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Beitragsbemessungsgrenze 2010

Frage von Tageblattbunt Tageblattbunt

Vielleicht kann mir einer von Euch weiterhelfen? Ich bin zur Zeit gesetzlich krankenversichert. Ich möchte aber gern in die PKV wechseln und dazu habe ich folgende Fragen: 1. Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2010? 2. Was zählt zu dem Einkommen (nur Brutto Einkommen pro Jahr oder auch Zusatzprämien)? 3. Wie ist das bei Selbständigen? Müssen sie auch über diese Grenze verdienen?

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Antworten (1)

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    Antwort von tommifant tommifant

    Die Beitragsbemessungsgrenze 2010 lag bei 45.000 Euro. Ab 2011 liegt diese bei 44.550 Euro Bruttojahreseinkommen (Quelle http://www.beitragsbemessungsgrenzen.net). Zu dem Einkommen zählen alle REGELMÄSSIGEN Einkünfte, also z.B. keine einmaligen Sonderzahlungen. Du meint dabei sicherlich die Versicherungspflichtgrenze. Bei Selbstständigen und Freiberuflern ist das egal, diese haben grundsätzlich Wahlfreiheit.

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