ist es bei einer risikolebensversicherung so, das der beitrag jährliche bleibt, oder steigt er auch evtl an? oder gibt es da vielleicht unterschiede von versicherung zu versicherung???
in erster Linie bleiben die Veiträge gleich, allerdings ist es ratsam, sofern fiktiv zu erwirtschaftende Gewinne zur Beitragsreduktion mit eingearbeitet sind, auch auf den maximal höchstens zu zahlenden Beitrag (Garantiebeitrag) zu achten. Die jährliche Zahlungsweise ist die günstigste, da die monatliche ZW mit einem Aufschlag von 5 % einer Effektivverzinsung von ca. 17 % entspricht. Eine Dynamik kann man auch bereits bei Vertragsbeginn ausschließen, sofern mit der Todesfallsumme ein bestimmter ermittelter Bedarf abgesichert werden soll. Bei fallendem Todesfallbetragsbedarf empfiehlt sich auch eine Absicherung mit linearer, degressiver oder stufenweis fallender Todesfallsumme. Manche Versicherer gewähren die Möglichkeit bei bestimmt festgelgten Anlässen (z. B. Geburt eines Kindes) die Versicherungssumme ggf. zu verdoppeln und dies auch ohne Gesundheitsprüfung, allerdings mit höherem Risikobeitrag wegen des höheren Eintrittsalters. Weitere Einschlüsse sind aber meist nicht Bedarfsgerecht - wenn auch günstig angeboten (z. B. Unfalltodesfallleistungsverdoppelung). Ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte.
LG Michael
Also bei mir blieb er konstant der jährliche Beitrag. Sicher von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich, muss da aber stehen auch.

Der Beitrag bleibt gleich! Allerdings versuchen manche Versicherer eine Dynamisierung mit einzubauen (Versicherungssumme steigt um x Prozent und Beitrag damit natürlich auch)! Dieser kann man aber widersprechen!
Der Beitrag bleibt in den meisten Fällen (aber das sind Vertragsbedingungen und die sind zum Teil sehr unterschiedlich) - aber die Versicherung läuft ja für eine bestimmte Zeit und wenn diese Zeit abgelaufen ist und Du weiterhin den Schutz einer Risikolebensversicherung brauchst wird die Verlängerung dann aufgrund deines höheren Alters und eventuell dazugekommenen Gesundheitsproblemen entsprechend teurer. (Ein Freund zahlt nach dem 10-jährigen Ablauf bei der gleichen Gesellschaft für die jetzt noch 10 Jahre laufende Verlängerung das Doppelte) Noch ein Tipp: Je älter Du wirst um so höher sind eventuelle Rentenansprüche etc. Da gibt es Varianten mit fallender Versicherungssumme - die sind entsprechend günstiger.

das kannst du mitbestimmen und hängt vom vertrag ab...es gibt lebensversicherungen bei denen man die ersten jahre (während der ausbildung zb) geringe beträge monatl. einzahlt und dann irgendann mehr einzahlt. willkürlich schwanken tuen diese aber nicht

das musst Du mit der Versicherung absprechen ob es stabil bleiben soll oder dynamisch sein soll
nee, um dynamik geht es bei dem ding jetzt nicht. nur wenn sich der finazmarkt schlecht entwickelt, könnten die beiträge vetl ansteigen, sagte mein versiherungsmensch

gibt natürlich unterschiede. ich habe in meiner die 5%-klausel drin, damit sich der Beitrag usw. der jährlichen inflationsrate anpassen kann. dem kann ich aber auch widersprechen und zahl dann nicht mehr.

Da gibt es Unterschiede. Du kannst jede Versicherung monatlich abbuchen lassen, aber schon dadurch wird sie teuerer.
BlueDash am 20. Oktober 2009 09:35 unsinn, das betrifft sontige versicherungen wie die ahftpflicht aber keine lebensversicherung
Chwasc am 20. Oktober 2009 09:37 Ich hab zwei Lebensversicherungen, die ich monatlich bezahle. Das ist verhandlungssache mit der Versicherung, wie gesagt, sie ist dann etwas teuerer.
das ist richtig das die monatliche zahlungsweise teurer ist als die jährliche oder halbjährliche
Der monatliche Zuschlag gilt auch bei Lebens- und privaten Krankenversicherungen,Berufsunfähigkeitsversicherungen u.s.w.
So pauschal lässt sich das nicht sagen. Steht in den Bedingungen, dass bei unterjähriger Zahlweise ein Zuschlag von 3, 5 oder 7% zu zahlen ist, dann ist die Vereinbarung nichtig. Laut BGH gilt auch für Versicherungen die Preisangabeverordnung. Demnach müssen die Versicherer bei unterjähriger Zahlweise den jährlichen Effektivzins angeben. Ist dies unterblieben gilt die gesetzliche Regelung. Und die besagt einen maximalen effektiven Jahreszins von 4%. Deshalb nachberechnen lassen und Geld zurückfordern. Und das bis zu einem Zeitraum von 10 Jahren.
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Hallo, das hängst davon ab, ob Di eine Dynamik mit vereinbart hast. Dann können die Beiträge steigen, aber nur, wenn Du der Erhöhung nicht widersprichst. Hast Du keine Dynamik, erhöht sich der Beitrag auch nicht, da dieser für die gesamte Laufzeit berechnet und kalkuliert wurde. Gruß GausiMausi
Bei einer Risiko-LV bleibt der Beitrag über die gesamte Laufzeit gleich, außer man hat eine Dynamik mit eingebaut. Der Dynamik kann man aber auch widersprechen.