Hallo, wird bei der Berechnung der Beitragshöhe der gesetzlichen Krankenkassenbeiträge für Arbeitslose ohe Leistungsansprüche eine erhaltene Abfindung mitberechnet? Wenn ja , wie ? Danke
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Beitragsberechnung für gesetzliche Krankenversicherung eines Arbeitslosen ohne Ansprüche
Frage von
hpeng
Antworten (2)
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4Antwort von
TerrorpinguinTerrorpinguin
Kläre das doch bitte direkt mit der Krankenkasse.
Wenn Du freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse bist, dann werden all Deine Einkünfte angerechnet.
Ob eine Abfindung geteilt und angerechnet wird, kann Dir die Krankenkasse ebenfalls sagen.
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0Antwort von
Kaltenbecher1Kaltenbecher1
nein. auch wenn die arge dir die abfindung u U anrechnet gilt dies nicht für die KK. hier must du dich nach ende der beschäftigung spätestens nach einem monat freiwillig weiterversichern. je nach alter besteht auch die möglichkeit wieder in der familienkrankenversicherung unterzukommen, glaube bis max. 25 oder 28 jahre. aber wie schon terrorpinguin schreibt, rufe deine KK einfach mal an.
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