...ich mit meinem Freund zusammenziehen würde, und wir beide in der Ausbildung sind? (er 20; ich 18)
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wolfgangrente da du ja erst 16 jahre alt bist und noch nicht wirtschaftlich selbständig mit eigenem einkommen bekommst du keinerlei zuschüße, diese müßten über deine eltern laufen und daher geht nichts....das kindergeld bleibt dir ja und wohngeld und seine regelungen in 2 jahren brauchen dich jetztm noch garnicht tangieren, das wäre ja so als ob du sagst " ich werde in 2 jahren 18 und was bekommt mein ungeborenes kind für zuschüße vom staat wenn ich allein bin"....was dann ist weis noch keiner und die gesetze ändern sich im moment ständig...
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elenoreelenore
Die bis 31. Dezember 2008 geltenden Höchstbeträge der Miete werden um 10% angehoben, was vor allem für Haushalte eine merkliche Entlastung bedeutet, deren tatsächliche Miete über den gesetzlichen Beträgen liegt. Der Höchstbetrag für das Gesamteinkommen wurde erhöht, was wiederrum dazu führt, das mehr Bürger Anspruch auf Wohngeld haben werden. Die Einbeziehung der Heizkosten in das Wohngeld ist ein Kernstück der Änderungen Das Wohngeld berechnet sich bislang auf die Bruttokaltmiete. Nach dem Gesetz zur Neuregelung des Wohnrechts werden die Heizkosten pauschal in Höhe von 50 Cent pro Quadratmeter normierter Wohnfläche als Teil der Miete berücksichtigt.
Werde vorstellig bei der Wohngeldstelle, dann kannst du die wichtigsten Fragen klären, bekommst dann gleich einen Antrag, der dann ausgefüllt, mit entsprechenden kopierten Unterlagen (EINKOMMEN VON EUCH BEIDEN/MIETHÖHE/Betriebskostenabrechnung), eingereicht werden kann.
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Siam1Siam1
Wohngeld für Personen in Ausbildung
Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende können unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Wohngeld haben, aber nur dann, wenn sie
weder Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Ausbildungsgeld (§ 104 SGB III) oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben oder hätten.
Haben oder hätten Sie Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG, auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder auf Ausbildungsgeld (§ 104 SGB III)?
>>Dann haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld. Unerheblich ist, ob Sie BAföG, BAB oder Ausbildungsgeld tatsächlich beantragt haben oder nicht.
Wenn allen Haushaltsmitgliedern Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bzw. nach § 59, § 101 Abs. 3 oder § 104 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) dem Grunde nach zustehen, kann Wohngeld nicht geleistet werden, auch wenn sie keine Leistungen beantragt haben oder nur aufgrund der Höhe ihrer Einkünfte und/oder der Einkünfte der Eltern keine Leistungen bekommen. Diese Regelung im Wohngeldgesetz hat den Zweck, Auszubildende und Studierende ausschließlich auf die für sie vorgesehenen staatlichen Hilfen zu verweisen.
http://www.kiel.de/Aemter61bis_92/55/Wohngeld/WohngeldSchueler.htm
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Pusnelda ihr könntet euch aber als wohngemeinschaft anmeldenn…allerdings müsstet ihr dann eine wohnung haben wo ihr angeben könnt das jeder ein eigenes zimmer hat
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ChibiMassacreChibiMassacre
Wenn ihr beide in einer Ausbildung seid, dann lebt ihr wohl auch unterhalb der Lebenshaltungsgrenze, damit steht euch Wohngeld zu.
Aber erhofft euch nicht zuviel, es ist nur knapp bemessen.
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linux1987linux1987
Bleibt doch bei euren Eltern, waehrend ihr in der ausbildung seid. so wichtig ist es doch sicher nicht, ganz plötzlich zusammenzuziehen. das hat die staatskasse nicht verdient. aber du würdest wohngeld bekommen... edit: ich sehe gerade, dass du 16 bist, dann bekommt ihr vermutlich keinerlei zuschuesse - zurecht.
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Mona09Mona09
Das wird zusammen gérechnet und wird dann entschieden. Aber ich denke schon wenn ihre beide in der Ausbildung seit.
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ravelinepowerravelinepower
Denke nicht, eheliche Gemeinschaft. Fragt Eure Eltern bis 25 müssen die euch unterstützen.
ja, ich rede ja auch von in 2 jahren. deshalb.