Meine Schwester ist über 65 Jahre und bezieht ihre Regelaltersrente. Sie hat einen 400 € Job nebenbei. Normalerweise werden ihr keine Beiträge zur RV abgezogen. Aber soweit ich informiert bin, muß der Arbeitgeber 15% abführen. Nun hat sie aber letztes Jahr wegen Inventurarbeiten zweimal diese 400€ Grenze überschritten. Prompt wurden ihr Beiträge zur RV abgezogen, was aber ihre Rente nicht erhöht hat. Muß man nun einen Erstattungsantrag bei der DRV stellen oder muß man an den Arbeitgeber herantreten und um Rückerstattung der abgeführten Beiträge bitten? Gibt es im SGB einen Passus auf den man sich beziehen kann? Danke für alle Antworten!
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