Gewisse Preiserhöhungen bei Versicherungen sind normal. Aber ab wo ist denn die Grenze, dass man kündigen kann? Richtet sich das nach prozentualer Erhöhung oder nach der Häufigkeit der "Anpassungen"?
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Generell spielt die Höhe der Erhöhung für das Sonderkündigungsrecht keine Rolle. Wenn die Versicherungsbeiträge aber nur dadurch steigen, dass der Gesetzgeber die Versicherungssteuer erhöht, berechtigt das nicht zur Sonderkündigung.
hier ist alles aufgeschlüsselt, je nach dem welche versicherung es ist.
http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/special/-Versicherungen/1162242/...
Eine außerordentliche Kündigung kann aus folgenden Gründen erfolgen:
Nach Beitragserhöhung Im Schadensfall