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Beitragsbemessungsgrenze für GEZ

Frage von Jolka88 Jolka88

Meine Freundin - Azubi, nicht bei den Eltern wohnend - weiß nicht, ob sie Rundfunkgebühren bezahlen muss. Ich bin der Meinung, nein. Bis zu welchem EInkommen / Lehrlingslohn ist man befreit?

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Antworten (6)

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    Antwort von GerdaG GerdaG

    Lehrlinge sind m.W. gar nicht befreit. Näheres findest Du auf der GEZ-Seite.

  • 2
    Antwort von Qetan Qetan

    Auch Auszubildende bezahlen meines Wissens nach GEZ.

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    Antwort von abibremer abibremer

    wenn sie mit ihrem einkommen über der sog. grundsicherung liegt, gibt`s keine chance auf gebührenfreiheit

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    Antwort von Siam1 Siam1

    Auszubildende und Studenten Studenten und Auszubildende, die bereits in einer eigenen Wohnung, in einer WG o.ä. leben, sind gebührenpflichtig. Maßgeblich für die Gebührenpflicht von Studenten und Auszubildenden, die noch im Haushalt der Eltern wohnen, ist ein eigenes Einkommen, das den einfachen Sozialhilferegelsatz übersteigt.

    http://www1.ndr.de/unternehmen/organisation/gebuehren/gebuehrenlexikon/ndr1006.html

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    Antwort von dasMimi dasMimi

    http://gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html

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    Antwort von Vevil Vevil

    Sie muss schon deswegen bezahlen weil sie ausgezogen ist - aber ansonsten meine ich wäre die grenze bei ca. 400€ im Monat

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