Hallo zusammen,
wer kann mir den bitte sagen, welches Ausbildungseinkommen (incl Sozialabgaben oder ohne) als Bemessungsgrenze für den Kindergeldanspruch zählt?
Dankeschön
Hallo zusammen,
wer kann mir den bitte sagen, welches Ausbildungseinkommen (incl Sozialabgaben oder ohne) als Bemessungsgrenze für den Kindergeldanspruch zählt?
Dankeschön
es wird nach Nettovergütung bemessen und darf ein Jahreseinkommen von 7680€ nicht übersteigen.
7.680 € pro Jahr, aber du kannst auch die Pauschale für Werbungskosten abziehen, sowie den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung. Falls die Werbungskosten höher sind als die Pauschale können die tatsächlichen Ausgaben angegeben werden. zB bei Fahrkosten zur Arbeitsstätte ja nur die einfache KM Pauschale, zur Berufsschule aber die tatsächliche, d. heißt die KM für die Fahrt hin und die Fahrt zurück. Fachbücher oder ähnliches, Papier, Stifte, Blöcke etc. Somit kann der Auszubildender trotz überschreiten der 7.680 € Kindergeld beziehen
Hier findest Du alles Wichtige: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php
Jahr Grenzbetrag 2001 14.040 DM ab 2002 7.188,- € ab 2004 7.680,- €
Es ist nicht die Nettovergütung (das kann ins Auge gehen),
sondern gesamtes Brutto minus Sozialversicherung minus Werbungskosten oder Werbungskostenpauschale.
plus sonstige Einkünfte und Bezüge