Nachdem der Gesetzgeber ( im Gegensatz zu seinen marktschreierischen Verkündigungen von wegen Wettbewerb unter den Kassen ) diesen Wettbewerb unterläuft, indem er den Mindestsatz des allgemeinen Beitrags gesetzlich auf 15,5 % ,und den ermäßigten Beitragssatz für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch ( auf 14,9 % festgelegt hat , gibt es - egal, bei welcher GKV - nur noch diese beiden Beitragssätze. Den Schwachsinn mit den evtl.möglichen Zusatzbeiträgen will ich hier mal garnicht ansprechen.
In § 243 SGB V ist eindeutig ( und logisch ) geregelt, daß für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankentagegeld haben der ermäßigte Beitrag von derzeit 14,9 % gilt. Die dort im Weiteren aufgeführte Einschränkung: " Dies gilt nicht für die Beitrags -bemessung nach § 240, Abs.4 a " ist in Bezug auf freiwillig Versicherte Rentner völlig unrelevant !
Trotzdem verlangen die Kassen von freiw. versicherten Rentnern - die ja kein Kranken geld beanspruchen können - den Satz von 15,5 %. Dies ist somit eine klare Gesetzeswidrigkeit , ja sogar ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes ! Sozialpolitiker, die man dazu befragt,( u.A. unser großer Sozial-Guru Lauterbach ) antworten ( wie üblich) nicht.
Da ich ein logisch denkender Mensch bin, gebe ich hiermit - der Politikerlogik folgend - den Bürgermeistern notleidender Städte die Empfehlung, von allen Einwohnern Hundesteuer zu verlangen. Natürlich auch von denen, die keinen Hund haben. Aber, ..pst.. nicht weitersagen, sonst machen die das wirklich.
Es wäre schön, wenn ich über dieses Forum fachkundige Leute finden könnte, die hier Klarheit schaffen könnten. Noch besser wäre es, wenn man gegen diese hirnverbrannte, schreiende soziale Ungerechtigkeit mit einer Sammelklage tausender Betroffener mit Hilfe erfahrener Fachanwälte vor Gericht gehen könnte. Hat jemand Erfahrung, wie man sowas iniziiert ? Im Voraus besten Dank für gute Antworten . Es grüßt Kornpicker
Beitragssätze gesetzliche Krankenversicherung
Antworten (3)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
ToffeCaramelToffeCaramel
Ich fand deine Frage sehr interessant, obwohl sie mich nie betreffen wird und habe mal geschaut.
ich habdazu das gefunden
Die Höhe des Zuschusses zur Krankenversicherung ist vom Gesetzgeber vorgegeben. Bei freiwillig und privat versicherten Rentnern wird der Zuschuss in Höhe des halben Betrages geleistet, der sich nach Anwendung des um 0,9 Beitragssatzpunkte geminderten allgemeinen Beitragssatzes ergibt. Bei versicherungspflichtigen Rentnern wird seit dem 01.01.2011 als Beitragssatz für die Beiträge aus der Rente der für alle Krankenkassen geltende allgemeine Beitragssatz in Höhe von 15,5% berücksichtigt. Davon sind 0,9% abzusetzen. Der Rentenversicherungsträger trägt die Hälfte des Beitrages von den verbleibenden 14,6%. Der Beitragsanteil in Höhe von rechnerisch 8,2% (7,3% + 0,9%) ist vom Rentner zu tragen. Der Rentenversicherungsträger behält die Beiträge aus der Rente ein und leitet diese für die Krankenversicherung an den Gesundheitsfonds weiter.
Damit weiß ich jetzt, wie sich der Beitag bemisst und auch, dass der Rentner einen öheren Anteil als die Rentenversicherung tragen muss.
aber auch ich habe nirgens gefunden, warum die 15,5 % als Basis genommen werden. es scheint wirklich völlig willkürlich zu sein. Es heißt immer, es wird der allgemeine Beitragssatz zugrunde gelegt.
Ich bin aber völlig deiner Meinung, dass dieses eigentlich nicht sein kann, da ja kein Krankengeldanspruch mehr besteht. (§243)
Sind Klagen beim Sozialgericht nicht kostenfrei? Ob dort Anwaltspflicht besteht weiß ich nicht, glaube ich aber nicht. Klage doch einmal. Mal sehen, was deren Begründung ist.
Ich drücke dir die Daume und bedauere, dir nicht geholfen zu haben, aber wenigstens weißt du, dass noch jemand diese Ungerechtigkeit nicht versteht.
Ansonsten wende dich doch einmal an ein Juristenforum, eines, dass auch Sozialrecht mit beinhaltet. Vielleicht bekommst du dort fachkundige Hilfe?
Z.B. das Forum der Jurathek. Die wären auch für deine anderen Fragen gute Ansprechpartner.
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1Antwort von
fraggle16fraggle16
freiwillig versicherte zahlen grundsätzlich den Höchstbeitrag, der ist nicht gestaffelt oder kann gar ermäßigt werden. Soweit die rechtliche Situation
wenn du dem aus dem Weg gehen willst, versichere dich privat.
die gesamte Krankenversicherung ist ein Blödsinn sondergleichen.
so viele Länder, viel kapitalistischer als unseres, kennen eine Krankenkasse für alle und gut ist. Es gibt zwar Zusatzversicherungsmöglichkeiten, aber erst einmal sind im Wartezimmer alle Patienten gleich.
Gleiche Leistung für gleiches Geld sollte ein Grundsatz sein, der auch bei Ärzten gelten sollte. Wie kann es sein, dass ein Arzt, nur weil jemand anders versichert ist, von dem einen Patienten für ein- und dasselbe an Leistung das dreifache oder bei Zweitbehandlung im Quartal sogar ein Vielfaches bekommt?
das ist krank, nichts sonst.
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0Antwort von
Jost85Jost85
ja schön und wo ist deine frage???
Kommentar von
Kornpicker Hallo, Deine dürftige Antwort war wohl etwas "aus der Hüfte " geschossen . Aber, sei's drum.., vieleicht hattest Du gerade Frust. Jeder hat mal eine Fehlschuß frei. Hättest Du den Betrag richtig gelesen, wüßtest Du, wo die Frage ist. Also: Daumen nach unten. Gruß Kornpicker
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Hallo fraggle, Du sprichst mir aus der Seele ! Ich teile Deine Ansicht uneingeschränkt. Allerdings ist bei mir altersbedingt, obwohl Gott sei Dank bei bester Gesundheit , PKV-mäßig nichts mehr zu machen. So weit, so schlecht. Und vielen Dank für Deine Antwort. Bleibt uns also nur, weiter davon zu träumen, daß irgendwann mal irgendwelche Politiker mit Logik, Sachverstand und Gerechtigkeitsgefühl antreten, um mit dieser himmelschreienden Sozialpolitik aufzuräumen. Gruß Kornpicker