Meine Freundin - Azubi, nicht bei den Eltern wohnend - weiß nicht, ob sie Rundfunkgebühren bezahlen muss. Ich bin der Meinung, nein. Bis zu welchem EInkommen / Lehrlingslohn ist man befreit?
Beitragsbemessungsgrenze für GEZ
Antworten (6)
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7Antwort von
GerdaGGerdaG
Lehrlinge sind m.W. gar nicht befreit. Näheres findest Du auf der GEZ-Seite.
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1Antwort von
abibremerabibremer
wenn sie mit ihrem einkommen über der sog. grundsicherung liegt, gibt`s keine chance auf gebührenfreiheit
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1Antwort von
Siam1Siam1
Auszubildende und Studenten Studenten und Auszubildende, die bereits in einer eigenen Wohnung, in einer WG o.ä. leben, sind gebührenpflichtig. Maßgeblich für die Gebührenpflicht von Studenten und Auszubildenden, die noch im Haushalt der Eltern wohnen, ist ein eigenes Einkommen, das den einfachen Sozialhilferegelsatz übersteigt.
http://www1.ndr.de/unternehmen/organisation/gebuehren/gebuehrenlexikon/ndr1006.html
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1Antwort von
Vevil Sie muss schon deswegen bezahlen weil sie ausgezogen ist - aber ansonsten meine ich wäre die grenze bei ca. 400€ im Monat
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