Hallo Mackenzie,
zunächst einmal kommt es darauf an, um was für eine "Art" Beitragserhöhung es sich handelte.
War es eine "schadenbedingte" / "kostenbedingte" Anpassung der Beitrag - d.h. hat die Versicherungsgesellschaft im letzten Jahr stark gestiegene Leistungsausgaben registriert - dann muss sie dich über diese außerplanmäßige Erhöhung der Beitrag selbstverständlich informieren. Das geschieht dann i.d.R. über einen Nachtrag zum Versicherungsschein, welcher im Regelfall bei den meisten Gesellschaften im November verschickt wird (sofern die Anpassung zum Jahreswechsel greifen soll).
Mehr zum Thema allgemeiner Beitragsanpassungen kann man hier nachlesen:
http://www.zahnzusatzversicherung-experten.de/news/items/zahnzusatzversicherung-...
Wenn es eine solche Anpassung / Erhöhung war und du darüber nicht informiert wurdest, dann kann das eigentlich nur daran liegen, dass der Infobrief auf dem Postweg verloren gegangen ist - keine Versicherung erhöht die Beiträge und unterlässt absichtlich die Information der Versicherten!
Eine andere Möglichkeit der Beitragserhöhung besteht allerdings auch noch: es gibt Anbieter, die nach Art der Schadenversicherung kalkulieren und wo in den Beiträgen keine Altersrückstellungen enthalten sind.
Bei solchen Tarifen erhöhen sich die Beiträge "planmäßig" in bestimmten Abständen rein aufgrund "Älterwerdens". Die Erhöhungen durch Älterwerden stehen bereits im Vorhinein (auch in der Höhe) fest (sofern keine "außerplanmäßige" kostenbedingte Erhöhung dazwischenkommt) und da schreiben einige Versicherer in ihre Tarifbedingungen, dass sie über diese - bereits feststehenden - Änderungen nicht unbedingt seperat informieren.
Das könnte bei dir ebenfalls der Fall gewesen sein.
Falls du die Versicherung über einen Versicherungsmakler abgeschlossen hast, solltest du bei diesem mal nachfragen, was bei dir zutrifft. Falls es ein Direktabschluss war, einfach mal die Gesellschaft direkt kontaktieren.
Viele Grüße
Merci
Erstmal vielen Dank für die vielen guten Antworten! In der Tat, ich habe mir erlaubt eine Leistung in Anspruch zu nehmen. Dazu muss ich allerdings sagen, dass ich die Versicherung fast 10 Jahre habe und gerade mal zwei Leistungsfälle von insgesamt ca. 400 EUR hatte.
Allerdings ist mir wieder eingefallen, dass der Beitrag vor zwei, drei Jahren mal minimal gesenkt wurde. Nach dem "Leistungsfall" in diesem Jahr wird die Versicherung den Beitrag wieder raufgesetzt haben.
Ich wurde aber trotzdem nicht informiert und werde mal nachfragen - Danke allerseits!