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Beitragserhöhung durch Treuhänderklausel

Frage von Olbinho Olbinho

Die Beiträge meiner Haftpflichtversicherung wurden auf Grund der Treuhänderklausel erhöht. Schränkt diese Klausel das Sonderkündigungsrecht ein?

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Antworten (3)

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    Antwort von Nidaro Nidaro

    du kannst nur kündigen, wenn die erhöhung mehr als 10% beträgt! nur dann gilt das sonderkündigungsrecht!

    Kommentar von Olbinho Olbinho

    Sicher, dass es 10% sein müssen? Ich habe 5% im Hinterkopf...

    Kommentar von Frank5000 Frank5000Frank5000

    Cool ihr kennt ja noch die Regeln von 1850 .-) Er kann auf jeden Fall kündigen.

    Vertragsabschluss ab 29.07.1994: Kündigung zu dem Termin möglich, an dem die Erhöhung wirksam wird.Vertragsabschluss 01.01.1991 - 28.07.1994: Wie oben. Vorausgesetzt, der Beitrag steigt um mehr als 5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr oder um mehr als 25 Prozent zum Erstbeitrag.Vertragsabschluss vor dem 01.01.1991: Unterschiedlich nach Sparte. In der Regel Kündigung möglich bei Erhöhung um mehr als 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr oder um mehr als 20 Prozent in den letzten drei Jahren. Kündigung zu dem Termin, an dem die Erhöhung wirksam wird.

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    Antwort von Frank5000 Frank5000

    Das Sonderkündigungsrecht wird nicht eingeschränkt. Du kannst bei Erhöhung kündigen. Das mit den Leistungserhöhungen ist so eine Sache. In der Regel hast du auch dort ein Kündigungsrecht da es eigentlich ständig Leistungsänderungen gibt :-) Die Anwendung der Treuhänderklausel kann auch bedeuten das sich die Leistungen zum Negativen wenden. Ausser die Gesellschaft verzichtet auf die Anwendung der Treuhänderklausel.

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    Antwort von Harmoni Harmoni

    Ja eine Beitragserhöhung ohne Leistungserhöhung ist ein Kündigungsgrund !

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