleiner unbekannterer Radiosender ist oder??? Da bekommt man sicher billiger einen Werbespot rein und schon darf man den Slogan "Bekannt aus Funk und Fernsehen" verrwenden dann dann wäre es ja keine Lüge mehr, wenn es im deutschen Rundfunk zu hören war ? (internatradio zählt natürlich nicht nehme ich an)

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