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Beitragshöhe im laufe der Jahre bei privater Krankenkasse (Selbstständig)? Abzocke bei GKV !

Frage von vidas666 vidas666

Hallo Die 2 Fragen stehen ganz unten (für alle die den rest nicht lesen wollen)

Hab mal die private mit der gesetzlichen KV verglichen (bei Selbstständigkeit)

Bei der gesetzlichen muss man seinen Beitrag auf das "Maßgebliche Einkommen" zahlen, nicht auf das reale. Heißt wenn man z.B. wie ich vorraussichtlich die ersten Jahre nicht mehr als 500€ Erträge im Monat hat muss man:

-561,16 € pro Monat zahlen (mein "Maßgebliches Einkommen" wird von der Kasse also mit sage und schreibe 3766,16€ berechnet, mit Krankengeldanspruch wärs nochmal teurer) wer sich selbst überzeugen will: http://www.dak.de/content/daktarife/kvfreiwillig.html

... so wenn ich der Kasse jetzt per Steuerbescheid meine Einkünfte von minus xxx€ bis 500€ nachweise, muss ich nurnoch soviel zahlen, als würde ich 1916,25€ verdienen.
Laut meiner Kasse DAK "mindestens 293,52€" (ohne KG)

in einem grenzenlosen Anflug von Mitgefühl wurde diese Mindestbemessungsgrenze in 2009 von der Politik auf 1.277,50€ gesenkt. (Bekämpfungsmaßnahme der Finanzkries)

So und jetzt kommts : die Kassen müssen das nicht anerkennen, es existieren Bedingungen wie z.B.

  • nur mit bewilligtem Gründerzuschuss (bekommt man nicht wenn man keinen Anspruch auf ALG hat)
  • kein Einkünfte aus Kapitalanlagen oder Vermietung (nix mit Sparbuch oder Aktien oder Häusle)
  • nicht mehr als 9800€ Vermögen besitzen
  • nur kleines Auto besitzen usw.

Da ich keinen Anspruch auf ALG habe und auf meinem Sparbuch frecherweise Zinsen generiert werden verweigert mir die Kasse also den Bemessungssatz von 1277,50€

Meine Rechnung sieht so aus: - KV Beitrag "mindestens 293,52€ - + PV beitrag 42,16€ + x% "Zusatzbeitrag" = mindestens 335,67€

... sooo jetzt ziehe ich von meinem Einkommen von 500€ diese 335,67€ ab. Mit den übriggebliebenen 164,33€ zahl ich eben meine Lebenshaltungskosten und die Kosten für mein Versandgeschäft ...( und die monatliche exzessive Lustreise nach Bora Bora)

Hingegen die Private Krankenversicherung: Bei vernünftiger Absicherung kann ich (24j m) mich für 154-170€ verichern und die Pflegeversicherung icht auch schon mit drin !

Dann habe ich gesehen wie stark die Beitragssätze mit steigendem Eintrittsalter zunehmen (61 jähriger Mann 530€)

---> Nun endlich die Frage(n):

  • Wie entwickeln sich die Beiträge wenn ich einen Tarif bei einer PKV abschließe und den Tarif und die Kasse danach nie mehr wechsel, steigen sie im gleichen Maße wie die Beiträge bei einer Neuanmeldung bei einer PKV ?

  • kann jemand ein paar Beispielzahlen nennen (nur ne Hausnummer) was ich für meine PKV zahle, wenn ich 30. 40 50 60 Jahre und noch älter bin, wenn mein Beitrag jetzt mit 24 Jahren 160€ betragen würde (realistisches Beispiel) ???

Der gedanke an den kommenden Beitragswucher bei der GKV als geringverdienender Selbstständiger läst mich schon einige Tage schlecht schlafen und ist mit abstand das größte Problem was ich bei der Gründung sehe! Für zweckmäßige Antworten wäre ich wirklich sehr dankbar.

Danke für eure Antwoerten MfG Vidas

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von VersBerater VersBerater

    Hallo, bei Deiner Recherche bei der DAK hast Du einen kleinen Passus übersehen:

    Beiträge für Selbstständige, die beitragspflichtige Einnahmen unterhalb der Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.deBeitragsbemessungsgrenze nachweisen, Mindestbemessungsgrenze: 1916,25 EUR monatl. Personenkreis Beitragssatz v.H. monatl.Beitrag Euro ohne Krankengeldanspruch 14,9 mindestens 293,52 mit Krankengeldanspruch 15,5 mindestens 305,02

    Dieser Passus steht unter dem Beitragssatz von "Beitragssatz für Selbständige" mit dem Beitrag in Höhe von 561,01€.

    Zu der Anpassung der Beiträge in der PKV, wie übrigens auch in der GKV, kann kein seriöser Mensch hier etwas sagen. Eines ist nur festzustellen: Die Kostenexplosion hat beide Systeme gleichmäßig getroffen.

    Reichen die Beiträge in der GKV nicht mehr beschließt der Gesetzgeber einfach eine Anhebung der Beitragssätze und er erhöht auch noch die Beitragsbemessungsgrenzen. Gewisse Krankenkassen, denen dieses immer noch nicht reicht (wie die DAK), erheben dann auch noch einen Zusatzbeitrag. Dieser Zusatzbeitrag ist in dem von der DAK genannten Beitrag bereits enthalten. Zur Verschleierung schreibt man aber nicht wie hoch dieser Anteil ist.

    In der PKV werden die Beiträge je nach Gesellschaft nach eigener Kalkulation durch Aktuare angepasst. Da gibt es Gesellschaften mit Tarifen, die auch z. T. bis über 30% angehoben worden sind. Da gibt es junge Tarife, sehr günstig, die dann später, weil die Einnahmen nicht mehr reichen, eben stark angehoben werden müssen. Einige Alttarife, die für den Neuzugang geschlossen werden, explodieren, weil eben auch keine jungen Mitglieder mehr reinkommen.

    In beiden Fällen eine wirklich hinreichend verlässliche Information zu geben ist Selbstmord mit Anlauf.

    Was Du ebenfalls noch unbedingt berücksichtigen solltest: Du bist erst 24 Jahre jung, was ist mit Familienplanung? Wenn Du dann selbständig bist und Deine Frau evtl. zu Hause bleibt, dann dreht sich die ganze Sache um. Dann mußt Du Frau und Kinder privat versichern, und das wird dann richtig teuer. Solange Du diese Thematik noch nicht abgeschlossen hast würde ich (leider) in der GKV bleiben, denn da hast Du immer noch eine kostengünstige Familienversicherung.

    Dann ist noch zu beachten, auch wenn es Dir derzeit unmöglich ist daran zu denken: Wenn Du älter geworden bist und kommst näher an die Rente. Dann kannst Du auch nicht mehr wechseln und musst nach derzeitigem Rechtsstand in der PKV bleiben. Da hat man zwar besondere Basis-Tarife entwickelt, die sind aber immer noch sehr hoch, bezogen prozentual auf die zu erwartende Rente. Und dann entscheidet sich, ob Du Pflichtmitglied in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner), freiwillige Mitglied wirst oder Dich eben für immer in der PKV versichern musst.

    Dazu folgenden Link:

    http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Le...

    Lies Dir mal bitte die eine oder andere Information durch. Du wirst staunen.

    Daraus resultiert: Das Thema PKV ist interessant, aber auch brandgefährlich bei einer Falschberatung. Hier helfen nur mehrere intensive Beratungsgespräche von wirklich unabhängigen Beratern, denn dies soll eine Entscheidung fürs Leben sein. Viel Erfolg und alles Gute für deine Entscheidung. Gruß Der Versicherungsberater

    Kommentar von VersBerater VersBeraterVersBerater

    Danke für den Stern, und melde Dich hier wieder bei weiteren Rückfragen.

    Kommentar von vidas666 vidas666

    Danke für die Mühe die du dir mit diesem sehr informativen Text gemacht hast.

    Ich habe eigentlich nicht vor zu heiraten, dann kann das Kind doch auf die GKV meiner zukünftigen Herzdame versichert werden, oder irre ich mich da ?

    Ich sehe bei mindestens 335€ für die GKV+PV eigentlich garkeine Alternative zur PKV.

    Ich informiere mich darum wie sie auch schon empfohlen haben bei mehreren Beratern. Werde die kostenlosen Vergleiche in Anspruch nehmen und die mangelnde Objektivität der Berater im Hinterkopf behalten. Natürlich halte ich mich von den billig Lockangeoten fern.

    Die antwort war ein echter geldwerter Vorteil

    Danke und MfG Vidas

    Kommentar von VersBerater VersBeraterVersBerater

    Solange Du unter der Beitragsgrenze verdienst kann das Kind bei der Mutter in der GKV bleiben, aber wenn Du drüber bist musst Du es in die PKV nehmen. Und das mit der Heirat ... man sollte nie NIE sagen. Viel Erfolg bei der Suche und ansonsten ... hier wieder melden.

    Kommentar von VersBerater VersBeraterVersBerater

    Danke auch für das Kompliment!

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    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    der Vergleich GKV - PKV ist grds. ein lebenslanger Vergleich. Das heißt, es ist erforderlich alle späteren möglichen Veränderungen mit in den Vergleich einzubeziehen, z.B. "Gründung einer der Familie" und Verringerung der Einnahmen.

    Bei den Leistungen sollte man neben vielen anderen besonders auf folgende Punkte achten:

    • Reha/Kur (z.B. nach Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Unfällen ...)

    • Hilfsmittel: Katalog der GKV:

    db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS

    Hilfsmittel erreichen schnell 4- und teilweise 5-stellige Beträge.

    • Psychotherapie (Anzahl und Erstattungshöhe)

    • Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Sprachtherapie, Ergotherapie), z.B. nach Schlaganfall

    -> Heilmittelarten und Erstattungshöhe

    In der PKV werden notwendige Leistungen in angemessener Höhe erstattet. Was angemessen ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden nur anerkannte Methoden erstattet.

    §5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:

    pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf

    Auch bei folgenden Änderungen bleibt man in der PKV:

    • Insolvenz, Arbeitslosigkeit (auch bei Arbeitslosengeld II), späteres (Zweit-)Studium, Frührente wegen Erwerbsminderung, Altersrentner, Hausmann, Auszeit wegen Kindererziehung -> in diesen Fällen sind die PKV-Beiträge in unveränderter Höhe weiterzuzahlen.

    Ggf. sind zusätzliche Beiträge für Kinder oder den nichtberufstätigen Ehegatten zu zahlen.

    Die Beiträge für den nichtberufstätigen Ehegatten (ohne Arbeitslosengeld) werden in der GKV immer nach der Hälfte der Einnahmen des PKV-Ehegatten berechnet (§ 240 SGB V letzter Absatz). Wenn der Ehegatte chronisch krank ist, ist ein Beitritt zur PKV oft ausgeschlossen. Bei behinderten Kindern ist ggf. eine Berufstätigkeit des anderen Elternteils für viele Jahre ausgeschlossen.

    Wenn man im Krankheitsfall Probleme mit einem PKV-Unternehmen hat, kann man praktisch nicht mehr wechseln. Jede andere Versicherung wird einen voraussichtlich wegen der Erkrankung ablehnen (oder gravierende Risikozuschläge erheben). In der GKV sind die anderen Krankenkasse verpflichtet, einen aufzunehmen, und man hat ab dem 1. Tag den vollen Leistungsanspruch (ohne Zuschläge).

    Man kann auch Versicherungsexperten eine Testfrage stellen: "Kann man nach Ende der Selbständigkeit als Arbeitsloser wieder zurück in die GKV wechseln?" Seit 01.01.2009 ist die korrekte Antwort "nein".

    gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html -> Absatz 5a

    In der GKV ist auch bei Zinsen die Mindesteinnahme von 1277 Euro möglich. Nur bei steuerpflichtigen Zinsen besteht ein Ausschluss.

    die Bedarfsgemeinschaft steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt

    https://www.gkv-spitzenverband.de/upload/2010-02-07EinheitlicheGrunds%c3%a4tze__... -> Seite 10

    Wichtig ist auch die Beiträgshöhe nach einem möglichen Ende der Selbständigkeit.

    In der PKV ist die Beitragshöhe stark von den Kosten der Versicherten in der jeweiligen Versicherungsgruppe abhängig. Die Gruppen sind aber teilweise sehr klein (besonders wenn neue Versicherte in neu geöffnete Tarife gehen: Tarifvergreisung). In der GKV werden die Kosten auf alle Versicherten der jeweiligen Krankenkasse aufgeteilt.

    Vielleicht interessant:

    focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html

    bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf

    pkv-ombudsmann.de/

    (unter Tätigkeitsberichte sind häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet)

    handelsblatt.com/unternehmen/banken/kunden-bezahlen-fuer-systemfehler/3645140.html

    Die Entscheidung hat vermutlich lebenslange Auswirkungen und sollte daher genauso gründlich wie z.B. ein Hauskauf angegangen werden.

    Man sollte nicht nur die monatlichen Beiträge, sondern auch die nichtversicherten Leistungen und die Chancen bzw. Risiken von niedrigeren bzw. höheren Beiträgen vergleichen.

    Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

    Gruß

    RHW

    Kommentar von vidas666 vidas666

    Erstmal ein dickes Danke für die ganze Mühe (ich weiß dass man sich davon nichts kaufen kann :) die sich die Experten hier gemacht haben. Hat mich gut weitergebracht, ich versuche die wichtigsten Punkte des Treads für andere Anfänger wie mich zusammenzufassen.

    • Verheimlicht man absichtlich oder unwissentlich Krankheiten, die später zu Kosten führen, kündigt die Private KV den Vertrag oder es gibt einen Gerichtsprozess. Also SEHR genau überlegen in welchem Tarif man sich versichert und ob Zusatzvericherungen für einen persönlich sinnvoll sind, denn man kann

      • nur sehr schwer wieder zurück in die gesetzliche KV
    • Der Beitragssatz in der Privaten KV : Welcher Tarif (Standard-oder Premiumschutz) wurde in welchem Alter eingegangen? Dieser Betrag ist dann Ausgangspunkt für allgemeine Kostensteigerungen.

      • Kapitalerträge auf die man schon Abgeltungssteuer gezahlt hat sind KEINE steuerpflichtigen Einnahmen.
    • Viele gesetzliche Kassen stellen hohe Bedingungen, sodass sie das vom Gesetz beschlossene "Maßgebliche Mindesteinkommen" von 1225€ (auch andere Zahlen möglich, nicht gesetzl. verpflichtend)) nicht anerkennen müssen und viele Versicherte im höheren Mindesttarif von ca. 1890€ bleiben müssen.

      • Ganz allgemein gesehen ist die GKV für Angestellte sinnvoll und auch verpflichtend solange sie nicht über 4000€ im Monat verdienen und für diejenigen, die über Kinder nachdenken oder welche haben.
    • Die PKV wird um so sinnvoller je früher man(n) eintritt und/oder je mehr Geld man verdient, da sich das nicht auf den Beitrag auswirkt. Frauen zahlen außerdem ein gutes Stück mehr als Männer, was die PKV entsprechend unattraktiver für sie machen dürfte. Menschen, die keine Lust auf die Zettelwirtschaft haben, finden dadrin auch einen Minuspunkt der PKV

    Ich will jetzt noch ne Frage zu meinem Versandgeschäft stellen und begründe damit die gravierenden inhaltlichen Mängel in meiner Auflistung :)

    MfG Vidas

    Kommentar von RHWWW RHWWWRHWWW

    Gern geschehen!

    Hier noch zwei kleinere Klarstellungen:

    •Der Beitragssatz in der Privaten KV : Welcher Tarif (Standard-oder Premiumschutz) wurde in welchem Alter eingegangen? Dieser Betrag ist dann Ausgangspunkt für allgemeine Kostensteigerungen.

    Die Kosten werden immer nur auf die Versicherten des jeweiligen Tarifs umgelegt. Je kleiner die Gruppe bzw. je weniger Jüngere nachträglich diesen Tarif wählen, umso größer die (möglichen) Ausschläge in der Beitragshöhe.

    •Viele gesetzliche Kassen stellen hohe Bedingungen, so dass sie das vom Gesetz beschlossene "Maßgebliche Mindesteinkommen" von 1225€ (auch andere Zahlen möglich, nicht gesetzl. verpflichtend)) nicht anerkennen müssen und viele Versicherte im höheren Mindesttarif von ca. 1890€ bleiben müssen.

    Für hauptberuflich Selbständige gibt es laut § 240 SGB V bei allen gesetzlichen Krankenkassen nur zwei Varianten als Mindesteinnahme: 1916,25 Euro und in besonderen Fällen 1277,50 Euro. die Voraussetzungen für die niedrigere Einnahme sind für alle Krankenkassen einheitlich geregelt:

    https://www.gkv-spitzenverband.de/upload/2010-02-07EinheitlicheGrunds%c3%a4tze__...-> Seite 10

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    Antwort von DerHans DerHans

    Leiber Vidas,

    Jeder abhängig Beschäftigte zahlt seinen Beitrag von seinen BRUTTOEINKÜNFTEN bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

    Als Existenzgründer hast du lediglich die Möglichkeit, in den ersten drei Jahren der Selbständigkeit zum Mindestbeitrag versichert zu werden. Dies setzt dann voraus, dass jährlich der Einkommensteuerbescheid der Krankenkasse vorgelgt werden muss. Das kann dann auch zu einer Nachzahlungsforderung führen.

    Aber niemand zwingt dich ja in die gesetzliche Krankenkasse.

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    Antwort von steuerordner steuerordner

    In Ihrem Alter scheint die PKV sehr atraktiv. Vorsicht aber - auch Sie werden älter. Die Beiträge steigen proportional zum Alter.

    Kommentar von vidas666 vidas666

    Hallo, wow das ging ja schnell

    Danke, wusste ich nicht das sie proportional ansteigen, wie kann ich mir das vorstellen, sozusagen pro Lebensjahr X € mehr Beitrag?

    In meinem Beispiel zahle ich mit 24Jahren 160€, heißt das also, dass der Beitrag pro Lebensjahr um 6,66€ steigt ???

    Ich geh jetzt schlafen, sie können sich also zeit lassen ;P

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Das ist so nicht richtig. Das Eintrittsalter bleibt immer das Gleiche. Darauf ist der Tarif kalkuliert. Ihn treffen dann nur allgemeine Kostensteigerungen. Der Beitrag steigt NICHT durch das Erreichen einer höheren Altersstufe.

    Kommentar von vidas666 vidas666

    Das ist so nicht richtig. Das Eintrittsalter bleibt immer das Gleiche. Darauf ist der Tarif kalkuliert. Ihn treffen dann nur allgemeine Kostensteigerungen.

    Das war sehr klar auf den Punkt gebracht, habs jetzt verstanden, danke :)

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