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Beitragsmessung bei der GKV als freiwilliger, bei Personen ohne Einkommen(Einnahmen nur Ehepartner)

Frage von Jumar17 Jumar17

 

Sehr geehrte Damen und Herren,   Seit 2005 bin ich bei der AOK Rheinland-Hamburg gesetzlich versichert. 2007 gehe ich in Mutterschutz. 2008 melde ich mich als Student bei meine Krankenversicherung, da ich eine Weiterbildung anfange. 2009 werde ich wieder Mutter, breche ich meine Weiterbildung ab. Melde ich mich wieder als Freiwillig Versichert, Lebensunterhalt durch mein Lebenspartner gesichert, wird der Satz mein monatliche Rate auf 153€ gesetzt. 2009 heiraten ich und der Vater meine Kinder. Meine Krankenkasse meldet sich jetzt bei mir, und sagt da ich verheiratet bin, die Lohnsteuer-Abrechnung 2009-2010 meines Mannes überreichen soll; um eine neue Beitragsmessung wird gerechnet, mit der Folge, dass das doppelte gezahlt werden muss, obwohl ich keine Einnahmen habe und zweitens eine Nachzahlung von mehr als 3000€ leisten muss bzw. mein Mann( Er ist mit den Kindern bei der PKV). Ist diese Vorgehensweise meiner Krankenkasse zulässig?   Vielen Dank im Voraus   Mit freundlichen Grüßen   J.Martin
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Antworten (5)

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    Antwort von sassenach4u sassenach4u

    Die Neuberechnung der Beiträge auf Basis des hälftigen Einkommens des Ehemanns unter Abzug der Pauschalen für die Kinder ist ab Heirat rechts und auch so vom Gesetzgeber gewollt.

    Da ist die Nachberechnung richtig, nur bitte prüfen Sie, ab sie auch erst ab Heirat so berechnet wurde, sonst intervenieren. Vorher durfte das Einkommen als Lebenspartner nur in der Höhe berücksichtigt werden, mit dem ihr damaliger Lebenspartner sie unterstützte. Ab Heirat gilt das o.g.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Das ist das Schöne an der privaten Krankenversicherung sie ist schön billig. Dumm ist nur dass der Ehepartner nicht mit versichert ist. Der Beitrag für die freiwillige Versicherung geht dann leider trotzdem nach dem Einkommen des Partners. Wonach soll es denn sonst gehen?.

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    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Wenn man sich bei der Kasse nicht Abmeldet,können sie nicht wissen,das Du geheitratet hast und gesetzlich bei Deinem Mann versichert bis.Jetzt hast Du die Bescherung.Du kannst nur mit deinen Unterlagen vorbei fahren.und das Klären.Wenn Du auf einen vernünftigen Sachbearbeiter triffst,kommst Du auch damit klar.

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    Antwort von Casi1 Casi1

    ich würde an deiner stelle mal ein termin beim AOK-Berater machen und dir alles schritt für schritt erklären lassen

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    Antwort von broker broker

    Hallo jumar17, ja das ist richtig, da Ihr seit 2009 Verheiratet seid, wird zur Berechnung deines Beitrages das Einkommen des Ehepartner herangezogen.

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