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Beitragsminderung Fitnessstudio

Frage von user2301 user2301

Guten Morgen

ich bin seit ca. 1,5 Jahren Mitglied in einem Fitnessstudio. Am Anfang war alles ganz ok, dann wurden aber "Sommeröffnungszeiten" eingeführt, die jetzt immer noch gelten, Milonzirkel mit neuem Vertrag oder wer keinen neuen Vertrag will, mit einem Zusatzbeitag, ansonsten darf man den Zirkel nicht nutzen (Beitrag an sich ist schon sehr stattlich), u.s.w. Kurzum: Man wird in dem Studio nur noch abgezockt! Jetzt kommt erneute Abzocke: Es werden neue "Öffnungszeiten" über Weihnachten bekannt gegeben: Das Studio bleibt vom 24.01. bis einschl. 02.01.2012 voraussichtl. KOMPLETT geschlossen, weil man aus dem Vorjahr "weiß", dass zwischen den Feiertagen sowieso nur wenig Besucher kommen. Meine Frage: Kann ich eine Beitragsminderung für die Schließzeit verlangen? Und vor allem: Notfalls auch durchsetzten?

PS: Wer mir jetzt raten will, erst das Gespräch zu suchen, kann sich eine Antwort sparen, denn das werde ich natürlich tun, aber wie ich den Besitzer einschätze, wird er das nicht akzeptieren wollen...

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von stelari stelari

    Ich sehe hier eine Minderung des Beitrags anteilmäßig durchaus für gerechtfertigt...

    • Auch wenn im Vertrag keine expliziten Zeiten stehen, so muss es dir aber im Rahmen von üblichen Öffnungszeiten die Möglichkeit gegeben werden, den Vertrag auch zu nutzen - ansonsten wäre es eine einseitige Vertragsänderung und eine Benachteiligung des Verbrauchers

    • es ist durchaus legitim, s.g. Saisonpausen einzurichten, jedoch hat man dann nur anteiligen Anspruch auf die vertraglche Vergütung. Ich würde mich nicht hier einschränken lassen wollen bei vollen Kosten nur weil die Kosten sparen möchten

    • steht im Vertrag, dass du Das und Jenes zum Preis 123 nutzen darfst, dann steht dir dies auch zu - auch wenn es nicht explizit im Vertrag steht, man kann dann in Treu und Glauben davon ausgehen, dass man im Rahmen von üblichen Öffnungszeiten das auch nutzen kann.

    Ziehe mal spaßeshalber die Zeiten die du jetzt nicht mehr machen kannst ab, rechne den vorherigen Beitrag aus und dann den "neuen" Beitrag - ich sehe hier nämlich eher eine versteckte Beitragserhöhung

    Milonzirkel mit neuem Vertrag oder wer keinen neuen Vertrag will, mit einem Zusatzbeitag, ansonsten darf man den Zirkel nicht nutzen

    hier muss dir die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung eingeräumt werden, auch das ist eine wesentliche und somit unzulässige einseitige Vertragsänderung

    Kommentar von user2301 user2301

    Danke, Deine Antwort war wirklich hilfreich und bestätigt meine Ansicht

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    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Vogel Friss ,oder Stirb.Denn kannst du nur Kündigen,zum nächst möglichen Termin.

    Kommentar von user2301 user2301

    Danke für die Antwort. Zum nächstmöglichen Termin kündige ich sowieso...leider sind das noch ein paar Monate

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    Antwort von user2301 user2301

    Nachtrag: Rechtschreibefehler: Die Schließung geht natürlich vom 24.12. - 02.01...

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    Antwort von seatleon2010 seatleon2010

    Gehen aus dem unterschriebenen Vertrag feste Öffnungszeiten hervor? Wenn nein kann der Studiobetreiber diese NATÜRLICH ändern. Und das eine zusätzlich nutzbare Trainingsoption eingeführt wurde welche aber mit Mehrkosten einhergeht ist doch klar.

    Kommentar von user2301 user2301

    Wie wahrscheinlich bei den meisten Fittnessverträgen, gehen aus meinem keine Öffnungszeiten hervor, allerdings geht meine Argumentation dahin, dass ich einen Mietvertrag mit dem Studio habe und dieser von Seiten des Studios für den Monat Dezember teilweise nicht erfüllt wird. Wieso sollte ich für 4 Wochen Beitrag zahlen, wenn ich die Leistung nur 3 Wochen in Anspruch nehmen kann? Und von Seiten des Studios liegt kein trifftiger Grund für die Schließung vor.

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