70

Bek ommt man ein Bußgeld oder Fahrverbot wenn man mit dem Auto von einer Straße abkommt und im Gra

Frage von bastler86 bastler86

Wenn man auf der Landstraße einen selbstverschuldeten Unfall baut und dabei niemande gefährdet außer sich selbst und z.B. in einen Graben fährt und nur der Wagen kaputt ist - bekommt man dann ein Bußgeld bzw Verwarnungsgeld von der Polizei? Es ist ja eigentlich eine Ordnungswiedrigkeit bzw Straftat oder nicht?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 2
    Antwort von wolfshund wolfshund

    Ist mir jetzt so nicht bekannt. Fällt m.E. unter menschliches Versagen, wenn es nicht grob fahrlässig war. Versicherungen zahlen auch bei menschlichem Versagen, dafür ist man ja versichert. In dem Moment, in dem du in ein Auto steigst, unterschreibst du ja nicht, dass du wie ein Roboter funktionieren wirst. Etwas anderes ist es, wenn man dir nachweist, dass du wegen Telefonierens oder Ähnlichem abgelenkt warst und grob fahrlässig gehandelt hast.

  • 0
    Antwort von superchekk superchekk

    hallo, also ich bin vor 4 Monaten von der Straße abgekommen und in einen Graben gelandet! Als mich 2 Tage drauf die Polizei aufhielt bekamm ich ein Bußgeldverfahren von der Polizei von 125 euro und 5 Euro bearbeitungsgebühr!!! Und 5 Monate drauf kommt ein Brief vom Landratsamt dass 40 euro für Bearbeitung zu zahlen sei! Anschließend Probezeitverlängerung von 2 Jahren und ein Aufbauseminar im Wert von über 300 euro!!!

    ist das gerechtfertigt??? MFG.

  • 0
    Antwort von reisepunkt reisepunkt

    Kann man pauschal nicht sagen. Wenn es wegen Schneeglätte oder Alkohol war, dann mit Sicherheit schon. Wenn es "nur so" war, dann maximal eine Verwarnung von 35 Euro und Schadenserstatz für den Landwirt. Mir persönlich haben schon ein paar mal die Polizistentricks vom Verkehrsratgeber geholfen. Dadurch habe ich mir schon viel Ärger mit denen erspart. Ich habe heute zudem noch einen Gutschein in Höhe von 5 Euro dafür gefunden. Gutscheincode: 5flenspunkt5 - aber nur bis 01.08.10 http://www.flenspunkt.de

  • 0
    Antwort von ffwmil ffwmil

    richtig

  • 0
    Antwort von DogtrainerK9 DogtrainerK9

    Kein Bußgeld!!!!

    Bei einfachen Abkommen von der Straße kann es ein Verwarnungsgeld von max 35 Euro geben....

    Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten liegt bei tatbeständen bis 35 Euro in dem Ermessen des Pol.-Beamten.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.