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Beitragserhöhung

gefragt von achimmotto am 22.11.2007 um 15:20 Uhr

Heute habe ich Post bekommen von der Krankenkasse zwecks einer Erhöhung. Frage: Heute ist der 22.11 und die erhöhung am 1.12. Darf das die Kasse? Oder besteht nicht die Pflicht eine erhöhung 3-4 Wochen vorher anzuküngigen und nicht so kurzfristig? Man hat fast keine Zeit mehr sich nach Alternativen umzuschauen


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Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 22. November 2007 15:31
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Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt. Vorausgesetzt, Du bist 18 Monate dabei. Aufgrund der Beitragserhöhung hast Du ein Sonderkündigungsrecht, das Kündigungsrecht ist bis spätestens einen Monat nach Inkrafttreten der Beitragserhöhung auszuüben.

Mehr gibt es hier:: http://www.abc-der-krankenkassen.de/Kuendigungsrecht.htm

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 22. November 2007 16:36

das ist die richtige Antwort..DH


comarel
beantwortet von comarel am 22. November 2007 15:24
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Bis jeweils zum 30.11. kann man doch die Krankenkassen wechseln, wenn nicht verlängert sich der Vertrag um mindestens 1 Jahr. Dann kann auch ab 1.12. der neue Beitrag gelten.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 22. November 2007 15:31

Wie kommst Du auf den 30.11.? Siehe meine Antwort.


vampire
beantwortet von vampire am 22. November 2007 15:22
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die dürfen das, hab schon kürzere fristen gesehen


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