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Beitragsbemessung für Kindergeld

Frage von Pruefung Pruefung

Hallo zusammen,

wer kann mir den bitte sagen, welches Ausbildungseinkommen (incl Sozialabgaben oder ohne) als Bemessungsgrenze für den Kindergeldanspruch zählt?

Dankeschön

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Antworten (3)

  • 3
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von cheezy cheezy

    es wird nach Nettovergütung bemessen und darf ein Jahreseinkommen von 7680€ nicht übersteigen.

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    Es ist nicht die Nettovergütung (das kann ins Auge gehen),

    sondern gesamtes Brutto minus Sozialversicherung minus Werbungskosten oder Werbungskostenpauschale.

    plus sonstige Einkünfte und Bezüge

  • 1
    Antwort von Lyralona Lyralona

    7.680 € pro Jahr, aber du kannst auch die Pauschale für Werbungskosten abziehen, sowie den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung. Falls die Werbungskosten höher sind als die Pauschale können die tatsächlichen Ausgaben angegeben werden. zB bei Fahrkosten zur Arbeitsstätte ja nur die einfache KM Pauschale, zur Berufsschule aber die tatsächliche, d. heißt die KM für die Fahrt hin und die Fahrt zurück. Fachbücher oder ähnliches, Papier, Stifte, Blöcke etc. Somit kann der Auszubildender trotz überschreiten der 7.680 € Kindergeld beziehen

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    Antwort von moin390 moin390

    Hier findest Du alles Wichtige: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

    Jahr Grenzbetrag 2001 14.040 DM ab 2002 7.188,- € ab 2004 7.680,- €

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