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Beitragserhöhung Krankenzusatzversicherung zu unrecht?

Frage von Mackenzie Mackenzie

Hallo zusammen,

habe von meiner Krankenzusatzversicherung (Zahn usw.) eine Beitragserhöhung bekommen. Allerdings haben die mich nicht informiert, sondern einfach einen höheren Betrag abgebucht.

Muss die Versicherung mich nicht vorher schriftlich informieren?

Kann ich der Erhöhung widersprechen da ich nicht informiert wurde?

Dankeschön.

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Mercarior Mercarior

    Hallo Mackenzie,

    zunächst einmal kommt es darauf an, um was für eine "Art" Beitragserhöhung es sich handelte.

    War es eine "schadenbedingte" / "kostenbedingte" Anpassung der Beitrag - d.h. hat die Versicherungsgesellschaft im letzten Jahr stark gestiegene Leistungsausgaben registriert - dann muss sie dich über diese außerplanmäßige Erhöhung der Beitrag selbstverständlich informieren. Das geschieht dann i.d.R. über einen Nachtrag zum Versicherungsschein, welcher im Regelfall bei den meisten Gesellschaften im November verschickt wird (sofern die Anpassung zum Jahreswechsel greifen soll).

    Mehr zum Thema allgemeiner Beitragsanpassungen kann man hier nachlesen:

    http://www.zahnzusatzversicherung-experten.de/news/items/zahnzusatzversicherung-...

    Wenn es eine solche Anpassung / Erhöhung war und du darüber nicht informiert wurdest, dann kann das eigentlich nur daran liegen, dass der Infobrief auf dem Postweg verloren gegangen ist - keine Versicherung erhöht die Beiträge und unterlässt absichtlich die Information der Versicherten!

    Eine andere Möglichkeit der Beitragserhöhung besteht allerdings auch noch: es gibt Anbieter, die nach Art der Schadenversicherung kalkulieren und wo in den Beiträgen keine Altersrückstellungen enthalten sind.

    Bei solchen Tarifen erhöhen sich die Beiträge "planmäßig" in bestimmten Abständen rein aufgrund "Älterwerdens". Die Erhöhungen durch Älterwerden stehen bereits im Vorhinein (auch in der Höhe) fest (sofern keine "außerplanmäßige" kostenbedingte Erhöhung dazwischenkommt) und da schreiben einige Versicherer in ihre Tarifbedingungen, dass sie über diese - bereits feststehenden - Änderungen nicht unbedingt seperat informieren.

    Das könnte bei dir ebenfalls der Fall gewesen sein.

    Falls du die Versicherung über einen Versicherungsmakler abgeschlossen hast, solltest du bei diesem mal nachfragen, was bei dir zutrifft. Falls es ein Direktabschluss war, einfach mal die Gesellschaft direkt kontaktieren.

    Viele Grüße Merci

  • 1
    Antwort von baraba baraba

    Es stellt sich die Frage, ob es sich nicht um die übliche Indexanpassung handelt. Hattest Du in der Vergangenheit mehrere "Schadensfälle" ausbezahlt bekommen? Eine Krankenversicherung darf seitens des Versicherers nicht gekündigt werden, aber wenn der Schadensatz kontinuierlich über 100% erreicht, dann darf der Versicherer die Prämie moderat erhöhen. Um wieviel % wurde erhöht bzw. welche Schäden wurden gemeldet?

    Kommentar von Mackenzie MackenzieMackenzie

    Erstmal vielen Dank für die vielen guten Antworten! In der Tat, ich habe mir erlaubt eine Leistung in Anspruch zu nehmen. Dazu muss ich allerdings sagen, dass ich die Versicherung fast 10 Jahre habe und gerade mal zwei Leistungsfälle von insgesamt ca. 400 EUR hatte.

    Allerdings ist mir wieder eingefallen, dass der Beitrag vor zwei, drei Jahren mal minimal gesenkt wurde. Nach dem "Leistungsfall" in diesem Jahr wird die Versicherung den Beitrag wieder raufgesetzt haben.

    Ich wurde aber trotzdem nicht informiert und werde mal nachfragen - Danke allerseits!

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    RatgeberHelden Antwort von allianzer allianzer

    Könnte es sich evtl. Um eine vertraglich vereinbarte planmäßige Erhöhung handeln, z.b. Wegen erreichen einer bestimmten Altersgrenze ? Am besten fragst du bei deinem Vermittler nach, es gibt mit Sicherheit eine nachvollziehbare Erklärung. Beitragserhöhung werden immer, müssen immer rechtzeitig angekündigt werden.

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    eine Beitragserhöhung ist vorher anzukündigen.

    Ggf. im Vertrag inkl. aller Anlagen nachlesen, ob eine bestimmte Form der Ankündigung vorgesehen ist (z.B. per Email). Evtl. liegt die Ankündigung im Spam-Ordner.

    Bei Problemen:

    http://www.pkv-ombudsmann.de/

    Gruß

    RHW

  • 1
    Antwort von bluemoon88 bluemoon88

    Am besten siehst du mal in deinen Krankenversicherungsvertrag. Da dürfte drin stehen, ob die Versicherung den Beitrag ohne Ankündigung erhöhen darf oder nicht. Ansonsten wäre zu klären ob sie vielleicht etwas geschickt haben, was nicht angekommen ist (durch Fehler der Post o.ä.)

    LG

    Kommentar von Klammlosewelt KlammloseweltKlammlosewelt

    Das sehe ich genauso. Beitragserhöhungen werden in der Regel angekündigt, und auch begründet (steigende Kosten o.ä.) Da scheint bei Dir etwas nicht angekommen zu sein.

    Wenn Du weiterhin Versicherungsschutz haben möchtest, mußt Du die Erhöhung schon hinnehmen. Ansonsten bleibt Dir nur die Kündigung. (Wozu ich Dir aber nicht raten möchte, wenn Du schon längere Zeit versichert bist.)

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    Antwort von Bleistein Bleistein

    Normalerweise bekommt man ja eine Beitragsrechnung. Die Rechnung für 2012 sollte irgendwann Ende letzten Jahres bei Ihnen angekommen sein.

    Es kann jetzt sein, dass diese nicht angekommen ist, oder sie vielleicht irrtümlich als Werbung eingestuft und in den Papierkorb verfrachtet wurde. Egal. Ein Anruf bei der Gesellschaft, oder beim Vermittler genügt.

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